Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4191
BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96 (https://dejure.org/1997,4191)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 2Z BR 129/96 (https://dejure.org/1997,4191)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 2Z BR 129/96 (https://dejure.org/1997,4191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 140, 1105; GBO §§ 19, 23 Abs. 2
    Keine Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel in eineLöschungsvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung einer Reallast; Bewilligung der Erben der Berechtigten als Löschungsvoraussetzung der Reallast; Frage der Möglichkeit zur Löschung einer nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkten Reallast; Umdeutung von Grundbucherklärungen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 140, 1105; GBO § 19, § 23 Abs. 2
    Umdeutung einer Löschungserleichterungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1237
  • DNotZ 1998, 66
  • Rpfleger 1997, 373
  • BayObLGZ 1997, 121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96
    a) Der Beteiligte zieht nicht in Zweifel, daß der im Grundbuch gemäß § 23 Abs. 2 GBO eingetragene Vermerk die vollständige Löschung der Reallast nicht ermöglicht, denn nach der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung gehören zu den durch die Reallast gesicherten Leistungen auch die Beerdigungskosten und die Kosten der Grabherrichtung und -instandhaltung; insoweit ist die Reallast entgegen § 23 Abs. 1 GBO nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt (vgl. BayObLGZ 1983, 113, 116 ff.; BayObLG NJW-RR 1987, 464 f.; KG HRR 1933 Nr. 1353 ).

    Da der Löschungserleichterungsvermerk rein verfahrensrechtlicher Natur ist und den Bestand und Inhalt des materiellen Rechts nicht berührt (BGHZ aaO. S. 347 f.; BayObLGZ 1983, 113, 117; Demharter Rn. 24, Meikel/Böttcher GBR 7. Aufl. Rn. 42, jeweils zu § 23; Wufka aaO. S. 158), erstreckte sich auch die materiellrechtliche Einigungserklärung der Berechtigten gemäß § 873 BGB nicht darauf.

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96
    Von einer überraschenden Änderung der Rechtsprechung, die einen solchen Vertrauensschutz erforderlich machen könnte und schon wiederholt ein Eingreifen des Gesetzgebers ausgelöst hat (vgl. z.B. das Gesetz vom 3.1.1994 - Neufassung von § 61 WEG - über die Heilung des Erwerbs von Wohnungseigentum als Reaktion auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 21.2.1991, BGHZ 113, 374 ) kann hier somit nicht die Rede sein.
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87

    Auslegung einer Belastungsvollmacht

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96
    (1) Bei der Löschungsvollmacht handelt es sich wie bei der Löschungsbewilligung um eine Grundbucherklärung (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 792 f.; Demharter GBO 21. Aufl. § 78 Rn. 15).
  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 10.3.1976 (BGHZ 66, 341 ff.) entschieden, daß zur Eintragung des Löschungserleichterungsvermerks bei einem auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Recht gemäß § 23 Abs. 2 GBO die Bewilligung dessen ausreicht, der das Recht bestellt, wenn dieses und der Vermerk gleichzeitig eingetragen werden.
  • OLG Bremen, 11.08.1986 - 1 W 9/86

    Umdeutung in Grundbuchsachen; Kaufvertrag über Anteil an einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96
    Die Umdeutung von Grundbucherklärungen in entsprechender Anwendung von § 140 BGB ist nicht ausgeschlossen; nach der in der Rechtsprechung vertretenen, auch in der Literatur herrschenden Meinung kommt sie aber bei unklaren Verhältnissen, die kein den Anforderungen des Grundbuchverkehrs an Klarheit und Bestimmtheit entsprechendes eindeutiges Ergebnis zulassen, nicht in Betracht; vielmehr muß das Grundbuchamt anhand der urkundlichen Unterlagen zu einer abschließenden Würdigung in der Lage sein, wenn es aufgrund der Umdeutung eine Eintragung vornehmen soll (vgl. BayObLGZ 1983, 117, 123 m.w.N.; KG Rpfleger 1968, 50, 51; OLG Düsseldorf DNotZ 1977, 305, 307; OLG Bremen OLGZ 1987, 10, 11; Staudinger/Roth BGB 13. Aufl. Rn. 10, MünchKomm/Mayer-Maly BGB 3. Aufl. Rn. 6 jeweils zu § 140).
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96
    d) Da die fehlende Löschungsbewilligung der Erben nicht zum Gegenstand einer Zwischenverfügung gemacht werden kann (vgl. BayObLGZ 1988, 229 ff.), hat das Grundbuchamt den Löschungsantrag zu Recht zurückgewiesen.
  • OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 129/96
    a) Der Beteiligte zieht nicht in Zweifel, daß der im Grundbuch gemäß § 23 Abs. 2 GBO eingetragene Vermerk die vollständige Löschung der Reallast nicht ermöglicht, denn nach der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung gehören zu den durch die Reallast gesicherten Leistungen auch die Beerdigungskosten und die Kosten der Grabherrichtung und -instandhaltung; insoweit ist die Reallast entgegen § 23 Abs. 1 GBO nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt (vgl. BayObLGZ 1983, 113, 116 ff.; BayObLG NJW-RR 1987, 464 f.; KG HRR 1933 Nr. 1353 ).
  • OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 131/12

    Grundbuchverfahren : Antrag auf Löschung eines Leibgedings nach Tod des

    Jedenfalls für Rechte, die überhaupt erst nach dem Tod des Berechtigten zum Tragen kommen, ist daran festzuhalten, dass ein (unzulässiger) Löschungserleichterungsvermerk grundsätzlich nicht in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer umgedeutet werden kann (insoweit Bestätigung von BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250).

