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   BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07   

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https://dejure.org/2007,5181
BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07 (https://dejure.org/2007,5181)
BAG, Entscheidung vom 29.10.2007 - 3 AZB 25/07 (https://dejure.org/2007,5181)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 (https://dejure.org/2007,5181)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Prozesskostenhilfe für Gekündigten im Zustimmungsersetzungs-verfahren - familienrechtlicher Prozesskostenvorschuss

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts für einen außerordentlich gekündigten Arbeitnehmer im Zustimmungsersetzungsverfahren; Zustellung bei mangelndem Nachweis der formgerechten Zustellung eines Dokuments oder bei der Verletzung zwingender ...

  • Judicialis

    BGB § 1360a Abs. 4 Satz 1; ; BetrVG § 103 Abs. 2; ; KSchG § 15; ; ZPO § 115 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilferecht - Prozesskostenhilfe für Gekündigten im Zustimmungsersetzungsverfahren; familienrechtlicher Prozesskostenvorschuss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1400
  • NZA 2008, 967
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Das ist unabhängig davon, ob eine Verkündung oder Zustellung gesetzlich (§ 329 Abs. 2 und 3 ZPO) vorgesehen ist (BGH 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99 - NJW-RR 2000, 877, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04

    Prozesskostenhilfe; einzusetzendes Vermögen; Prozesskostenvorschussanspruch gegen

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Wird diese Möglichkeit genommen, so ist auch die Würde als Menschen betroffen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Die Notwendigkeit für den Arbeitnehmer und Ehegatten, bereits in das Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG alle zur Verfügung stehenden Verteidigungsmittel einzubringen, ergibt sich weiter daraus, dass er in einem späteren Kündigungsschutzprozess mit allen Argumenten präkludiert, also ausgeschlossen, ist, die er dort nicht bereits eingebracht hat (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190, zu II 1 a der Gründe mit umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Dann ist § 189 ZPO nicht anwendbar (BGH 26. November 2002 - VI ZB 41/02 - NJW 2003, 1192, zu II 1 c der Gründe).
  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Ein Rechtsmittel kann aber bereits vor der Zustellung und dem gesetzlich festgelegten Fristbeginn eingelegt werden, da eine Begründung (hier nach § 575 Abs. 2 und 3 ZPO) nicht von vornherein unmöglich ist (vgl. BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 - NJW 1999, 3269, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Wegen dieser Bedeutung des Zustimmungsersetzungsverfahrens für das Betriebsratsmitglied ist im Übrigen anerkannt, dass es auch gegenüber dem Arbeitgeber kostenrechtlich so zu behandeln ist, als sei das Zustimmungsersetzungsverfahren bereits der Kündigungsschutzprozess (vgl. BAG 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 -BAGE 65, 28).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.06.2007 - 4 TaBV 5/06

    Familienrechtlicher Prozesskostenhilfevorschuss - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. Juni 2007 - 4 TaBV 5/06 - wird zurückgewiesen.
  • RG, 07.02.1925 - IV 396/24

    Unzulässiger Einspruch

    Auszug aus BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07
    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist jedoch, dass die Entscheidung bereits in der Welt ist (vgl. RG 7. Februar 1925 - IV 396/24 - RGZ 110, 169, 170).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Dementsprechend ist z.B. entschieden worden, dass Rechtsmittelfristen nicht laufen, wenn die angefochtenen Entscheidungen nicht förmlich zugestellt worden sind, weil das Gericht die Entscheidungen willentlich lediglich formlos mitgeteilt hatte (BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02, NJW 2003, 1192, 1193; Beschluss vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02, WM 2004, 598, 599; BVerwG, 9 C 14/98, in juris; BFH/NV 2009, 777, 778; BAG, NJW 2010, 2748; FamRZ 2009, 687; NJW 2008, 1610, 1611; NJW 2008, 1400; BSG, NVwZ 1990, 1108, 1109; …
  • BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Rechtsbehelf schon vor Zustellung wirksam eingelegt werden, sofern die anzufechtende Entscheidung bereits in der Welt ist (BAG 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 - Rn. 4 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2022 - 21 Ta 1118/22

    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehemann - Prozesskostenhilfe

    Zum Vermögen gehören auch kurzfristig realisierbare Unterhaltsansprüche gegen die oder den eigenen Ehegatt*en wie der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss nach § 1360a Absatz 4 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) (BAG 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 - Rn. 7).

