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   BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00   

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BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00 (https://dejure.org/2000,3045)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2000 - 3 B 41.00 (https://dejure.org/2000,3045)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2000 - 3 B 41.00 (https://dejure.org/2000,3045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwGO § 60 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, § 133 Abs. 3 Satz 1
    Wiedereinsetzung von Amts wegen; Wiedereinsetzungsantrag, Beginn des Fristlaufs

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - Wiedereinsetzungsantrag - Beginn des Fristlaufs

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 60 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 60 Abs. 2 Satz 4; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1, 2 S. 1, 4 § 133 Abs. 3 S. 1
    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung von Amts wegen; Wiedereinsetzungsantrag, Beginn des Fristlaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1967
  • NVwZ 2000, 913 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
    a) Dabei kann dahinstehen, ob der im Schriftsatz vom 28. Februar 2000 geschilderte Verlauf mit der seinen Kern bildenden Behauptung, der Klägerbevollmächtigte selbst habe die Fristberechnung vorgenommen und auf dem angefochtenen Urteil vermerkt, aber die - ansonsten zuverlässige - Rechtsanwaltsgehilfin habe sich hierüber hinweggesetzt und gewissermaßen eigenmächtig eine andere Frist berechnet, schlüssig auf fehlendes entscheidungserhebliches Verschulden des Bevollmächtigten führt (vgl. allgemein zur Sorgfaltspflicht des Bevollmächtigten bei der Notierung von Rechtsmittelbegründungsfristen: BVerwG, Beschluß vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 390.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 m.w.N.; vgl. auch Beschluß vom 30. Juli 1997 - BVerwG 11 B 23.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 212 zu den erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, damit eine Frist korrekt eingetragen wird):.
  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
    Sofern nämlich eine solche Verpflichtung des Gerichts anzunehmen sein könnte, kommt sie vor dem Hintergrund des Wortlauts der Vorschrift sowie ihres erkennbaren Zwecks - es soll bloße Förmelei und insbesodere vermieden werden, daß ein innerhalb der Antragsfrist bereits erkennbar berechtigter Wiedereinsetzungsanspruch nur mangels förmlichen Antrags versagt wird - zur Überzeugung des Senats allenfalls dann in Betracht, wenn innerhalb der Antragsfrist die eine Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen erkennbar (gemacht worden) sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98 - BGHR ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2, Wiedereinsetzung ohne Antrag 1 m.w.N.).
  • BAG, 23.05.1989 - 2 AZB 1/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist - neuerlicher Antrag

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
    Dabei muß er nicht abschließend die Frage beurteilen - zu deren Bejahung im Anschluß an das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23. Mai 1989 - 2 AZB 1/89 - NJW 1989, 2708 f.) er freilich neigt -, ob die Wiedereinsetzung ohne Antrag in solchen Fällen wegen der Formulierung der Vorschrift als "Kann-Bestimmung" im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (oder eine Verpflichtung zur Wiedereinsetzung von Amts wegen besteht).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 12/94

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
    Nicht unverschuldet ist daher der Wiedereinsetzungsantrag zu spät gestellt worden (vgl. auch BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94 - NJW 1994, 2831 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1997 - 11 B 23.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Überwachung der

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
    a) Dabei kann dahinstehen, ob der im Schriftsatz vom 28. Februar 2000 geschilderte Verlauf mit der seinen Kern bildenden Behauptung, der Klägerbevollmächtigte selbst habe die Fristberechnung vorgenommen und auf dem angefochtenen Urteil vermerkt, aber die - ansonsten zuverlässige - Rechtsanwaltsgehilfin habe sich hierüber hinweggesetzt und gewissermaßen eigenmächtig eine andere Frist berechnet, schlüssig auf fehlendes entscheidungserhebliches Verschulden des Bevollmächtigten führt (vgl. allgemein zur Sorgfaltspflicht des Bevollmächtigten bei der Notierung von Rechtsmittelbegründungsfristen: BVerwG, Beschluß vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 390.94 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 194 m.w.N.; vgl. auch Beschluß vom 30. Juli 1997 - BVerwG 11 B 23.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 212 zu den erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, damit eine Frist korrekt eingetragen wird):.
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
    Obgleich damit die Möglichkeit eröffnet ist, daß im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO die begehrte Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1973 - BVerwG IV C 3.73 - DÖV 1973, 647 m.w.N.), gewährt der beschließende Senat diese Wiedereinsetzung nicht.
  • VG Berlin, 17.11.1999 - 15 A 35.98

    Anspruch auf Zuordnung eines Flurstückes an eine Kommune ; Vermögenszuordnung im

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
    BVerwG 3 B 41.00 VG 15 A 35.98.
  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Allerdings ist dem Briefumschlag zu entnehmen, dass die Aufgabe zur Post bereits am 17. Mai 2015 (Datum des Poststempels), mithin 3 Tage vor Fristablauf erfolgte, so dass dem Kläger bereits von Amts wegen Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu gewähren ist, weil offen zu Tage liegende Umstände - der Poststempel auf dem die Berufungsbegründung enthaltenden Umschlag - die Fristversäumung als unverschuldet erkennen lassen (vgl. BVerwG, B. v. 27.3.2000 - 3 B 41/00 -, NJW 2000, 1967; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 129 f., 63).
  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 38.18

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigern mit kurdischer Volkszugehörigkeit auf

    Eine solche ist allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn innerhalb der Antragsfrist die eine Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen erkennbar gemacht worden sind, also offenkundig oder sonst glaubhaft sind (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 25.06 - Buchholz 428.41 § 10 EntschG Nr. 7 S. 13 und Beschluss vom 27. März 2000 - 3 B 41.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 233 S. 21).
  • VG Düsseldorf, 16.03.2015 - 13 L 188/15

    Unzulässigkeit; Zustellfiktion; Mitwirkungspflicht; Wiedereinsetzung; Visum;

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 25.06 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 3 B 41.00 -, juris, Rn. 8.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 3 B 41.00 -, juris, Rn. 8.

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