Rechtsprechung
BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 4; ZPO § 91a
Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer - Auslegung eines Wohnungseigentümerbeschlusses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erledigung des Zustimmungsantrags nach Ausführung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Erstellung eines Dachgeschosses nach dem Inhalt der Teilungserklärung; Bestimmtheit eines Antrages im Beschwerdeverfahren nach § 45 Wohnungseigentümergesetz (WEG); Anfechtbarkeit eines Negativbeschlusses; Auslegung von Eigentümerbeschlüssen; ...
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt - 11 UR II 34/00
- LG Ingolstadt - 1 T 184/01
- BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 691
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Bei der Auslegung von Eigentümerbeschlüssen ist zwar grundsätzlich nur auf das Versammlungsprotokoll abzustellen (vgl. BGHZ 139, 288/291; BayObLG WE 1991, 50). - BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Der Senat hat jedoch diese Rechtsansicht zwischenzeitlich aufgegeben und sich der Meinung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 3339) angeschlossen, wonach auch ein Negativbeschluss angefochten werden kann (BayObLG WuM 2002, 330). - BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Der Senat hat das Rechtsschutzziel selbständig festzustellen und den Antrag interessengerecht auszulegen (BGH NZM 2002, 995/996).
- BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung kann es offen bleiben, ob eine Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren eingetreten ist, da dies auf die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde keinen Einfluss hat (vgl. BayObLG ZMR 2001, 366). - BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 32/01
Erledigung der Hauptsache im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
(1) Erledigung der Hauptsache tritt im Wohnungseigentumsverfahren ein, wenn der Antrag nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat, d.h. wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfällt (st. Rspr. des Senats vgl. z.B. ZMR 2001, 986 = NZM 2001, 1043). - BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
Verpachtung von Wohnungseigentum - Verteilung der Pacht - Zuständigkeit des …
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Der Senat ist zwar zur Abänderung, nicht aber zur bisher unterbliebenen Festsetzung des Geschäftswerts einer Vorinstanz befugt (BayObLG WE 1983, 60; Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 5/03). - BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 52/02
Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht - …
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
Erkennbar muss lediglich der Wille des Beschwerdeführers sein, die Überprüfung einer bestimmten Entscheidung durch das Beschwerdegericht herbeizuführen (vgl. BayObLG ZMR 2002, 945). - BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01
b) Das Landgericht hätte die Beschwerde als unzulässig verwerfen müssen, da spätestens während des Beschwerdeverfahrens wegen der Erledigung der Hauptsache das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers weggefallen ist (vgl. BayObLG WuM 1992, 644/645; Demharter ZMR 1987, 201/203).
- BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von …
Unter bestimmten Umständen (siehe BayObLG ZMR 2003, 691) hat es der Senat für zulässig angesehen, zur Auslegung des Eigentümerbeschlusses ergänzend das Einladungsschreiben heranzuziehen. - BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 55/03
Auslegung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
Dabei kann es dahinstehen, ob die vom Senat im Beschluss vom 19.3.2003 - 2Z BR 150/01 - aufgestellten Grundsätze zu einer Berücksichtigung des Einladungsschreibens führen können.