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   BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03   

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https://dejure.org/2003,6890
BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03 (https://dejure.org/2003,6890)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2Z BR 15/03 (https://dejure.org/2003,6890)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2Z BR 15/03 (https://dejure.org/2003,6890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 20a; ; WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG § 45 Abs. 1
    Beschwerde: Berechnung des Werts der Beschwer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwer der Hauptsache; Auseinanderfallen von Geschäftswert und Beschwerdewert; Zulässigkeit der Beschwerde

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 582/02
  • LG München I - 1 T 19204/02
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 645 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
    Denn die sofortige weitere Beschwerde dient der Überprüfung, ob die Verwerfung durch das Beschwerdegericht rechtens war (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 2001, 410).

    Die Beschwer bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZMR 2002, 535 m.w.N.) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung und zwar unabhängig vom Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 WEG.

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02

    Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
    Die Beschwer bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZMR 2002, 535 m.w.N.) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung und zwar unabhängig vom Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 WEG.
  • OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts; Kostenentscheidung im

    Die Kosten bleiben bei der Berechnung des Beschwerdewertes außer Ansatz (BayObLG WuM 2003, 533; Palandt-Bassenge, WEG, 63. Aufl., § 45 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 20 W 127/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts; Verhältnis zwischen

    Ist die Kostenbelastung des Beschwerdeführers also höher als 750,-- EUR, so ist die Beschwerde gleichwohl unzulässig, wenn die Beschwer in der Hauptsache nicht höher ist als 750,-- EUR (vgl. etwa Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 11; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 30; BayObLG NZM 2003, 645).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde folgt aus der Verwerfung der Erstbeschwerde als unzulässig mangels ausreichender Beschwer (vgl. BGHZ 119, 216/217 f.; BayObLG NZM 2000, 1240; Beschluss vom 6.3.2003, 2Z BR 15/03).
  • OLG Schleswig, 03.07.2004 - 7 W 78/04
    Die Kosten bleiben bei der Berechnung des Beschwerdewertes außer Ansatz (BayObLG WuM 2003, 533; Palandt-Bassenge, WEG, 63. Aufl., § 45 Rn. 3).
  • LG Berlin, 16.11.2007 - 55 T 190/05

    Wohnungseigentümerbeschluss: Wirksamkeitskontrolle für einen Beschluss über eine

    Durch diesen Beschluss wurde der Kostenverteilungsschlüssel geändert (vgl. hierzu BayObLG NZM 2003, 645).
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