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   BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03   

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https://dejure.org/2003,7300
BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03 (https://dejure.org/2003,7300)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 2Z BR 133/03 (https://dejure.org/2003,7300)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 2Z BR 133/03 (https://dejure.org/2003,7300)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2 § 21 Abs. 4 § 23 Abs. 4
    Rechtsschutzbedürfnis des Wohnungseigentümers für die Anfechtung eines Negativbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Einschreiten gegen vereinbarungswidrige Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bei Ablehnung eines Antrags eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung der Gartensondernutzungsfläche; Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
    Der Bundesgerichtshof hat am 23.8.2001 (BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339 = ZMR 2001, 809) entschieden, dass in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung, auch des Bayerischen Obersten Landesgerichts, einem negativen Abstimmungsergebnis Beschlussqualität zukommt.
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
    Dem hat sich der Senat angeschlossen (BayObLGZ 2002, 20/25).
  • BayObLG, 23.10.2003 - 2Z BR 63/03

    Umfang der Überprüfung eines Eigentümerbeschlusses bei Haus- und Gartenordnung -

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
    Unter einem Ziergarten versteht der Senat, abgrenzend von einem Nutzgarten, eine dahingehend kultivierte Fläche, dass sie ausschließlich "schmückt" (s. zur Begriffsbestimmung Der Große Duden Herkunftswörterbuch Stichwort "Zier"), d.h. der optischen Erbauung dient (BayObLG Beschl. v. 23.10.2003, 2Z BR 63/03).
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stände der ablehnende Eigentümerbeschluss dem Beseitigungsverlangen im Wege (BayObLGZ 2002, 247/249; Senatsbeschlüsse vom 9.10.2003, Az. 2Z BR 131/03 und vom 30.10.2003, Az. 2Z BR 119/03).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten;

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
    Das Sondernutzungsrecht beinhaltet die Befugnis, die Fläche gärtnerisch zu gestalten (BayObLG NJW-RR 1987, 846) oder zu Erholungszwecken zu nutzen.
  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 131/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stände der ablehnende Eigentümerbeschluss dem Beseitigungsverlangen im Wege (BayObLGZ 2002, 247/249; Senatsbeschlüsse vom 9.10.2003, Az. 2Z BR 131/03 und vom 30.10.2003, Az. 2Z BR 119/03).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 119/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 133/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats stände der ablehnende Eigentümerbeschluss dem Beseitigungsverlangen im Wege (BayObLGZ 2002, 247/249; Senatsbeschlüsse vom 9.10.2003, Az. 2Z BR 131/03 und vom 30.10.2003, Az. 2Z BR 119/03).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 2Z BR 134/03

    Errichtung eines Gartenhäuschens auf einer Sondernutzungsfläche als bauliche

    Dieser Eigentümerbeschluss wurde durch Beschluss des Senats vom 20.11.2003 (Az. 2Z BR 133/03) für ungültig erklärt.

    Der Senat hat nämlich in seinem Beschluss vom 20.11.2003 (Az. 2Z BR 133/03) entschieden, dass die Aufstellung des Gartenhäuschens mit der in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Nutzungsbeschränkung des im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartens unvereinbar ist (§ 15 Abs. 2 WEG); diese lässt nur eine Nutzung des Gartens als Ziergarten zu.

    Der Geschäftswert wird für alle Rechtszüge gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG in Übereinstimmung mit der Geschäftswertfestsetzung in dem genannten Beschluss des Senats vom 20.11.2003 (Az. 2Z BR 133/03) auf 1000 EUR festgesetzt.

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