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   BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88   

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BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88 (https://dejure.org/1990,1160)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1990 - 3 AZR 273/88 (https://dejure.org/1990,1160)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1990 - 3 AZR 273/88 (https://dejure.org/1990,1160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung des Anspruchs auf Erstattung von Vorruhestandsleistungen - Vorliegen eines Schuldbestätigungsvertrag durch Antrag und Erlass eines Vorbescheids - Nachträgliche Einwendungen der Zusatzversorgungskasse gegen die Erstattungspflicht - Nachträgliche Begrenzung der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Vorruhestandsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VRG § 2; BGB § 780; TVG § 1; VRTV-Bau vom 26.9.1984 § 10; TV Vorruhestandsverfahren vom 12.12.1984 §§ 5, 6; VR ÄndTV vom 17.12.1985 § 10
    Erstattung von Vorruhestandsgeld durch Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 276
  • NZA 1990, 784
  • BB 1990, 1635
  • DB 1991, 104
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Dies gilt nicht nur im Verhältnis vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber, sondern auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zu gemeinsamen Einrichtungen (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP Nr. 143 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 3c der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu 1a, 3a der Gründe; Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 -, zu II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 149).

    Die Tarifvertragsänderungen unterliegen nur der Rechtskontrolle dahin, ob sie gegen höherrangiges Recht verstoßen (zuletzt BAG Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 -, zu II 3a der Gründe, mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Ein Schuldbestätigungsvertrag ist dann gegeben, wenn ein bestehendes Schuldverhältnis bestätigt und dem weiteren Streit der Parteien entzogen werden soll, indem bestehende oder auch noch erwachsende Einwendungen dem Schuldner abgeschnitten werden (BGH Urteile vom 10. Januar 1984 - IV ZR 64/82 - VersR 1984, 383, 384 und vom 17. November 1969 - VII ZR 83/67 - NJW 1970, 321, 322) [BGH 17.11.1969 - VII ZR 83/67].
  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist auf Tarifverträge nicht anzuwenden (BAG Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - DB 1989, 2228 = NZA 1989, 969, zu II 3 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Dies gilt nicht nur im Verhältnis vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber, sondern auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zu gemeinsamen Einrichtungen (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP Nr. 143 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 3c der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu 1a, 3a der Gründe; Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 -, zu II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 149).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung -

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Soweit eine Klage auf künftige Leistung in Betracht kommt, steht diese einem Feststellungsinteresse nicht entgegen (BAG Urteil vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 639/86 - AP Nr. 1 zu § 5 VRG, zu I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 195/83

    Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Dies gilt nicht nur im Verhältnis vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber, sondern auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zu gemeinsamen Einrichtungen (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP Nr. 143 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 3c der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu 1a, 3a der Gründe; Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 -, zu II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 149).
  • BAG, 01.06.1970 - 3 AZR 166/69

    Ruhestandsverhältnis - Feststellungsantrag - Elementenstreit - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Dies gilt nicht nur im Verhältnis vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber, sondern auch im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zu gemeinsamen Einrichtungen (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1970 - 3 AZR 166/69 - AP Nr. 143 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 3c der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 195/83 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu 1a, 3a der Gründe; Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 -, zu II 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 149).
  • LAG Hessen, 21.12.1987 - 14 Sa 367/87

    Vorruhestand nach den Vorruhestands-Tarifverträgen für das Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 1987 - 14 Sa 367/87 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert hat.
  • BGH, 17.11.1969 - VII ZR 83/67
    Auszug aus BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88
    Ein Schuldbestätigungsvertrag ist dann gegeben, wenn ein bestehendes Schuldverhältnis bestätigt und dem weiteren Streit der Parteien entzogen werden soll, indem bestehende oder auch noch erwachsende Einwendungen dem Schuldner abgeschnitten werden (BGH Urteile vom 10. Januar 1984 - IV ZR 64/82 - VersR 1984, 383, 384 und vom 17. November 1969 - VII ZR 83/67 - NJW 1970, 321, 322) [BGH 17.11.1969 - VII ZR 83/67].
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Einer Aufspaltung in einen Leistungs- und einen Feststellungsantrag bedurfte es nicht (vgl. ua. BAG 3. April 1990 - 3 AZR 273/88 - BAGE 64, 276, 280; 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bühnen Nr. 1, zu A 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18

    Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis

    Ein solches Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen wollen und sich dahingehend einigen (BAG 08.11.1983 - 3 AZR 511/81, juris Rn. 33; BAG 03.04.1990 - 3 AZR 273/88, juris Rn. 22; BGH 11.01.2007 a.a.O. Rn. 8; BGH 21.10.2008 - XI ZR 256/07, juris Rn. 16; BAG 22.07.2010 - 8 AZR 144/09, juris Rn. 20).

    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen (BAG 08.11.1983 a.a.O. Rn. 33; BAG 03.04.1990 a.a.O. Rn. 22; BGH 11.01.2007 a.a.O. Rn. 8).

  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 66/91

    Vorruhestandserstattung nach Ausscheiden aus dem tariflichen Geltungsbereich

    Soweit der Dritte Senat (Urteil vom 3. April 1990, BAGE 64, 276 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Vorruhestand) davon abweichend einen Schuldbestätigungsvertrag angenommen hat, mit dem alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft ausgeschlossen werden, wird daran von dem für Fragen des Vorruhestandes allein zuständigen Senat nicht festgehalten.

    c) Im übrigen hat das Landesarbeitsgericht verkannt, daß die Erstattungspflicht nach § 10 Abs. 1 TV Vorruhestand nicht bei jeder Erbringung von Vorruhestandsleistungen, sondern nur insoweit begründet wird, wie das vom Arbeitgeber geleistete Vorruhestandsgeld auf der Grundlage der tariflichen Vorschriften erbracht worden ist (vgl. BAG Urteil vom 3. April 1990, BAGE 64, 276, 280 = AP, aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • LAG Hessen, 24.08.1990 - 15 Sa 1075/89
    konnte sich ein eventueller späterer Betriebsübergang schon deswegen nicht auswirken, weil das Vorruhestandsverhältnis durch Vertrag ( BAG Urteil vom 3.4. 1990 - 3 AZR 273/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen unter II 2) mit dem Antrag des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber mit dem Zugang zustandekommt, § 3 VRTV, sei es durch Vertrag, bei dem der Antrag des Arbeitnehmers nach § 4 Abs. 2 VRTV gemäß § 151 BGB keiner Annahmeerklärung bedarf, sei es durch tarifvertragliche Fiktion, § 3 VRTV, nur aufschiebend bedingt, § 4 Abs. 2 und 3 VRTV bis zum Beginn des Vorruhestandes.

    Aber auch dann, wenn man insoweit anderer Ansicht sein wollte, ist die Beklagte dem Kläger gegenüber zur Erstattung des gezahlten Vorruhestandsgeldes verpflichtet, weil sie gemäß § 5 TV-VRV auf seine Anträge auf Anerkennung der Erstattungspflicht diesen gegenüber Vorbescheide gemäß § 6 TV-VRV erteilt hat und dadurch mit dem Kläger Schuldbestätigungsverträge zustande gekommen sind, die sie zumindest dem Grunde nach verpflichten, dem Kläger den Vorruheständler gezahltes Vorruhestandsgeld zu erstatten ( BAG Urteil vom 3.4. 1990 - 3 AZR 273/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen; aA. BAG Urteil vom 11.1. 1990 - 8 AZR 365/88 - ).

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2012 - 12 Sa 801/12

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung

    Ein solches Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen wollen und sich dahingehend einigen (BAG 08.11.1983 a.a.O. Rn. 33; BAG 03.04.1990 - 3 AZR 273/88, NZA 1990, 784 Rn. 22; BGH 11.01.2007 a.a.O. Rn. 8; BGH 21.10.2008 - XI ZR 256/07, ZIP 2008, 2405 Rn. 16; BAG 22.07.2010 a.a.O. Rn. 20).

