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   BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11229
BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03 (https://dejure.org/2003,11229)
BayObLG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2Z BR 44/03 (https://dejure.org/2003,11229)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2Z BR 44/03 (https://dejure.org/2003,11229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 1
    Begründungserfordernis bei Verwerfung einer Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründungsanforderungen: Nichterreichen des Beschwerdewerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachvollziehbare Begründung des angenommenen Beschwerdewerts bei Verwerfen einer Beschwerde wegen Nichterreichens des Beschwerdewerts; Rechtsfehlerfreie Feststellung der für die Festsetzung des Beschwerdewerts maßgeblichen Tatsachen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03
    a) Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLGZ 1990, 141; ZMR 2002, 535) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZB 3/01

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03
    b) Bei der Festsetzung des Beschwerdewerts handelt es sich um eine Wertfestsetzung entsprechend § 3 ZPO, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann (BayObLG ZMR 2003, 215; BGH NJW-RR 2001, 1571 für das Revisionsverfahren).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03
    a) Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLGZ 1990, 141; ZMR 2002, 535) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 68/02

    Wert der Beschwer bei Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen - Erforderlichekeit

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03
    b) Bei der Festsetzung des Beschwerdewerts handelt es sich um eine Wertfestsetzung entsprechend § 3 ZPO, die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann (BayObLG ZMR 2003, 215; BGH NJW-RR 2001, 1571 für das Revisionsverfahren).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02

    Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03
    a) Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLGZ 1990, 141; ZMR 2002, 535) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 239/03

    Lichtbildkopien zur Beurteilung einer baulichen Veränderung als optisch

    Die Heranziehung einer Lichtbildkopie ist jedoch dann nicht ausreichend, wenn sie nicht hinreichend aussagekräftig ist (Beschluss des Senats vom 17.6.2003 - 2Z BR 44/03).
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