    In diesem Fall liegt es trotz der Möglichkeit, durch Auslegung nach § 133 BGB auch zu einem anderen Ergebnis zu gelangen (siehe Demharter § 23 Rn. 26 und OLG Hamm Rpfleger 1988, 247/248), nahe, von Vererblichkeit auszugehen (BayObLG Rpfleger 1997, 373; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1344; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. § 49 Rn. 19).

    26 d) Nach der Rechtsprechung des vormals zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts kommt die Umdeutung eines (unzulässigen) Löschungserleichterungsvermerks in eine Löschungsvollmacht für den Eigentümer grundsätzlich nicht in Betracht (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; zustimmend Meikel/Böttcher §§ 23, 24 Rn. 57; Hügel/Wilsch § 23 Rn. 43; a.A. Amann DNotZ 1998, 6/14 f.; ders. MittBayNot 1999, 75 f.; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 1344, 1344a m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 07.11.2013 - 12 Wx 45/13

    Grundbucheintragungsverfahren: Umfang einer zur Vermögensverwaltung des

    cc) Die Bewilligung einer Löschungserleichterungsklausel durch den Grundstückseigentümer, die sich - wie hier - auch auf die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast bezieht und deshalb insoweit unwirksam ist, kann auch grundsätzlich nicht in eine Vollmacht des Berechtigten über den Tod hinaus, auch diesen Teil der Reallast löschen zu lassen, umgedeutet werden (vgl. BayObLGZ 1997, 121; OLG München FGPrax 2012, 250; OLG München FamRZ 2013, 1252).
  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    2 Z 31/83">BayObLGZ 1983, 113; vom 18. März 1997 2Z BR 129/96, BayObLGZ 1997, 121, NJW-RR 1997, 1237, m.w.N.; Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl. 2006, § 1105 Rdnr. 4; Staudinger/Amann, a.a.O., § 1105 Rdnr. 10; a.A. Joost in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1105 Rdnr. 20).
  • BayObLG, 08.10.1998 - 2Z BR 133/98

    Bevollmächtigung zur Vornahme einer Grundbuchänderung

    Diese Leistungen werden erst nach dem Tode der Berechtigten fällig; insoweit sind die Reallasten nicht auf die Lebenszeit der Berechtigten beschränkt und die Vorschriften der §§ 22, 23 GBO nicht einschlägig (vgl. BayObLGZ 1983, 113/116 ff.; 1997, 121/123; BayObLG NJW-RR 1988, 464 f.).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1997, 121 ff.) kann die Bewilligung einer Löschungserleichterungsklausel, die sich nicht auf die zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast bezieht und deshalb insoweit unwirksam ist, nicht in eine Vollmacht des Berechtigten über den Tod hinaus, auch diesen Teil der Reallast löschen zu lassen, umgedeutet werden.

  • OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10

    Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist dem in zwei jeweils die Reallast betreffenden Entscheidungen nicht gefolgt (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250).

    Die widerspruchslose Hinnahme der Klausel lasse nicht eindeutig die Feststellung zu, dass der Berechtigte die Löschungserleichterung bei Kenntnis davon, dass seine Mitwirkung dazu (teilweise) notwendig sei, gewollt haben würde (BayObLGZ 1997, 121/125).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Wx 103/20
    Die Rechtsprechung hat dies in verschiedenen Entscheidungen abgelehnt, die allerdings jeweils die nicht zu Lebzeiten des Berechtigten zu erbringenden Leistungen einer Reallast betrafen (BayObLGZ 1997, 121; 1998, 250; OLG Hamm NJOZ 2014, 1569; vgl. auch OLG München FGPrax 2012, 250 - Leibgeding; zustimmend Schrandt/Kalb, in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht - Kommentar, 8. Aufl. 2019, § 23 Rn. 51), und argumentiert, es sei widersprüchlich, den Willen des Berechtigten dahin zu interpretieren, dass er dem Eigentümer eine Vollmacht erteile, die zur Aufhebung und Löschung eines Teils der Reallast in dem Augenblick ermächtigte, in dem dieser Teil des Rechts erst zum Tragen komme und für den Rechtsnachfolger des Berechtigten Bedeutung erlangen könne.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

    Auch im Übrigen finden sich derartige Vereinbarungen im Rahmen eines Leibgedings bzw. Altenteils und deren dingliche Sicherung durch eine Reallast in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen, ohne dass sie aus dem Gesichtspunkt der Bestimmbarkeit heraus beanstandet worden wären (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 250; 1997, 121; BayObLG …
  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98

    Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen

    (1) Eine Umdeutung ist im Grundbuchverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen; sie kann aber nur zur Eintragung aufgrund der umgedeuteten Erklärungen führen, wenn das Grundbuchamt anhand der urkundlichen Unterlagen zu einer abschließenden positiven Würdigung in der Lage ist (BayObLGZ 1997, 121/123 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht