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   BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93   

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BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93 (https://dejure.org/1993,1055)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1993 - 3 AZR 519/93 (https://dejure.org/1993,1055)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 (https://dejure.org/1993,1055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung - Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens bei der Anpassungsprüfung von Betriebsrenten - Übermäßige Belastung eines Unternehmens - Wirtschaftliche Verknüpfung der Unternehmen eines ...

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 729
  • NZA 1994, 551
  • WM 1994, 1335
  • BB 1994, 1428
  • BB 1994, 796
  • DB 1994, 1147
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - und - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Voraussetzung dafür ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt und die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt (im Anschluß an BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 265/91 - TBB - ZIP 1993, 589; zugleich Bestätigung des Urteils des Senats vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG).

    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG; zuletzt Urteile des Senats vom 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - und - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Daher ist auch bereits bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG beim qualifiziert faktischen Konzern auf die Leistungsfähigkeit der Konzernobergesellschaft abzustellen (BAGE 61, 94, 100 [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 191/87] = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Sie kann aber auch bei einem qualifiziert faktischen Konzern vorliegen (Urteil des Senats vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Im Urteil vom 28. April 1992 (- 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG) hatte der Senat neben der dauernden und umfassenden Leitung des herrschenden Unternehmens einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Leitungsmacht und den Verlusten des beherrschten Unternehmens als Voraussetzung für den Berechnungsdurchgriff nach § 16 BetrAVG verlangt.

    Damit hatte die Konzernmutter die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft nahm (Urteil des Senats vom 28. April 1992, aaO, zu III 3d der Gründe).

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Voraussetzung dafür ist, daß das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt und die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschaft nimmt (im Anschluß an BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 265/91 - TBB - ZIP 1993, 589; zugleich Bestätigung des Urteils des Senats vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG).

    Das hat der Bundesgerichtshof in seinem letzten Urteil zu Haftungsfragen im qualifiziert faktischen Konzern klargestellt (vgl. BGH Urteil vom 29. März 1993 - II ZR 265/91 - TBB - ZIP 1993, 589).

    Dem Arbeitnehmer sind deshalb Erleichterungen hinsichtlich seiner Last zu gewähren (vgl. BGH Urteil vom 29. März 1993, aaO, zu III 2c dd der Gründe).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - und - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Betriebsrentner wird durch die Bündelung deshalb insgesamt nicht unbillig belastet (Urteil des Senats vom 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Übermäßig ist die Belastung dann, wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAGE 48, 272 = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG; zuletzt Urteile des Senats vom 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - und - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Voraussetzung ist eine enge wirtschaftliche Verknüpfung der Unternehmen (BAGE 61, 94 [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 191/87] = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG).

    Daher ist auch bereits bei der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG beim qualifiziert faktischen Konzern auf die Leistungsfähigkeit der Konzernobergesellschaft abzustellen (BAGE 61, 94, 100 [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 191/87] = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 244/91 - AP Nr. 25 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80

    Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Solche Leistungen gehen dem Anpassungsbegehren der Rentner nach § 16 BetrAVG vor (vgl. BAGE 35, 301, 306 f. = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 der Gründe betreffend die auf betrieblicher Übung beruhenden Sonderzahlungen).

    Er kann erwarten, daß die Rente trotz ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers (der Konzerntochter) jedenfalls dann angepaßt wird, wenn die wirtschaftliche Lage des den Konzern beherrschenden Unternehmens (der Muttergesellschaft) eine Anpassung gestattet (Urteil des Senats vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 301, 307 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Ein qualifiziert faktischer Konzern liegt vor, wenn das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau; BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG).
  • BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90

    Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern -

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Ein qualifiziert faktischer Konzern liegt vor, wenn das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau; BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZR 167/88

    Beteiligung des Vorstandsmitglieds einer Bank an einem Schuldnerunternehmen

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Ein qualifiziert faktischer Konzern liegt vor, wenn das herrschende Unternehmen die Geschäfte des beherrschten Unternehmens dauernd und umfassend geführt hat (BGHZ 95, 330, 346 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84] - Autokran; BGHZ 107, 7, 15 - Tiefbau; BGH Urteil vom 23. September 1991 - II ZR 135/90 - Video - AP Nr. 1 zu § 303 AktG).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Auf die wirtschaftliche Lage des den Konzern beherrschenden Unternehmens kann es aber dann nicht ankommen, wenn das Konzerninteresse bei der Entstehung der Verluste keine Rolle gespielt hat (Urteil des Senats vom 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93
    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Zwar galten für einen Berechnungsdurchgriff im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG nach der Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 28. April 1992 (- 3 AZR 244/91 - zu III 2 der Gründe, BAGE 70, 158; vgl. auch 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - zu III 2 der Gründe) ua. die Grundsätze entsprechend, die der Bundesgerichtshof zur Haftung des herrschenden Unternehmens für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens im qualifiziert faktischen Konzern aufgestellt hatte (vgl. etwa BGH 13. Dezember 1993 - II ZR 89/93 -; 29. März 1993 - II ZR 265/91 - [TBB] BGHZ 122, 123; 23. September 1991 - II ZR 135/90 - [Video] BGHZ 115, 187; 20. Februar 1989 - II ZR 167/88 - [Tiefbau] BGHZ 107, 7; 16. September 1985 - II ZR 285/84 - [Autokran] BGHZ 95, 330) .
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    aa) Durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens kann bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, daß die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP Nr. 29 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -, aaO, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Das Bestehen eines Beherrschungsvertrages rechtfertigt aber - ohne weitere Voraussetzungen - einen sogenannten Berechnungsdurchgriff (BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP BetrAVG § 16 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 26; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, 81).
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