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   BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04   

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BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04 (https://dejure.org/2005,3260)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 3 AZR 478/04 (https://dejure.org/2005,3260)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 (https://dejure.org/2005,3260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Verschlechterung der Versorgungsregelung durch Tarifänderung nach Ausscheiden des Versorgungsberechtigten? - Wirksamkeit der tariflichen Neuregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschlechterung der Versorgungsregelung durch Tarifänderung nach Ausscheiden des Versorgungsberechtigten; Geltung der Kollisionsregel für die Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen zwei gleichrangigen Normen; Berechnung des Ruhegeldes nach Ausscheiden des ...

  • Judicialis

    TV A 21 § 1; ; TV A 21 § 5; ; TV A 21 § 11; ; TV A 21 § 20; ; TV A 21 idF der Örtlichen Tarifvereinbarung Nr. C 74 vom 1. Januar 1998 § 21; ; TV A 21 idF der Örtlichen Tarifvereinb... arung Nr. C 79 vom 19. Mai 1999 § 20; ; TV A 21 idF der Örtlichen Tarifvereinbarung Nr. C 79 vom 19. Mai 1999 § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Ausschluss gesetzlicher Veränderungssperre für Versorgungsleistungen an ausgeschiedene Arbeitnehmer - gerichtliche Überprüfung tarifvertraglicher Eingriffe in Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kriterien für die Verschlechterung der Versorgungsregelung nach Ausscheiden des Versorgungsberechtigten durch Änderung des Versorgungstarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 456 (Ls.)
  • DB 2006, 1013
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04
    Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, bestehende Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten der Arbeitnehmer ändern zu können (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135, 141 f.; 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 107 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 66; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, 252 f.; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15, 23).

    Auch sonst werden belastende Tarifnormen nach den allgemeinen Prinzipien des Vertrauensschutzes und des darauf beruhenden Rückwirkungsverbotes überprüft (vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64; BAG 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, 252 f.; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 297).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04
    Auch bei der Änderung bereits laufender Versorgungsleistungen ist es nicht anzuwenden (BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu I 2 c aa der Gründe; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 a der Gründe; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 299 f.).

    Auch sonst werden belastende Tarifnormen nach den allgemeinen Prinzipien des Vertrauensschutzes und des darauf beruhenden Rückwirkungsverbotes überprüft (vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64; BAG 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, 252 f.; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 297).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04
    Es handelt sich also um eine unechte Rückwirkung (vgl. BVerfG 11. Oktober 1988 - 1 BvR 743/86 und 1 BvL 80/86 - BVerfGE 79, 29, 45 f.; 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - BVerfGE 72, 175, 196).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Zum anderen ist es nicht auf tarifvertragliche Regelungen übertragbar (vgl. zu beiden Punkten Senat 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 der Gründe; zum letzten Punkt BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe).

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 a der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

    Dabei ist das Interesse der Tarifvertragsparteien, die beanstandete Regelung auch auf Betriebsrentner anzuwenden, mit dem Interesse der Betriebsrentner am Fortbestand der bisherigen Regelung abzuwägen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Dabei ist das Interesse der Tarifvertragsparteien, die beanstandete Regelung auch auf Betriebsrentner anzuwenden, mit dem Interesse der Betriebsrentner am Fortbestand der bisherigen Regelung abzuwägen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 833/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Grund für die Änderung des § 20 Nr. 1 Satz 1 TV A 21 idF vom 1. Januar 1998 und für die Einfügung von § 21 Nr. 1 Satz 1 TV A 21/1999 war erkennbar der Umstand, dass die durch den TV C 74 zum 1. Januar 1998 eingeführte Vollanrechnung der während der Beschäftigungszeit bei der Stadt München erworbenen gesetzlichen Renten zur Folge hatte, dass Arbeitnehmer, die eine verhältnismäßig lange Zeit ihres Berufslebens in städtischen Diensten verbracht hatten, eine prozentual höhere Anrechnung hinnehmen mussten als solche mit kürzeren Beschäftigungszeiten bei der Stadt München (vgl. dazu bereits BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - Rn. 24) .

