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   BPatG, 13.01.2010 - 28 W (pat) 132/08   

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https://dejure.org/2010,29371
BPatG, 13.01.2010 - 28 W (pat) 132/08 (https://dejure.org/2010,29371)
BPatG, Entscheidung vom 13.01.2010 - 28 W (pat) 132/08 (https://dejure.org/2010,29371)
BPatG, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 28 W (pat) 132/08 (https://dejure.org/2010,29371)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Battery-Booster" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Battery-Booster" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 13.01.2010 - 28 W (pat) 132/08
    Ob einem Zeichen ein beschreibender Charakter zukommt, ist nach dem Verständnis der angesprochenen Verbraucher im Hinblick auf die konkret beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla).

    Da für das allgemeine Verkehrsverständnis neben den inländischen Verbrauchern auch der Handel mit den einschlägigen Waren maßgeblich mit zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 412, Rn. 24 - Matratzen Concord), kommt es entgegen der Ansicht des Anmelders insoweit nicht ausschließlich darauf an, ob der deutsche Endverbraucher den englischen Begriff "booster" kennt.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 13.01.2010 - 28 W (pat) 132/08
    Im Übrigen wird auf die höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen (vgl. etwa EuGH, GRUR 2004, 146, Rdn. 32 - Doublemint), nach der ein Wortzeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein wesentliches Merkmal der fraglichen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, was hier der Fall ist.
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 13.01.2010 - 28 W (pat) 132/08
    Die Schutzschranke des § 23 Abs. 2 MarkenG kann somit in keinem Fall zur Einschränkung eines schutzwürdigen Freihaltungsinteresses i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG herangezogen werden (vgl. vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 Rdn. 28 - Chiemsee).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 13.01.2010 - 28 W (pat) 132/08
    Unter "sonstige Merkmale" sind dabei alle für die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf die fraglichen Waren in irgendeiner Weise bedeutsamen Umstände zu verstehen (vgl. BGH GRUR 2000, 231, 233 - FÜNFER).
  • BPatG, 25.02.2010 - 29 W (pat) 11/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gruppenreisen" - keine Unterscheidungskraft

    Diese Regelung spielt im Rahmen der Schutzfähigkeitsprüfung keine Rolle, weil sie lediglich der Klarstellung und Beschränkung von Markenrechten im Verletzungsprozess dient und damit einen bereits bestehenden Markenschutz voraussetzt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 Rdnr. 28 - Chiemsee; BPatG 28 W (pat) 132/08 - juris Tz. 13 - Battery-Booster).
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