    Die erforderliche Einigung kann nur angenommen werden, wenn sich ein entsprechendes Angebot sowie dessen Annahme feststellen lassen (BAG 08.11.11983 a.a.O. Rn. 33; BAG 03.04.1990 a.a.O. Rn. 22 BGH 11.01.2007 a.a.O. Rn. 8).

  • LAG Hessen, 13.12.1991 - 15 Sa 587/91

    Arbeitsgerichtsverfahren: grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die Beklagte hält das vom Arbeitsgericht Wiesbaden herangezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 03. April 1990 (- 3 AZR 273/88 -, NZA 1990, 784) für nicht einschlägig, weil dort die Tarifunterworfenheit unstreitig gewesen sei.

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Urteil vom 03. April 1990 (aaO.) ausgeführt:.

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 18/92

    Vorruhestandsgeld im Konkurs - Beginn des Vorruhestandes nach Konkurseröffnung

    Zwar ist der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in den tragenden Gründen seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1988 (BAGE 60, 38, 41 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG, zu II der Gründe) ebenfalls davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld nur einen schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers und die in § 2 VRTV-Bau festgelegten Bedingungen voraussetzt, aber in seiner Entscheidung vom 3. April 1990 (BAGE 64, 276, 282 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 der Gründe) hat der Dritte Senat in den insoweit nicht die Entscheidung tragenden Gründen ausgeführt, der Arbeitgeber müsse mit seinem Arbeitnehmer einen Vorruhestandsvertrag abschließen.
  • ArbG Duisburg, 07.02.2008 - 1 Ca 2482/07

    Energiekostenerstattung, Betriebsvereinbarung, betriebliche Altersversorgung,

    Dieser durch das Bundesarbeitsgericht lediglich mit Verweis auf die Entscheidung vom 03.04.1990 (3 AZR 273/88), die wiederum auf die Entscheidung vom 11.10.1988 (3 AZR 539/86) verweist und im Übrigen nicht weiter begründete Rechtsauffassungen des Bundesarbeitsgerichtes, wird ausdrücklich nicht gefolgt.
  • LAG Hessen, 30.08.1991 - 15 Sa 216/91
    Die Vorruhestandsvereinbarung umfaßt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zwei Rechtsgeschäfte, nämlich die Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Vereinbarung über die Gewährung von Vorruhestandsleistungen ( BAG, Urt. v. 17. Mai 1988 - 3 AZR 419/87 - AP Nr. 3 zu § 2 VRG; vgl. auch BAG, Urt. v. 03. April 1990 - 3 AZR 273/88 - ).
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 102/92

    Vorruhestandsgeld: Ansprüche im Konkurs, wenn der Beginn des Vorruhestandes nach

    Zwar ist der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in den tragenden Gründen seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - (BAGE 60, 38, 41 = AP Nr. 2 zu § 5 VRG , zu II der Gründe) ebenfalls davon ausgegangen, daß ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld nur einen schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers und die in § 2 VRTV-Bau festgelegten Bedingungen voraussetzt, aber in seiner Entscheidung vom 3. April 1990 - 3 AZR 273/88 - (BAGE 64, 276, 282 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 der Gründe) hat der Dritte Senat ausgeführt, der Arbeitgeber müsse mit seinem Arbeitnehmer einen Vorruhestandsvertrag abschließen.
  • LAG Düsseldorf, 20.07.2010 - 17 Sa 317/10

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen bei fehlender Tarifbindung; unbegründete

  • LAG Hessen, 09.12.1991 - 11 Sa 277/90

    Konkursrechtliche Qualifizierung von Ansprüchen auf Zahlung von

  • LAG Hessen, 29.10.1990 - 11 Sa 62/90

    Erstattung von Vorruhestandsleistungen an die Arbeitgeber des Baugewerbes ;

  • LAG Hessen, 17.08.1990 - 15 Sa 1021/89

    Anspruch auf den Bezug von Vorruhestandsgeld ; Gewährung von

  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2011 - 5 Ca 6919/10

    Verfahren über Bonuszahlungen an Bankmitarbeiter

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