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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99   

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OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99 (https://dejure.org/2000,7640)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2000 - 3 B 67/99 (https://dejure.org/2000,7640)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 (https://dejure.org/2000,7640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Vorläufiger Rechtsschutz; Baunachbarstreit; Anfechtung der Teilbaugenehmigung und der Baugenehmigung für das Fabrik-Verkaufs-Zentrum (Factory-Outlet-Center) Wustermark durch eine Nachbargemeinde (Berlin); Verwirkung; Interkommunales Abstimmungsgebot; Zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Genehmigung eines Fabrik-Verkaufs-Zentrum, Abwehransprüche der Nachbargemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.05.1997 - 3 B 89.97

    Anforderungen an Form und Inhalt der Beschwerdebegründung im Fall der

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Das - verfahrensmäßige - Recht, Widerspruch zu erheben, kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus den §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verloren gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294, 298 ff.; Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).

    Zwar wird in der Regel - spätestens - das Einsetzen der Bauarbeiten Anlass sein, dem Vorliegen einer Genehmigung nachzugehen (vgl. Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -); dies schließt jedoch nicht aus, dass auch ein anderer - früherer - Zeitpunkt, wie hier das Erscheinen von Pressemeldungen, den Beginn des Zeitraums für eine Verwirkung kennzeichnen kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Für die Annahme, dass zur Hervorrufung solcher Auswirkungen sogar solche Umsatzumverteilungen geeignet wären, die der Größenordnung nach sich in einem Kaufkraftabfluss bzw. Umsatzverlust von weniger als 10 % äußern, spricht nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnis jedenfalls nicht viel; auch die zu dieser Frage bisher ergangenen Entscheidungen, darunter insbesondere auch die in einem Verfahren zur Hauptsache, also nicht nur aufgrund einer summarischen Prüfung ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, geben hierfür nichts her (vgl. OVG NW, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 - BauR 1998, 309 ; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 - NVwZ 1999, 435 [438]; Beschluss des Senats vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 - NVwZ 1999, 434, 435).

    Ebenfalls kann offen bleiben, ob es für den Antragsteller möglich und zumutbar wäre, etwa zu befürchtenden städtebaulichen Auswirkungen im zuvor genannten Sinn durch Anpassungsmaßnahmen in seinem Bezirk Spandau zu begegnen (vgl. hierzu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 -, NVwZ 1999, 435 [437]).

  • OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Für die Annahme, dass zur Hervorrufung solcher Auswirkungen sogar solche Umsatzumverteilungen geeignet wären, die der Größenordnung nach sich in einem Kaufkraftabfluss bzw. Umsatzverlust von weniger als 10 % äußern, spricht nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnis jedenfalls nicht viel; auch die zu dieser Frage bisher ergangenen Entscheidungen, darunter insbesondere auch die in einem Verfahren zur Hauptsache, also nicht nur aufgrund einer summarischen Prüfung ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, geben hierfür nichts her (vgl. OVG NW, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 - BauR 1998, 309 ; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 - NVwZ 1999, 435 [438]; Beschluss des Senats vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 - NVwZ 1999, 434, 435).

    Soweit durch dieses Vorhaben ein Abzug von Kaufkraft aus der Spandauer Altstadt zu erwarten ist, kann er, da nicht durch das genehmigte Fabrik-Verkaufs-Zentrum verursacht, auch nicht diesem bzw. dem die Grundlage der angefochtenen Genehmigungen bildenden Bebauungsplan zugerechnet werden (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 -, a. a. O.) Der gegenteilige Standpunkt des Antragstellers ist abzulehnen.

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Das - verfahrensmäßige - Recht, Widerspruch zu erheben, kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus den §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verloren gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294, 298 ff.; Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Eine Verpflichtung zur materiellen Abstimmung nach dieser Vorschrift setzt - anders als für die rechtliche Betroffenheit einer Nachbargemeinde durch eine Fachplanung - nicht voraus, dass eine hinreichend bestimmte Planung der Nachbargemeinde nachhaltig gestört wird oder dass wesentliche Teile ihres Gebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 4 NB 42.94 - NVwZ 1995, 694 [695] im Anschluss an das Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 [214]); einer materiellen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bedarf es bereits dann, wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde in Betracht kommen.
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Eine Verpflichtung zur materiellen Abstimmung nach dieser Vorschrift setzt - anders als für die rechtliche Betroffenheit einer Nachbargemeinde durch eine Fachplanung - nicht voraus, dass eine hinreichend bestimmte Planung der Nachbargemeinde nachhaltig gestört wird oder dass wesentliche Teile ihres Gebiets einer durchsetzbaren Planung entzogen werden (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1995 - 4 NB 42.94 - NVwZ 1995, 694 [695] im Anschluss an das Urteil vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 [214]); einer materiellen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bedarf es bereits dann, wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde in Betracht kommen.
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Mit dieser Wertung wäre es schwer zu vereinbaren, den Trägern öffentlicher Belange ein eigenständiges Recht auf Verfahrensbeteiligung des Inhalts zu gewähren, dass seine Verletzung sogar die Annahme rechtfertigen würde, eine auf dem Bebauungsplan beruhende Baugenehmigung verletze sie ihrerseits in ihren Rechten; dies kann nicht zuletzt auch deshalb nicht angenommen werden, weil als Inhaber eines solchen Rechts ohnehin nur diejenigen Träger öffentlicher Belange in Betracht kämen, deren Nichtbeteiligung am Bauleitplanverfahren im einzelnen Fall ausnahmsweise beachtlich wäre, somit der Kreis der etwa berechtigten Träger öffentlicher Belange nicht verlässlich feststünde (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22. Februar 1980 - 4 C 24.77 - DÖV 1980, 516 [517 f.] zum Anhörungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht, das den durch den Ausbau einer Bundesfernstraße betroffenen Dritten kein subjektives Recht einräume).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass verfahrensrechtliche Vorschriften auch subjektive Rechte begründen können, wie es etwa zu bestimmten Vorschriften über die Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände angenommen wird (vgl. zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 BbgNatSchG Beschluss des Senats vom 27. August 1998 - 3 A 161/97 -, zu § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG BVerwG, Urt. v. 12. Nov. 1997 - 11 A 49.96 - NVwZ 1998, 395 [398] m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Für die Annahme, dass zur Hervorrufung solcher Auswirkungen sogar solche Umsatzumverteilungen geeignet wären, die der Größenordnung nach sich in einem Kaufkraftabfluss bzw. Umsatzverlust von weniger als 10 % äußern, spricht nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnis jedenfalls nicht viel; auch die zu dieser Frage bisher ergangenen Entscheidungen, darunter insbesondere auch die in einem Verfahren zur Hauptsache, also nicht nur aufgrund einer summarischen Prüfung ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, geben hierfür nichts her (vgl. OVG NW, Urteil vom 5. September 1997 - 7 A 2902/93 - BauR 1998, 309 ; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8. Januar 1999 - 8 B 12650/98 - NVwZ 1999, 435 [438]; Beschluss des Senats vom 16. Dezember 1998 - 3 B 116/98 - NVwZ 1999, 434, 435).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1999 - 10 A 11912/96

    Asylfolgeantrag; Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99
    Maßgebliche Prognosegrundlagen sind die bereits vom Verwaltungsgericht herangezogenen, von den Beteiligten veranlassten, etwa zeitgleich erstellten Gutachten der Forschungsstelle für den Handel Berlin (FfH) e. V. vom 8. Oktober 1998 zu dem Thema "Die Auswirkungen des geplanten Factory Outlet Centers in Wustermark auf den Berliner Einzelhandel, insbesondere auf das Hauptzentrum Altstadt Spandau/Fernbahnhof Spandau" sowie der GfK Marktforschung vom Dezember 1998 mit der Bezeichnung "Markt- und Standortgutachten zur Realisierung des B 5 Designer Outlet Centers in Wustermark", da sich diese Untersuchungen anders als weitere Veröffentlichungen (z. B. Moench/Sandner, Die Planung und Zulassung von Factory Outlet Centern, NVwZ 1999, S. 337 ff., im Wesentlichen identisch mit dem von den Beteiligten vorgelegten Gutachten derselben Autoren zum Thema "Rechtliche Aspekte der Ansiedlung von Factory Outlet Centern"; Otting, Factory Outlet Center und interkommunales Abstimmungsgebot, DVBl. 1999, S. 595 ff.; Runkel, Factory-Outlet-Center - eine neue Dimension von Einkaufszentren als Bedrohung lebendiger Innenstädte - UPR 1998, S. 241 ff.; Reitdt, Factory- Outlet- und Sonderpostenmärkte als besondere Formen des großflächigen Einzelhandels, NVwZ 1999, S. 45 ff.) und sonstige Abhandlungen mit den Auswirkungen des im Streit stehenden, genehmigten Fabrik-Verkaufs-Zentrums befassen.
  • OVG Brandenburg, 08.05.1998 - 3 B 84/97

