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   BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99   

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BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99 (https://dejure.org/2000,1767)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2000 - 3 AZR 676/99 (https://dejure.org/2000,1767)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 (https://dejure.org/2000,1767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Ablösung; ; BetrAVG § ... 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; BetrAVG § 16; ; BGB § 139; ; BGB § 315; ; Satzung des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1997 geltenden Fassung § 5 Abs. 1; ; Leistungsordnung A des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1986 geltenden Fassung § 6 Abs. 1; ; Leistungsordnung A des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1986 geltenden Fassung § 7 Abs. 1; ; Leistungsordnung A des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1986 geltenden Fassung § 11 Abs. 6; ; Leistungsordnung A des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1986 geltenden Fassung § 18c; ; Leistungsordnung A des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1986 geltenden Fassung § 3; ; Leistungsordnung A des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1986 geltenden Fassung § 8; ; Leistungsordnung A des Essener Verbandes in der seit 1. Januar 1986 geltenden Fassung § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhegeldanpassung - Essener Verband

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Ablösung, § 2 Abs. 1 und ... 5, § 16; BGB §§ 139, 315; Satzung des Essener Verbands in der seit 1. 1. 1997 geltenden Fassung § 5 Abs. 1; Leistungsordnung A des Essener Verbands in der seit 1. 1. 1986 geltenden Fassung § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 11 Abs. 6, § 18c und in der seit 1. 1. 1997 geltenden Fassung §§ 3, 8, 12
    Ruhegeldanpassung in Konditionenkartellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1908
  • DB 2000, 1624
  • DB 2002, 2444
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    Das auch vom Essener Verband verfolgte Ziel, die Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung zu koordinieren, schließt eine unternehmensbezogene Betrachtung aus (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 382).

    Wie gewichtig die Gründe sein müssen, läßt sich allerdings nicht schematisch beantworten, sondern hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die konkrete Änderung entstehen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 366).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 53 ff. und 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 364 ff. entschieden hat, ist die Änderung der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes wirksam.

    Ebenso wie beim Bochumer Verband sind aber auch beim Essener Verband die Nachteile nicht so schwerwiegend, daß sachliche Gründe für diese Änderung nicht ausreichten ( vgl. dazu BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 56 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 367 f. ).

    Die angestrebte Verwaltungsvereinfachung ist ebensowenig zu mißbilligen wie das wirtschaftliche Ziel, das Betriebsrentensystem durch die Abkoppelung von den individuellen Renten kalkulierbarer und weniger risikobehaftet zu gestalten (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 59; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 371).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    (2) Auf das Urteil des Senats vom 27. August 1996 (- 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 42 ff.) kann sich die Beklagte nicht berufen.

    Diese differenzierte, aber brancheneinheitliche Anpassung hat der Senat für zulässig gehalten, weil das Konditionenkartell unangetastet bleibt, wenn allgemein nach Branchen unterschieden wird (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 47 f.).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 53 ff. und 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 364 ff. entschieden hat, ist die Änderung der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes wirksam.

    Ebenso wie beim Bochumer Verband sind aber auch beim Essener Verband die Nachteile nicht so schwerwiegend, daß sachliche Gründe für diese Änderung nicht ausreichten ( vgl. dazu BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 56 ff.; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 367 f. ).

    Die angestrebte Verwaltungsvereinfachung ist ebensowenig zu mißbilligen wie das wirtschaftliche Ziel, das Betriebsrentensystem durch die Abkoppelung von den individuellen Renten kalkulierbarer und weniger risikobehaftet zu gestalten (BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 59; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 371).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    Es ist jedoch auf Versorgungsanwartschaften zugeschnitten und nicht ohne weiteres auf Betriebsrenten übertragbar (vgl. ua. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 299; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 a der Gründe).

    Sie gelten auch nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe).

    Eine statische Verweisung muß deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - aaO, zu I 2 der Gründe).

  • LAG Köln, 20.07.1999 - 13 (10) Sa 1634/98

    Verweis auf die Leistungsordnung des Essener Verbandes in einer Zusage über die

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    3 AZR 676/99 13 (10) Sa 1634/98.

    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Juli 1999 - 13 (10) Sa 1634/98 - werden zurückgewiesen.

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 213/96

    Änderung der Anrechnung befreiender Lebensversicherungen

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    Jeweiligkeitsklauseln führen nicht dazu, daß die Versorgungsregelungen beliebig geändert werden können (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. ua. 8. Oktober 1991 - 3 AZR 47/91 - BAGE 68, 314, 317; 26. August 1997 - 3 AZR 213/96 - AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 16, zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    Jeweiligkeitsklauseln führen nicht dazu, daß die Versorgungsregelungen beliebig geändert werden können (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. ua. 8. Oktober 1991 - 3 AZR 47/91 - BAGE 68, 314, 317; 26. August 1997 - 3 AZR 213/96 - AP BetrAVG § 1 Besitzstand Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 16, zu II der Gründe mwN).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    aa) Für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften hat der Senat ein dreiteiliges Prüfungsschema entwickelt (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    Wenn nicht die Höhe der Versorgungsanwartschaft, sondern eine andere Rechtsposition der Versorgungsberechtigten betroffen ist, kommt es auf die hinter dem Prüfungsprogramm stehenden allgemeinen Prinzipien des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit an ( BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, 223 ).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    b) Ebenso wie in dem vom Senat mit Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 62, zu B I der Gründe) entschiedenen Fall ergibt sich die Dynamisierungszusage aus dem Wortlaut und dem Zweck der versorgungsrechtlichen Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag.
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99
    Es ist jedoch auf Versorgungsanwartschaften zugeschnitten und nicht ohne weiteres auf Betriebsrenten übertragbar (vgl. ua. BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 299; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

  • BAG, 17.12.1960 - 3 AZR 125/59

    Gemeinde - Eigenschaft als Arbeitgeber - Selbstverwaltungsrecht -

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Diese Pflicht wäre nur bei einer wirtschaftlichen Notlage entfallen (BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu I 2 a aa (1) der Gründe), die unstreitig nicht vorlag.

    Diese Satzungsänderung war jedoch unwirksam (BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - aaO, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    Die Auslegung individueller Willenserklärungen kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54, zu 1 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu I 1 a der Gründe mwN).

    Typische Verträge unterliegen einer unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. ua. BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - aaO).

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Die Auslegung nichttypisierter Erklärungen ist nur daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu I 1 a der Gründe mwN).

    Typisierte Erklärungen unterliegen einer unbeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. ua. BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - aaO).

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Die Verweisung soll daher auch für die Zeit nach dem Eintritt in den Ruhestand gelten (vgl. BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).

    Die Änderungen gegenüber der LO 1992 enthalten keinen unzulässigen Eingriff in Versorgungsanwartschaften (vgl. BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Sie gilt noch nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04

    Betriebliche Altersversorgung - Verschlechterung der Versorgungsregelung durch

    Auch bei der Änderung bereits laufender Versorgungsleistungen ist es nicht anzuwenden (BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu I 2 c aa der Gründe; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu II 3 a der Gründe; 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 299 f.).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 83/06

    Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht

    Sie gilt noch nach Eintritt in den Ruhestand (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe; 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 17.01.2018 - 12 Sa 760/17

    Rügepflicht bei Anpassungsentscheidungen des Essener Verbandes

    Die Dynamik haben die Parteien durch den mit der Rechtsvorgängerin abgeschlossenen Aufhebungsvertrag vom 20.12.1985 nicht beendet (vgl. zu diesem Aspekt BAG 26.07.2000 - 3 AZR 676/99, juris Rn. 52).

    Die am 01.01.1997 in Kraft getretene Neufassung der LO hat die Anpassung der laufenden Betriebsrenten aber wirksam von der Anpassung der Gruppenbeträge abgekoppelt (BAG 26.07.2000 a.a.O. Rn. 48 ff.).

  • LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung

    Demgegenüber muss eine bloß statische Verweisung deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG 25.07.2000 - 3 AZR 676/99 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 25 Ablösung zu II.1.a) der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.2013 - 4 Sa 96/11

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Versorgungsordnung - Eingriff in

    Dies kann auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2001 (- 3 AZR 728/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 Rn 48) gefolgert werden.
  • LAG München, 07.11.2001 - 10 Sa 94/00
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2009 - 14 Sa 1415/08

    Anrechnung einer Unfallrente auf das Ruhegeld nach der Leistungsordnung des

  • LAG Hessen, 15.10.2003 - 8 Sa 211/03

    Berechnung eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung; Differenzierung

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