Rechtsprechung
   BAG, 05.08.1966 - 3 AZR 154/66   

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https://dejure.org/1966,385
BAG, 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 (https://dejure.org/1966,385)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 (https://dejure.org/1966,385)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1966 - 3 AZR 154/66 (https://dejure.org/1966,385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mindestkarenzentschädigung - Karenzentschädigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    WV: Berücksichtigung außertariflicher Zulagen bei der Berechnung der Karenzentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1966, 1310
  • DB 1966, 1813
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 341/56

    Verkaufsleiter - Wechsel des Arbeitsverhältnisses - Verwendung von

    Auszug aus BAG, 05.08.1966 - 3 AZR 154/66
    Unterläßt er es freiwillig, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen, so hat er auch Anspruch auf die hierfür zugesagte Gegenleistung, nämlich auf die vereinbarte - nicht auf die gesetzliche - Karenzentschädigung (BAGE 7, 239 [243, 244] = AP Nr. 10 zu § 74 HGB und AP Nr. 1 aaO.; RAG 14, 143 [148]; 25, 69 [73, 74]).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

    "Wechselnde Bezüge" sind alle Einkommensarten, die "von ständig wechselnden äußeren Umständen abhängen" (BAG 5. August 1966 - 3 AZR 154/66 - AP HGB § 74 Nr. 19 = EzA HGB § 74 Nr. 1).

    Zu den wechselnden Bezügen zählen Provisionen, Tantiemen und sonstige von äußeren Umständen abhängige Leistungen (BAG 21. Januar 1972 - 3 AZR 117/71 - AP HGB § 74 Nr. 30 = EzA HGB § 74 Nr. 26; 5. August 1966 - 3 AZR 154/66 - aaO.; ErfK/Schaub/Oetker § 74b Rn. 10; Wagner in Röhricht/Graf von Westphalen HGB § 74b Rn. 12; Konzen/Weber in Staub HGB § 74b Rn. 16; MünchKommHGB/von HoyningenHuene § 74b Rn. 15).

  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

    - "Juris"-Rn. 7]: "Der Ausnahmefall, dass der Handlungsgehilfe sich nach der Beendigung des Arbeitsvertrags freiwillig dem Wettbewerbsverbot unterwirft und sich dafür mit einer geringeren Vergütung zufrieden gibt (RAG 14, 143-148) liegt hier nicht vor"; 19.2.1959 - 2 AZR 341/56 - BAGE 7, 239 = AP § 74 HGB Nr. 10 = BB 1959, 633 = DB 1959, 70 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 42]: "Soweit die Rechtsprechung angenommen hat, dann, wenn die vereinbarte Karenzentschädigung nicht die vorgeschriebene Mindesthöhe (§§ 74 Abs. 2, 74 a Abs. 2 HGB) erreiche, führe das nicht zu einer Nichtigkeit der Wettbewerbsklausel schlechthin, sondern gestatte das dem Handlungsgehilfen, sich auf die Gültigkeit einer solchen Absprache insoweit zu berufen, als er die ausgesetzte Karenzentschädigung beansprucht (vgl. RAG 14, 143 [148]; RAG 20.5.1941 - RAG 15/41 - RAGE 25, 69 [73/74] = DR 1941, 2014 [2015]; ...), steht das der hier getroffenen Annahme, dass der Kläger keine gültige Wettbewerbsabrede dargelegt hat, nicht entgegen"; 5.8.1966 - 3 AZR 154/86 - BB 1966, 1310 [4.

    - "Juris"-Rn. 7]: "Der Ausnahmefall, dass der Handlungsgehilfe sich nach der Beendigung des Arbeitsvertrags freiwillig dem Wettbewerbsverbot unterwirft und sich dafür mit einer geringeren Vergütung zufrieden gibt (RAG 14, 143-148) liegt hier nicht vor"; 19.2.1959 - 2 AZR 341/56 - BAGE 7, 239 = AP § 74 HGB Nr. 10 = BB 1959, 633 = DB 1959, 70 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 42]: "Soweit die Rechtsprechung angenommen hat, dann, wenn die vereinbarte Karenzentschädigung nicht die vorgeschriebene Mindesthöhe (§§ 74 Abs. 2, 74 a Abs. 2 HGB) erreiche, führe das nicht zu einer Nichtigkeit der Wettbewerbsklausel schlechthin, sondern gestatte das dem Handlungsgehilfen, sich auf die Gültigkeit einer solchen Absprache insoweit zu berufen, als er die ausgesetzte Karenzentschädigung beansprucht (vgl. RAG 14, 143 [148]; RAG 20.5.1941 - RAG 15/41 - RAGE 25, 69 [73/74] = DR 1941, 2014 [2015]; ...), steht das der hier getroffenen Annahme, dass der Kläger keine gültige Wettbewerbsabrede dargelegt hat, nicht entgegen"; 5.8.1966 - 3 AZR 154/86 - BB 1966, 1310 [4.

