Rechtsprechung
   BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (9)  

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97  

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

    Die bloße Entgegennahme der seit 1989 entsprechend ihrer Ankündigung vom 22. Dezember 1988 von der BSK gezahlten monatlichen Betriebsrente läßt nicht den Willen des Klägers erkennen, die KG aus ihrer mit der Versorgungszusage eingegangenen Verpflichtung zu entlassen (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1989 - 3 AZR 29/88 - AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 131/95 - n.v.).

    Bei einem Betriebsübergang werden nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nur die noch bestehenden Arbeitsverhältnisse, nicht aber die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner von dem dort geregelten Wechsel des Arbeitgebers erfaßt (BAG Urteile vom 24. März 1977 - 3 AZR 649/76 - BAGE 29, 94 = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB; vom 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP Nr. 61 zu § 613 a BGB; vom 24. März 1987 - 3 AZR 384/85 - AP Nr. 1 zu § 26 HGB; vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 131/95 - n.v.).

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 301/03  

    Internationale Zuständigkeit für Betriebsrenten

    Diese Grundsätze gelten auch für die Betriebsrentenansprüche, weil sie auf dem Arbeitsverhältnis beruhen (vgl. ua. BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 131/95 -, zu I 2 der Gründe; 26. September 2000 - 3 AZN 181/00 - BAGE 95, 372, 374).
  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 Sa 1585/97  

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

    Leitsatz], Urteil v. 29.01.1991, 3 AZR 593/89, AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG, zu II 3 a, Urteil v. 28.05.1996, 3 AZR 131/95, n.v., zu II 3 b).

    Die Tatsache, daß der Kläger nach 1982 die von der Unterstützungskasse weiter gewährten Leistungen entgegennahm, stellt keine konkludente Genehmigung dar (vgl. BAG, Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 2, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b, Urteil v. 28.05.1996, a.a.O., zu II 2 a).

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  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 41/97  

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

    Die bloße Entgegennahme der seit 1989 entsprechend ihrer Ankündigung vom 22. Dezember 1988 von der BSK gezahlten monatlichen Betriebsrente läßt nicht den Willen des Klägers erkennen, die KG aus ihrer mit der Versorgungszusage eingegangenen Verpflichtung zu entlassen (vgl. BAG Urteil vom 28. Februar 1989 - 3 AZR 29/88 - AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 131/95 - n.v.).

    Bei einem Betriebsübergang werden nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nur die noch bestehenden Arbeitsverhältnisse, nicht aber die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner von dem dort geregelten Wechsel des Arbeitgebers erfaßt (BAG Urteile vom 24. März 1977 - 3 AZR 649/76 - BAGE 29, 94 = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB ; vom 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP Nr. 61 zu § 613 a BGB ; vom 24. März 1987 - 3 AZR 384/85 - AP Nr. 1 zu § 26 HGB ; vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 131/95 - n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 14.11.1996 - 5 (12) Sa 803/96  

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

    Der Rechtsstreit ist alsdann im Einverständnis mit den Prozeßparteien durch Beschluß vom 30.06.1995 bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Parallelrechtsstreit - 3 AZR 131/95 - ausgesetzt worden.

    Der Kläger und sein Streithelfer beziehen sich auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1996 - 3 AZR 131/95 - und meinen, daß der Beklagte hiernach zur Ruhegeldzahlung verpflichtet sei.

  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97  

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

    Leitsatz], Urteil v. 29.01.1991, 3 AZR 593/89, AP Nr. 64 zu § 7 BetrAVG, zu II 3 a, Urteil v. 28.05.1996, 3 AZR 131/95, n.v., zu II 3 b).

    Die Tatsache, daß der Kläger nach 1982 die von der Unterstützungskasse weiter gewährten Leistungen entgegennahm, stellt keine konkludente Genehmigung dar (vgl. BAG, Urteil v. 28.02.1989, a.a.O., zu II 2, Urteil v. 24.03.1987, a.a.O., zu I 2 b, Urteil v. 28.05.1996, a.a.O., zu II 2 a).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 AR 21/04  

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO für Ansprüche auf Betriebsrenten, wie sie der Kläger verfolgt, ist der Sitz des Betriebes, in welchem die den Betriebsrentenanspruch begründende arbeitsvertragliche Tätigkeit verrichtet wurde (vgl. etwa BAG, Urteil vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 131/95 - n.v., zu I 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99  

    Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche, die bereits

    Sie liegt insbesondere nicht in der bloßen Entgegennahme der von der KG gezahlten monatlichen Betriebsrente, worauf das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG bereits zutreffend hingewiesen hat (BAG 28.02.1989 ­ 3 AZR 29/88 ­ AP Nr. 20 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAG 28.05.1996 ­ 3 AZR 131/95 ­ n. v.; BAG 24.03.1998 - 9 AZR 41/97 - ).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.1996 - 5 (11) Sa 826/96  

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

    Der Kläger bezieht sich auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1996 - 3 AZR 131/95 - und meint, daß der Beklagte hiernach zur Ruhegeldzahlung verpflichtet sei.
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