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   OLG Hamm, 24.02.2005 - 27 W 58/04   

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https://dejure.org/2005,8814
OLG Hamm, 24.02.2005 - 27 W 58/04 (https://dejure.org/2005,8814)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2005 - 27 W 58/04 (https://dejure.org/2005,8814)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 27 W 58/04 (https://dejure.org/2005,8814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 567, 793, 769 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkbare Überprüfbarkeit der Einstellungsentscheidung der ersten Instanz als Ermessensentscheidung; Darlegung der vorgenommenen Ermessensausübung durch eine Begründung der Nichtabhilfeentscheidung ; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 567; ; ZPO § 793; ; ZPO § 769

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567; ZPO § 793; ZPO § 769
    Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde gg. Einstellung der Zwangsvollstreckung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 27 W 58/04
    Gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 Abs. 1 ZPO ist gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO die sofortige Beschwerde zulässig (entgegen BGH NJW 2004, 2224).

    Sie wird auch durch den vor einiger Zeit vom XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs erlassenen Beschluß (Beschl. v. 21.4. 04 - XII ZB 279/03, NJW 2004, S. 2224 f) nicht endgültig und befriedigend geklärt, obwohl diese Entscheidung, soweit ersichtlich, Zustimmung erfahren hat (Anm. Jasperen, BGH-Report 2004, S. 1192 ff) oder jedenfalls widerspruchslos hingenommen wird (Anm. Kühner, FamRB 2004, S. 292 f., Anm. Miesen, FPR 2004, S. 518 f.), möglicherweise allein in Erleichterung darüber, daß damit die Praxis belastende Rechtsunsicherheit beendet sein könnte.

  • OLG Frankfurt, 29.08.2002 - 26 W 102/02

    Unanfechtbarkeit von Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2005 - 27 W 58/04
    Vielmehr gewinnen nur diejenigen daraus neue Erkenntnisse, die nach bisheriger Rechtslage ein Rechtsmittel gegen die Einstellungsentscheidung generell für unstatthaft hielten und nur für den Fall der greifbaren Gesetzwidrigkeit oder grob fehlerhaften Entscheidung eine Ausnahme zulassen wollten (vgl. dazu OLG Frankfurt - NJW-RR 2003, S. 140 ff und - wie vom LG zitiert - Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl. § 769 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 09.05.2006 - 12 W 254/06

    Sofortige Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dagegen bestehen jedoch Bedenken aufgrund des rechtsstaatlichen Gebots der Rechtsmittelklarheit (vgl. OLG Hamm Beschl. vom 24. Februar 2005 - 27 W 58/04).

    Ein Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 ZPO liegt nicht vor, weil die streitbare Frage der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde hier - anders als im Fall des OLG Hamm (Beschl. vom 24. Februar 2005 - 27 W 58/04), das die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, für das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht entscheidend ist.

  • LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12

    Insolvenzverfahren: Folge der Nichtausübung des Ermessens bei einer Entscheidung

    Die Nichtausübung des Ermessens gem. § 4 c InsO durch die erste Instanz rechtfertigt in der Rechtsmittelinstanz die Aufhebung und Zurückverweisung und führt nicht zur Ausübung des Ermessens durch das Rechtsmittelgericht; entgegen LG Dessau-Roßlau Beschluss v. 22.03.2012, 1 T 68/12 und LG Berlin Beschluß v. 10.07.2007, 86 T 296/07; vergl. KG MDR 2007, 356, OLG Hamm InVo 2005, 460 und OLG Köln NJW-RR 1999, 1082.

    Es entspricht der durchgängigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass der Ermessensnichtgebrauch durch die erste Instanz im Rechtsmittel zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (KG MDR 2007, 356 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO, OLG Hamm InVo 2005, 460 für die Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 769 Abs. 1 ZPO und OLG Köln, NJW-RR 1999, 1082 für den Fall des § 120 Abs. 4 ZPO).

  • OLG München, 06.05.2011 - 14 W 410/11

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung der

    Dagegen bestehen auch keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Vorbehalts des Gesetzes und der Rechtsmittelklarheit (so aber OLG Koblenz, NJOZ 2006, 4372, 4373 u. ähnl. bereits OLG Hamm, NJOZ 2005, 1557, 1560).
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