    Gleichzeitig wurde, um das Tarifziel einer weitestgehenden Kostenneutralität zu wahren, die Höhe des Ruhegeldes bei Mitarbeitern mit geringerer städtischer Dienstzeit abgesenkt, indem in § 20 Nr. 1 Satz 1 TV A 21/1999 die vollständige Anrechnung der auch bei anderen Arbeitgebern erworbenen Sozialversicherungsrente auf das Ruhegeld angeordnet wurde (vgl. dazu bereits BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - Rn. 24) .

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

    Das Landesarbeitsgericht hätte daher dem Vortrag der Klägerin zur Entstehungsgeschichte nachgehen müssen, um alle für die Auslegung der Norm erforderlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - Rn. 18, AP BetrAVG § 2 Nr. 49 ).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

    Dabei ist das Interesse der Tarifvertragsparteien, die beanstandete Regelung auch auf Betriebsrentner anzuwenden, mit dem Interesse der Betriebsrentner auf Fortbestand der bisherigen Regelung abzuwägen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags -

    Da frühere Tarifverträge durch spätere abgelöst werden können und die Versorgungsberechtigten daher stets mit einer Schwächung ihrer Rechtsposition durch einen nachfolgenden Tarifvertrag zu rechnen haben (vgl. BAG 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - Rn. 53 und 54, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 68) , muss die unechte Rückwirkung lediglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein; es muss besondere, diesen Eingriff legitimierende Gründe geben (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - Rn. 23, AP BetrAVG § 2 Nr. 49 ) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2014 - 19 Ca 4518/14

    Hinterbliebenenrente, Ablösung von Tarifverträgen

    Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, die bestehenden Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten der Arbeitnehmer ändern zu können (BAG, Urteil v. 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04, NJOZ 2006, 1035 Rz. 13 m.w.N.).

    Der Arbeitgeber hat insoweit den Schutz für ausgeschiedene Arbeitnehmer dem Primat der Tarifautonomie untergeordnet (BAG, Urteil v. 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04, NJOZ 2006, 1535 Rz. 22 m.w.N.).

    Dabei ist das Interesse der Tarifvertragsparteien, die beanstandete Regelung auch auf ausgeschiedene Arbeitnehmer anzuwenden, mit dem Interesse der Versorgungsbegünstigten am Fortbestand der bisherigen Regelung abzuwägen (BAG, Urteil v. 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04, NJOZ 2006, 1535 Rz. 23 m.w.N.).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 735/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Dabei ist das Interesse der Tarifvertragsparteien, die beanstandete Regelung auch auf Betriebsrentner anzuwenden, mit dem Interesse der Betriebsrentner am Fortbestand der bisherigen Regelung abzuwägen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 b der Gründe).
  • LAG Köln, 23.06.2008 - 5 Sa 438/08

    Teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf das betriebliche Ruhegeld

    Spätere Änderungen, gleichgültig ob zu Gunsten oder zu Lasten des Arbeitnehmers bleiben unberücksichtigt (siehe BAG Urteil vom 27.03.2007 - 3 AZR 60/06 -, NZA 2008, Seite 133; BAG Urteil vom 13.12.2005 - 3 AZR 478/04 -, AP Nr. 49 zu § 2 BetrAVG).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 3 Sa 51/06

    Übergangsgeld nach § 62 BAT bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit einem

    Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, bestehende Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten der Arbeitnehmer ändern zu können (vgl. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP Nr. 49 zu § 2 BetrAVG m.w.Nw.).
  • LAG Köln, 01.12.2017 - 10 Sa 941/16

    Wirksamkeit der Aussetzung der in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen

  • LAG München, 18.04.2007 - 10 Sa 381/06

    Betriebliche Altersversorgung; Veränderung der Versorgungsbestimmungen durch

  • LAG Hessen, 18.11.2015 - 6 Sa 199/15

    Wirksamkeit einer sog. Spätehenklausel in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG München, 27.02.2007 - 6 Sa 8908/06

    Übergangsgeld

  • LAG München, 27.02.2007 - 6 Sa 908/06
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