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   OLG Hamm, 18.12.2014 - 28 U 135/13   

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https://dejure.org/2014,52149
OLG Hamm, 18.12.2014 - 28 U 135/13 (https://dejure.org/2014,52149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2014 - 28 U 135/13 (https://dejure.org/2014,52149)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 28 U 135/13 (https://dejure.org/2014,52149)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wohnmobil-Kaufvertrag Rückabwicklung: Aufwendungsersatz & Schuldzinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Fahrradträger nach Rückabwicklung des Kaufs eines Wohnmobils

  • rechtsportal.de

    BGB § 437 Nr. 3 ; BGB § 284
    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Fahrradträger nach Rückabwicklung des Kaufs eines Wohnmobils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 28 U 22/10

    Umfang der Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2014 - 28 U 135/13
    Dass die Beklagte die in der Übereignung des mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat, was Voraussetzung für einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß §§ 437 Nr. 3, 284 BGB ist, wird vermutet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB; vgl. auch Senat, Urteil vom 05.08.2010, Az.: I-28 U 22/10).

    Weil der Fahrradträger von der Klägerin von seiner Anschaffung am 16.04.2011 an bis zur Rückgabe des Fahrzeugs im Juli 2013 bestimmungsgemäß verwendet werden konnte - sich sein Wert also für sie teilweise amortisiert hat (vgl. Senat, Urteil vom 05.10.2010, Az.:28 U 22/10) - , ist es allerdings gerechtfertigt, den Anspruch auf Aufwendungsersatz zu kürzen( Senat, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2014 - 28 U 135/13
    Dass die Beklagte mit dem ihr zugeflossenen Nettokaufpreis einen Kredit bedient hat, für den sie mehr als durchschnittlich 3 % Zinsen zahlen musste, ist von der für die Voraussetzungen ihres Anspruchs darlegungs- und beweisbelasteten Klägerin (hierzu : BGH in NJW 2007, 1346; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn 1151) nicht mit Substanz vorgetragen worden.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2014 - 28 U 135/13
    Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos waren (BGH in NJW 2005, 2848; Reinking/Eggert: Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 3816 ).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2016 - 1 U 133/13

    Rückabwicklung eines Wohnmobilkaufs: Stehenbleibendes Frontrollo als erheblicher

    Daraus folgt, dass der Kläger den Herausgabeanspruch des Zinsvorteils jedenfalls nicht zeitgleich neben den beantragten gesetzlichen Verzugszinsen ab 26.3.2012 verlangen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2014 - 3 U 29/14 - NJW 2015, 1831, Tz. 15 f.; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13 - juris Rn. 20).

    Deshalb wäre ein Nutzungsersatz allein auf km-Basis (voraussichtliche Gesamtfahrleistung) nicht sachgerecht (OLG München, Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 297/11 - juris Rn. 60; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13 - juris Rn. 30; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 3579; Staudinger/Kaiser, BGB [2012], § 346 Rn. 262).

    Aufgrund der Vielgestaltigkeit der angebotenen Wohnmobile gibt es eine "einheitliche Nutzungsdauer für Reisemobile" jedenfalls nicht (vgl. OLG München, Urteil 24.10.2012 - 3 U 297/11 - juris Rn. 60: Kaufpreis 35.000 EUR - 24 Jahre; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1994 - 22 U 48/94 - NZV 1995, 69, juris Rn. 4: Kaufpreis 65.773 DM und "auf Basis eines Kleinlastwagens hergestellt" - 10 Jahre; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.4.2008 - 1 U 273/07 - NJW-RR 2009, 400, juris Rn. 34: Kaufpreis 23.000 EUR - 12 Jahre; OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2012 - 7 U 88/12 - n.v.: Kaufpreis 46.480 EUR - 10 Jahre [unstreitig gestellt]; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13 - juris Rn. 33: 19 Jahre).

  • LG Stuttgart, 22.03.2018 - 14 O 340/17

    Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages

    Das Gericht hält in Anlehnung an die Ausführungen des OLG Hamm, U.v. 18.12.2014 - 28 U 135/13, Rn. 32 im hier vorliegenden Fall eine Gesamtnutzungszeit von 20 Jahren für angemessen, nachdem das Wohnmobil seit der Erstzulassung im März 2011 bis zum Februar 2018 (ca. sieben Jahre) bisher eine extrem geringe Laufleistung von ca. 18.000 km aufweist.
  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 34 U 300/22

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Wohnmobil wegen Sachmängeln; Anspruch

    Dabei ist mit der Klägerin für die Berechnung eine Mischkalkulation aus der zu schätzenden Gesamtfahrleistung und der zu schätzenden Gesamtnutzungsdauer in der Weise vorzunehmen, dass aus beiden Werten der Mittelwert zu bilden ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014-28 U 135/13, Tz 39).
  • OLG München, 27.10.2021 - 7 U 4412/19

    Rücktritt von Kaufvertrag über vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug

    Zu den vom Verkäufer gezogenen Nutzungen gehören grundsätzlich auch Zinsaufwendungen, die der Verkäufer durch die Tilgung eines Kredits mit dem empfangenen Geld erspart hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13, Rdnr. 20 und Eggert in Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Auflage, Köln 2020, Rdnr. 1149 m.w.N.).

    Als Bezugsgröße für die Bestimmung des Zinsvorteils der Beklagten ist dabei nicht auf den Brutto-, sondern auf den Nettobetrag abzustellen, da es sich bei der Mehrwertsteuer beim Verkäufer um einen durchlaufenden Posten handelt und deshalb Zinsaufwendungen nur aus dem Nettopreis zu erzielen sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13, Rdnr. 21 und Eggert in Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Auflage, Köln 2020, Rdnr. 1148 m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 29.03.2022 - 12 O 136/21

    Zur Darlegung eines Minderwerts wegen behaupteter unzulässiger

    Nach welcher Berechnungsmethode die darüber hinausgehend im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigenden Nutzungsvorteile für die mehr als zweijährige Nutzung des Wohnmobils im Umfang von mehr als 12.000 km zu ermitteln wären, kann hier dahinstehen (vgl. hierzu die unterschiedlichen Auffassungen bei OLG Düsseldorf, NZV 1995, 69; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.5.2016 - 1 U 133/13, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - 28 U 135/13, juris; OLG Nürnberg, DAR 2002, 219; OLG Celle, NJW-RR 2007, 353; OLG München, DAR 1989, 187; Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 197/11, juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 14. Aufl., Rn. 3579; Staudinger/Kaiser, BGB, Neubearbeitung 2012, § 346 Rn. 262).
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