    Bauleitplanung: Interkommunales Abstimmungsgebot bei Planung eines

  • OVG Brandenburg, 27.08.1998 - 3 A 161/97

    Anspruch auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für einen Wohnpark,

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auch bei deutlich wahrnehmbaren Bauarbeiten solle es Anlass geben, der Frage nach der eigenen Beeinträchtigung nachzugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2005 - 10 B 10.05 - a.a.O; ebenso OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28.01.2000 - 3 B 67/99 - LKV 2001, 466).

    Allenfalls bot diese amtliche Mitteilung im Zusammenhang mit weiteren tatsächlichen Gesichtspunkten Anlass, sich bei der veröffentlichenden Gemeinde oder der zuständigen Immissionsschutzbehörde über den weiteren Verlauf des Verfahrens und eine etwa in der Erteilung befindliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu erkundigen (vgl. zur Relevanz von Pressemitteilungen auch OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28.01.2000 - 3 B 67/99 - a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Zudem könne in Einzelfällen auch bereits vor Ablauf der Jahresfrist Verwirkung eintreten, so dass auch eine kürzere Frist als die einjährige Verjährungsfrist nach den §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO gelten könne.(BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 (1183 f.); Bay.VGH, Urteil vom 31.03.1993 - 20 B 92.1859 u.a. -, NVwZ-RR 1994; OVG Frankfurt/Oder, LKV 2001, 466 (467); Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30. Erg.-Lfg.

    Zwar kann in Einzelfällen auch bereits vor Ablauf der Jahresfrist Verwirkung eintreten, so dass auch eine kürzere Frist als die einjährige Verjährungsfrist nach den §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO gelten kann.(BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 (1183 f.); Bay.VGH, Urteil vom 31.03.1993 - 20 B 92.1859 u.a. -, NVwZ-RR 1994; OVG Frankfurt/Oder, LKV 2001, 466 (467); Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30. Erg.-Lfg.

  • OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00

    Zulassung der Beschwerde einer Gemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz über das

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  • VG Potsdam, 19.03.2001 - 4 K 4589/97

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen rechtswidriger Benutzung einer

    Das verfahrensmäßige Recht Widerspruch zu erheben, kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verloren gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.1.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 (298 ff.); BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28.1.2000 - 3 B 67/99 -, VwRR MO 2000, 313; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22.10.1997 - 3 B 34/97 -).

    Von diesem Zeitpunkt richtet sich die Widerspruchsfrist regelmäßig nach den Vorschriften des § 70 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 VwGO (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28.1.2000, a.a.O.; Beschluss vom 22.10.1997, a.a.O., m.w.N.).

    Der maßgebliche Zeitpunkt, zu dem der Nachbar von der Baugenehmigung zuverlässige Kenntnis hätte erlangen müssen, weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen muss und es ihm möglich und zumutbar ist, sich hierüber Gewissheit zu verschaffen, beginnt in der Regel spätestens mit dem Einsetzen der Bauarbeiten, jedenfalls mit der Fertigstellung des ersten Rohbaues (vgl. dazu OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 22.10.1997, a.a.O.; Beschluss vom 28.1.2000, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht dabei teilweise von unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung der Nachbargemeinden aus, wenn eine Umsatzumverteilung von mindestens 10 % festzustellen ist (OVG RP, Urteil vom Urteil vom 25.04.2001, NVwZ-RR 2001, 638; OVG Bbg, Beschluss vom 28.01.2000, LKV 2001, 466; vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 20.12.2004, NJOZ 2005 3895).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2001 - 3 M 93/01
    Hat der Nachbar von einer dem Bauwilligen erteilten Baugenehmigung, obgleich sie ihm nicht amtlich bekannt gegeben worden ist, auf andere Weise zuverlässig Kenntnis erlangt oder hätte er davon zumindest zuverlässig Kenntnis erlangen müssen, so muss er sich in aller Regel nach Treu und Glauben bezüglich der Widerspruchseinlegung so behandeln lassen, als sei ihm die Baugenehmigung im Zeitpunkt der zuverlässigen Kenntniserlangung oder in dem Zeitpunkt, in dem er diese hätte erlangen müssen, amtlich bekannt gegeben worden (OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 28.01.2000 - 3 B 67/99 -, LKV 2001, 466).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.05.2000 - 7 K 906/98