    - "Juris"-Rn. 7]: "Der Ausnahmefall, dass der Handlungsgehilfe sich nach der Beendigung des Arbeitsvertrags freiwillig dem Wettbewerbsverbot unterwirft und sich dafür mit einer geringeren Vergütung zufrieden gibt (RAG 14, 143-148) liegt hier nicht vor"; 19.2.1959 - 2 AZR 341/56 - BAGE 7, 239 = AP § 74 HGB Nr. 10 = BB 1959, 633 = DB 1959, 70 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 42]: "Soweit die Rechtsprechung angenommen hat, dann, wenn die vereinbarte Karenzentschädigung nicht die vorgeschriebene Mindesthöhe (§§ 74 Abs. 2, 74 a Abs. 2 HGB) erreiche, führe das nicht zu einer Nichtigkeit der Wettbewerbsklausel schlechthin, sondern gestatte das dem Handlungsgehilfen, sich auf die Gültigkeit einer solchen Absprache insoweit zu berufen, als er die ausgesetzte Karenzentschädigung beansprucht (vgl. RAG 14, 143 [148]; RAG 20.5.1941 - RAG 15/41 - RAGE 25, 69 [73/74] = DR 1941, 2014 [2015]; ...), steht das der hier getroffenen Annahme, dass der Kläger keine gültige Wettbewerbsabrede dargelegt hat, nicht entgegen"; 5.8.1966 - 3 AZR 154/86 - BB 1966, 1310 [4.

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98

    Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung

    Entscheidet er sich für die Wettbewerbsenthaltung, beschränkt sich nach der Systematik der §§ 74 ff. HGB sein Zahlungsanspruch auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Gegenleistung (BAG 5. August 1966 - 3 AZR 154/66 - AP HGB § 74 Nr. 19 = EzA HGB § 74 Nr. 1; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125; 19. Januar 1978 - 3 AZR 573/77 - BAGE 30, 23 zum bedingten Wettbewerbsverbot).
  • LAG Hamm, 23.03.2010 - 14 SaGa 68/09

    Unverbindlichkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei unklarer

    Dass gilt für Zusagen wie "die Hälfte der Bezüge im Durchschnitt der letzten drei Jahre" (vgl. BAG, 5. August 1966, 3 AZR 154/66, AP HGB § 74 Nr. 19) oder die Hälfte "der während der letzten sechs Monate durchschnittlich erzielten Honorare" (vgl. Hess. LAG, 12. Juni 1995, 10 Sa 1159/94, juris).
  • LAG Hamm, 08.04.2008 - 9 Sa 1965/07

    Wettbewerbsverbot; Karenzentschädigung; Berechnung; Elternzeit; Teilzeit

    Unterwirft sich der Arbeitnehmer dem Wettbewerbsverbot, hat er lediglich auf die vertraglich vereinbarte Karenzentschädigung Anspruch (BAG 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 - AP § 74 HGB Nr. 19; offen gelassen von BAG 09.01.1990 - 3 AZR 110/88 - AP § 74 HGB Nr. 59).
  • LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01

    Höhe einer Karenzentschädigung: Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 74 c HGB

    Entscheidet er sich für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots, so hat er Anspruch auf das vereinbarte Entgelt (st. Rspr., BAG vom 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 - AP Nr. 19 zu § 74 HGB; vgl. auch BAG vom 09.01.1990 - 3 AZR 110/88 - AP Nr. 59 zu § 74 HGB; zuletzt BAG vom 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - zit. nach JURIS; s. auch Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 2. Aufl., Rdnr. 306 ff.; Buchner, Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rdnr. C 290).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2009 - 2 Sa 17/08

    Karenzentschädigung und Kfz-Zuschuss

    Als "wechselnde Bezüge" sind alle Einkommensarten anzusehen, die von ständig wechselnden äußeren Umständen abhängen (BAG 05.08.1966 - 3 AZR 154/66 - AP Nr. 19 zu § 74 HGB, Gründe 2.).
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