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   OVG Hamburg, 10.11.2006 - 3 Bs 197/05   

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https://dejure.org/2006,17374
OVG Hamburg, 10.11.2006 - 3 Bs 197/05 (https://dejure.org/2006,17374)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.2006 - 3 Bs 197/05 (https://dejure.org/2006,17374)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. November 2006 - 3 Bs 197/05 (https://dejure.org/2006,17374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Verbot einer Abschiebung nach Bosnien und Herzegowina; Psychische Beschwerden als Abschiebungshindernis; Verschlechterung des Gesundheitszustandes als Abschiebungshindernis; Auslegung des Begriffs "erheblich" i.S.v. § 60 Abs. 7 S. 1 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; EMRK Art. 3; AufenthG § 60 Abs. 5; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; VwGO § 123
    Bosnien-Herzegowina, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Verwaltungsakt, Feststellung, Ausländerbehörde, Prüfungskompetenz, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Vorwegnahme der Hauptsache, einstweilige Anordnung, psychische ...

  • Judicialis

    EMRK Art. 3; ; AufenthG § 60; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04

    Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr;

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.11.2006 - 3 Bs 197/05
    Weil Bosnien und Herzegowina Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, besteht ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK nur dann, wenn dem Ausländer dort nach seiner Abschiebung schwere und irreparable Menschenrechtsverletzungen drohen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 7.12.2004, BVerwGE 122 S. 271 = InfAuslR 2005 S. 276).

    Allerdings stellt nicht die Abschiebung selbst eine unmenschliche Behandlung durch den Vertragsstaat dar; die seinerseits beabsichtigte Abschiebung begründet jedoch dessen Verantwortlichkeit und die Pflicht zum Unterlassen der Abschiebung, wenn dem Ausländer in dem Nicht-Vertragsstaat eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung im Sinne von Art. 3 EMRK droht und effektiver Rechtsschutz - auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.12.2004, InfAuslR 2005 S. 276, 277).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.11.2006 - 3 Bs 197/05
    Eine solche Gefahr für Leib oder Leben kann sich auch daraus ergeben, dass sich eine Krankheit des Ausländers im Falle seiner Rückkehr in den Heimatstaat erheblich verschlimmert, weil die dortigen Behandlungsmöglichkeiten unzureichend sind, oder weil eine notwendige Behandlung dort zwar im Prinzip geleistet werden kann, sie für den betreffenden Ausländer aber individuell (z. B. aus finanziellen Gründen) tatsächlich nicht zu erlangen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, DVBl. 2003 S. 463, zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG 1990).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2004 - 14 A 548/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.11.2006 - 3 Bs 197/05
    Der Beschwerdesenat lässt offen, ob daran festzuhalten ist, dass Bosnier, die sich auf eine bürgerkriegsbedingte Traumatisierung berufen, eine Gefahr geltend machen, der die Bevölkerungsgruppe der geflüchteten Bosnier in Bosnien und Herzegowina allgemein ausgesetzt ist mit der Folge, dass in diesen Fällen die Anwendbarkeit von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG durch die Bestimmung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG gesperrt wird (so OVG Hamburg, Beschl. v. 18.8.2004 - 3 Bs 308/04 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 und 2 AuslG 1990; vgl. demgegenüber VGH Kassel, Beschl. v. 28.11.2005, EzAR-NF 62 Nr. 7; OVG Münster, Beschl. v. 16.2.2004 - 14 A 548/04.A - JURIS; Beschl. v. 15.4.2005, EzAR-NF 51 Nr. 7).
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