    Nachtragsbaugenehmigung bei Ergänzung der vorhandenen Baugenehmigung ;

    So hatte der Ehemann der Klägerin bereits mit Schriftsatz vom 16. November 1995 und damit alsbald nach Beginn der Bauausführung und somit der zuverlässigen Möglichkeit der Kenntniserlangung von der Baugenehmigung (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1987 a.a.O. und vom 10. Februar 1994 a.a.O./ferner OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 08. Mai 1998 - 3 B 89/97 - und vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 -) gegenüber dem Beklagten deutlich gemacht, dass die Klägerin das Vorhaben für nachbarrechtswidrig halte, ohne dass die Klägerin oder deren Ehemann in der Folgezeit von diesem Standpunkt abgerückt wären.

    Bei dieser Sachlage mag dahinstehen, ob der zwischen der zuverlässig möglichen Kenntniserlangung von der Baugenehmigung in ihrer ursprünglichen Fassung und der Widerspruchseinlegung liegende Zeitraum von knapp 9 Monaten überhaupt für die Annahme einer Verwirkung in Betracht zu ziehen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294; Beschluss vom 17. Februar 1989 - 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87/OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2000 a.a.O./ OVG Thüringen, Beschluss vom 28. Juli 1993 - 1 EO 1/93 - LKV 1994, 110), zumal da die von der Klägerin insbesondere beanstandeten neuen First- und Traufhöhen erst mit der Nachtragsbaugenehmigung zugelassen worden sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2005 - 10 B 10.05

    Verwirkung des Rechts auf Einlegung eines Widerspruchs; Beginn der Verwirkung mit

    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 - LKV 2001, 466; und vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • VG Berlin, 12.02.2010 - 13 L 219.09

    "Knaack-Club" stoppt benachbarte Wohnnutzung

    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 -, LKV 2001, 466, und vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16

    Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene

    Anlass, der Frage nachzugehen, ob eine Baugenehmigung erteilt worden ist, geben spätestens deutlich wahrnehmbare Bauarbeiten (vgl. OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Januar 2000 - 3 B 67/99 -, LKV 2001, 466, und vom 8. Mai 1998 - 3 B 89/97 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2009 - 1 B 10077/09

    Bebauungsplan in Boppard-Buchholz vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • VG Neustadt, 07.11.2003 - 4 L 1925/03

    Globus-Markt in Grünstadt kann weiter gebaut werden

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 67.99   

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https://dejure.org/1999,22627
BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 67.99 (https://dejure.org/1999,22627)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3 B 67.99 (https://dejure.org/1999,22627)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3 B 67.99 (https://dejure.org/1999,22627)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel - Rüge der unzureichenden Sachaufklärung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.01.1997 - 8 B 240.96

    Ausschluss der Regeln der Teilunanfechtbarkeit aus den §§ 121, 70

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1999 - 3 B 67.99
    welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Instanzgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, durch welche Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte, ob die Entscheidung unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und daß die Nichterhebung des Beweises vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Januar 1997 - BVerwG 8 B 240.96 -).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 B 36.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Bei der Prüfung, ob das Berufungsgericht verfahrensrechtlich gehalten gewesen ist, weitere Ermittlungen anzustellen, ist von seiner Rechtsauffassung auszugehen, und zwar ungeachtet dessen, ob das Revisionsgericht diese rechtlich für einwandfrei hält oder nicht, und unabhängig davon, inwieweit die angefochtene Entscheidung wegen der Anwendung irrevisiblen Landesrechts (§ 137 Nr. 1 VwGO) einer Überprüfung in der Revisionsinstanz entzogen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - Buchholz 232 § 125 BBG; siehe auch Beschlüsse des Senats vom 31. Juli 1998 - BVerwG 3 B 11.98 - und vom 13. Oktober 1999 - BVerwG 3 B 67.99 - sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Komm. § 132 Rn. 93 mit weiteren Nachweisen Fußn. 348).
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