    (aa) Zwar hatte die Klägerin während des laufenden Rechtsstreits mit ihrer ehemaligen Arbeitgeberin - wenn auch nur für den Bestandsschutzantrag (vergleiche dazu BAG 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 - Rn. 7; BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - Rn. 9), weil es sich bei dem Zahlungsantrag mangels einer genügend engen Verbindung zur Person der Klägerin um keine persönliche Angelegenheit im Sinne des § 1360a Absatz 4 BGB handelte (vergleiche dazu BGH 27. August 2019 - VI ZB 8/18 - Rn. 8 f.; LAG (Landesarbeitsgericht) Nürnberg 19. Juni 2018 - 3 Ta 58/18 -, FamRZ 2019, 547 Rn. 13 mwN (mit weiteren Nachweisen) zitiert nach juris; LAG Hamm 7. Dezember 2009 - 14 Ta 489/09 - Rn. 1 mwN zitiert nach juris; Grüneberg/Pückler BGB 81. Auflage § 1360a Rn. 14; a.A. (anderer Ansicht) LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2012 - 6 Ta 263/11 - Rn. 21 zitiert nach juris; LAG Sachsen-Anhalt 31. März 2009 - 2 Ta 25/09 - Rn. 36 f. zitiert nach juris) - einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihren Ehemann in einem Umfang, der der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 115 Absatz 4 ZPO entgegenstand.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2012 - 6 Ta 195/12

    Prozesskostenhilfe (Änderung der Zahlungsbestimmung)

    Zumindest arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeiten zählen hierbei zu den persönlichen Angelegenheiten i.S.d. § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB (BAG 29.10.2007 - 3 AZB 25/07 - zu II 2 der Gründe, NZA 2008, 967; 5.4.2006 - 3 AZ B 61/04 - zu IV 2 der Gründe, NZA 2006, 694; zustimmend etwa auch: LAG Köln 28.9.2010 - 7 Ta 84/10 - juris; LAG Hamm 12.6.2009 - 14 Ta 718/09 - juris).

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht zudem weiter dafür gehalten, dass es der Billigkeit i.S.v. § 1360a Abs. 4 BGB entspricht, wenn ein Ehegatte dem anderen denjenigen Teil seines Einkommens vorzuschießen hat, welchen er bei eigener Betroffenheit mit dem Rechtsstreit als PKH-Rate an die Staatskasse abzuführen hätte (LAG Rheinland-Pfalz 15.12.2009 - 8 Ta 289/09 - juris; 24.7.2007 - 3 Ta 180/07 - zu II 2 der Gründe, juris; BAG 29.10.2007 - 3 AZB 25/07 - zu II 2 der Gründe, a.a.O. im Rechtsbeschwerdeverfahren über einen dementsprechenden Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5.6.2007 - 4 TaBV 5/06 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2016 - 10 Ta 1594/16

    Prozesskostenhilfe - Kostenvorschuss Eltern

    Wenn sie aber leistungsfähig sind, müssen sie ihrem Sohn einen Kostenvorschuss leisten (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 6 Ta 195/12; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 26 Ta 788/09; BAG, Beschluss vom 29.10.2007 - 3 AZB 25/07).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - 26 Ta 788/09

    Prozesskostenvorschussanspruch für volljährige Kinder

    Nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO hat eine Partei für die Prozessführung zunächst ihr Vermögen einzusetzen, wozu auch ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gehört (vgl. BAG 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 - NJW 2008, 1400 = NZA 2008, 967, zu II 2 a der Gründe).Eltern schulden ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nach einhelliger Auffassung einen Prozesskostenvorschuss für Erfolg versprechende Rechtsstreitigkeiten in persönlichen Angelegenheiten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2012 - 9 Ta 146/12

    Pflicht zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses gegenüber volljährigen Kindern

    a) Nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO hat eine Partei für die Prozessführung zunächst ihr Vermögen einzusetzen, wozu auch ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gehört (vgl. BAG 29.10.2007 - 3 AZB 25/07 NZA 2008, 967 , zu II 2 a der Gründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2021 - 15 A 1692/21

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg

    vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 8/18 -, juris Rn. 3 ff.; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 -, juris Rn. 6 f.; BFH, Beschluss vom 31. Januar 2012 - I S 16/11 (PKH) -, juris Rn. 7; BSG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - B 14 AS 95/16 BH -, juris Rn. 2. Zur Qualifizierung eines Rechtsstreits um die Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen als persönliche Angelegenheit i. S. v. § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 12 C 20.2427 -, juris Rn. 4.
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