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   BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78   

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BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78 (https://dejure.org/1981,217)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1981 - 3 AZR 559/78 (https://dejure.org/1981,217)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1981 - 3 AZR 559/78 (https://dejure.org/1981,217)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Die Ausschlußklausel des § 70 Abs. 2 BAT a.F. erfaßt auch Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitneh mer aus unerlaubten Handlungen (Bestätigung von BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT).

    «/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hierzu wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Klarstellung in dem bereits erwähnten Urteil des Ersten Senats vom 30. September 1970 (AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) verwiesen.

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 244/71

    Ausnahmeregelung - Wortlaut der Vorschrift - Wille der Tarifvertragsparteien -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Sie erstreckt daher die Wirkung ihrer Ausschlußklausel auf alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag (ArbeitsVerhältnis) begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAG 24, 125 [128] = AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu I 2 der Gründe]; vgl. ferner BAG 20, 30 [34 f.] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 4 a der Gründe]).

    Selbst Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten (strafbaren) Handlungen werden von allgemeinen Ausschlußfristregelungen mitumfaßt (BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 c der Gründe]; vgl. zu § 70 Abs. 2 BAT ferner BAG 24, 125 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).

    Daß § 14 BAT, der wegen der Haftung für schuldhafte Vertragsverletzungen auf die beamtenrechtlichen Haftungsbestimmungen verweist, entgegen der Meinung der Revision keine Ausnahmeregelung im Sinne des § 70 Abs. 2 letzter Halbsatz BAT a.F. darstellt und daher die Verfallklausel nicht verdrängt, hat der Erste Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1972 (BAG 24, 125 [129 ff.] r AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu I 3 und I 4 der Gründe]) ebenfalls so erschöpfend begründet, daß sich weitere Ausführungen dazu erübrigen.

  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Sieht eine Ausschlußklausel vor, daß Ansprüche inner halb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schrift lich geltend gemacht werden müssen, so ist der Gläubiger verpflichtet, bei der Geltendmachung auch die ungefähre Höhe seiner Forderung zu beziffern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Der Schuldner muß in die Lage versetzt werden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie er seine Verteidigung - möglicherweise auch durch Einholung von Rechtsrat - einrichten will: ob er die Forderung ganz oder teilweise anerkennen oder ob er sie bestreiten soll (BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe], jweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 221/71

    Arbeitsvertrag - Tarifliche Ausschlußklausel - PVV - DeliktischerAnspruch -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Einer Angabe zur Forderungshöhe bedarf es dagegen nicht, wenn der Schuldner diese ohnehin kennt (BAG 24, 116 = AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; AP Nr. 48, aaO).

    bei der Geltendmachung erkennbar von dieser dem Schuldner bekannten Höhe ausgeht (BAG AP Nr. 48 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 a der Gründe]; BAG 24, 116 [120 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TUG Ausschlußfristen [zu II 2 der Gründe]).

  • BAG, 06.05.1969 - 1 AZR 303/68

    Landwirtschaftliche Betriebe - Deliktische Ansprüche - Verletzung

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Selbst Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten (strafbaren) Handlungen werden von allgemeinen Ausschlußfristregelungen mitumfaßt (BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 c der Gründe]; vgl. zu § 70 Abs. 2 BAT ferner BAG 24, 125 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).

    Es reicht aus, wenn der Gläubiger unter hinreichend deut licher Schilderung des Sachverhalts an den Schuldner heran tritt und ihm zu verstehen gibt, daß er die Rückgewähr des unrechtmäßig Erlangten fordert (vgl. insoweit auch BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 d der Gründe], wo es für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches wegen eines Roggendiebstahls als genügend bezeichnet wird, daß dem Schuldner erkennbar war, der Gläubiger werde ihn wegen des Diebstahls in Anspruch nehmen).

  • BAG, 12.07.1972 - 1 AZR 445/71

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    «/ie der Erste Senat im Urteil vom 30. September 1970 (1 AZR 535/69) für den Geltungsbereich des § 70 Abs. 2 BAT noch einmal ausführlich begründet hat (BAG AP Nr. 2 zu § 70 BAT [zu 3 b der Gründe]) und wie es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Frage der Anwendbarkeit allgemeiner tariflicher Verfallklauseln auf Ansprüche deliktischer Art entspricht (vgl. statt vieler nur BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 a der Gründe] sowie BAG AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Selbst Ansprüche aus vorsätzlich begangenen unerlaubten (strafbaren) Handlungen werden von allgemeinen Ausschlußfristregelungen mitumfaßt (BAG AP Nr. 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 c der Gründe]; BAG AP Nr. 51 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 c der Gründe]; vgl. zu § 70 Abs. 2 BAT ferner BAG 24, 125 = AP Nr. 3 zu § 70 BAT).

  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65

    Schadenersatz - Schuldner

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Der Schuldner muß in die Lage versetzt werden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie er seine Verteidigung - möglicherweise auch durch Einholung von Rechtsrat - einrichten will: ob er die Forderung ganz oder teilweise anerkennen oder ob er sie bestreiten soll (BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe], jweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.12.1971 - 1 AZR 335/71

    Schadenersatzanspruch - Ungefähr-Berechnung

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    bei der Geltendmachung erkennbar von dieser dem Schuldner bekannten Höhe ausgeht (BAG AP Nr. 48 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 a der Gründe]; BAG 24, 116 [120 f.] = AP Nr. 49 zu § 4 TUG Ausschlußfristen [zu II 2 der Gründe]).
  • BAG, 28.06.1967 - 4 AZR 183/66

    Ausschlußfrist - Unerlaubte Handlung - Schadenersatzanspruch

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Das gilt besonders für den Hinweis der Revision auf die abweichende Entscheidung des Vierten Senats vom 28. Juni 1967 (AP Nr. 36 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66

    Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer -

    Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
    Sie erstreckt daher die Wirkung ihrer Ausschlußklausel auf alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag (ArbeitsVerhältnis) begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAG 24, 125 [128] = AP Nr. 3 zu § 70 BAT [zu I 2 der Gründe]; vgl. ferner BAG 20, 30 [34 f.] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 4 a der Gründe]).
  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform -

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Dann wiederum könnte sich der Kläger nach dem Rechtsgedanken des § 830 BGB ohnehin nicht darauf beschränken vorzutragen, er wisse nicht mehr, welche Taten von wem begangen worden seien (ähnlich BAG 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    aa) Sieht eine Ausschlußklausel vor, daß Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen, so ist der Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, bei der Geltendmachung auch die ungefähre Höhe seiner Forderung zu nennen (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP BAT § 70 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - aaO).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 486/02

    Schadensersatz wegen Minderungen des Arbeitslosengeldes nach fristwidriger

    Sieht eine Ausschlußklausel vor, daß Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden müssen, so ist der Gläubiger grundsätzlich verpflichtet, bei der Geltendmachung auch die ungefähre Höhe seiner Forderung zu nennen (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11, zu II 2 e aa der Gründe; 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 - AP BAT § 70 Nr. 9 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 55 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 25).
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