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BayObLG, 27.08.2003 - 2Z BR 174/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 104 ff.; ZPO § 52; FGG § 19
Anfechtbarkeit einer Beauftragung eines Sachverständigen zur Begutachtung der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unanfechtbarkeit eines Zwischenbeschlusses in Form eines Beweisbeschlusses
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 990/01
- BayObLG, 27.08.2003 - 2Z BR 174/03
- LG München I, 27.04.2006 - 1 T 3726/03
- OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren
Auszug aus BayObLG, 27.08.2003 - 2Z BR 174/03
Eine Ausnahme gilt aber, wenn das Gesetz die Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung ausdrücklich vorsieht oder durch diese unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1996, 1/4 m.w.N.; BayObLG ZMR 2000, 852). - BayObLG, 08.01.1996 - 3Z BR 278/95
Kostenprivilegierung bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben
Auszug aus BayObLG, 27.08.2003 - 2Z BR 174/03
Eine Ausnahme gilt aber, wenn das Gesetz die Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung ausdrücklich vorsieht oder durch diese unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1996, 1/4 m.w.N.; BayObLG ZMR 2000, 852).
- OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05
Zur (ausnahmsweisen) Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen wegen unmittelbarer …
Ebenso verneint das BayOblG (2Z BR 174/03 vom 27.08.2003) die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, mit dem ein Sachverständiger beauftragt wird, sich anhand der Akten zu der Verfahrensfähigkeit des Antragstellers und zu weiteren in Betracht kommenden Erkenntnismöglichkeiten, z.B. eine Untersuchung des Antragstellers zu äußern, weil eine Untersuchung des Antragstellers hiermit nicht angeordnet sei, so dass ein erheblicher Eingriff in Rechte des Betroffenen nicht vorliege. - OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05
Beweisbeschluss betreffend die Einholung eines Gutachtens zur Frage der …
Ebenso verneint das BayOblG (2Z BR 174/03 vom 27.08.2003) die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, mit dem ein Sachverständiger beauftragt wird, sich anhand der Akten zu der Verfahrensfähigkeit des Antragstellers und zu weiteren in Betracht kommenden Erkenntnismöglichkeiten, z.B. eine Untersuchung des Antragstellers zu äußern, weil eine Untersuchung des Antragstellers hiermit nicht angeordnet sei, so dass ein erheblicher Eingriff in Rechte des Betroffenen nicht vorliege.