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   BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04   

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https://dejure.org/2004,7397
BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,7397)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 2Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,7397)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 2Z BR 11/04 (https://dejure.org/2004,7397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 29 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 29 Abs. 1
    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung für Verwalter nach BRAGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Festlegung einer angemessenen Sondervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer; Bestellung eines Verwaltungsbeirats; Umgehung der Gemeinschaftsordnung; Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung; Festlegung von Stundensätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 165
  • NZM 2004, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in einem gleich gelagerten Fall mit Beschluss vom 21.10.1993 (NJW-RR 1994, 338) entschieden habe, sei die Regelung in der Gemeinschaftsordnung über den Verwaltungsbeirat wirksam.

    (2) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

    (3) Die von dem teilenden Grundstückseigentümer in der Gemeinschaftsordnung getroffene Bestimmung, nach der die gesetzlich vorgesehene Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss dahin eingeschränkt wird, dass ein Beschluss aller Wohnungseigentümer für erforderlich erklärt wird, kann auch bei größeren Eigentümergemeinschaften nicht als nichtig angesehen werden (BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

    Diese Annahme setzt voraus, dass den Wohnungseigentümern die abweichende Regelung der Gemeinschaftsordnung bekannt ist (BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    (1) Im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist ein Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer im Regelfall nicht zu prüfen; für die Anfechtung genügt grundsätzlich das Interesse eines Wohnungseigentümers, eine ordnungsmäßige Verwaltung zu erreichen (BGH NJW 2003, 3124 f.).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Als zulässig anzusehen ist eine Vergütung, die nach den sich am Wert des Gegenstands ausrichtenden Pauschgebühren der BRAGO berechnet (BGH NJW 1993, 1924 f.).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Damals wurde ein Stundensatz von ca. 200 DM für die Anwaltsstunde einschließlich Bürokosten und Mehrwertsteuer als angemessen angesehen (vgl. BayObLGZ 1992, 151/155).
  • BayObLG, 03.03.1988 - BReg. 2 Z 104/87

    Zur Bestandskraft eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04
    Nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Vergütungsregelung, die auf den Zeit- und Arbeitsaufwand abstellt und einen Stundensatz festlegt (BayObLG NJW-RR 1988, 847 f.).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für

    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 118/04

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss über eine verbrauchsunabhängige

    a) Die Auffassung der Rechtsbeschwerde, dass die Ordnungsmäßigkeit eines Beschlusses nach dem Zeitpunkt der Beschlussfassung zu beurteilen ist, ist zwar zutreffend (vgl. Beschluss des Senats vom 31.3.2004 - 2Z BR 11/04), verhilft dem Rechtsmittel aber nicht zum Erfolg.
  • AG Aachen, 17.06.2020 - 118 C 10/20
    Die hiergegen von der Klägerin zitierte Entscheidung BayObLG NZM 2004, 587 f. ist angesichts der zwischenzeitlich verstrichenen Dauer von 16 Jahren zur Preiseinschätzung nach heutigem Stand überholt; außerdem kritisiert diese Entscheidung einen Stundensatz des Geschäftsführers einer Verwaltungsgesellschaft von sogar 130, 00 EUR, nicht nur 110, 00 EUR.
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