Weitere Entscheidung unten: AG Schwedt, 18.12.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12   

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https://dejure.org/2013,20730
BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12 (https://dejure.org/2013,20730)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2013 - 3 C 20.12 (https://dejure.org/2013,20730)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 3 C 20.12 (https://dejure.org/2013,20730)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 BJagdG, § 29 Abs 3 VwVfG, § 25 Abs 4 SGB 10, § 25 Abs 5 SGB 10, § 161 Abs 2 S 1 VwGO
    Auskunftsanspruch gegen eine Jagdgenossenschaft aus dem Mitgliedschaftsverhältnis

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Jagdgenossen auf Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen der Jagdgenossenschaft bei Geltendmachung von materiellrechtlichen Ansprüchen gegen die Jagdgenossenschaft

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch gegen eine Jagdgenossenschaft aus dem Mitgliedschaftsverhältnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Jagdgenossen auf Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen der Jagdgenossenschaft bei Geltendmachung von materiellrechtlichen Ansprüchen gegen die Jagdgenossenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12
    a) Nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche folgen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebensprüche darstellen (zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10).
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12
    a) Nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche folgen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebensprüche darstellen (zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Im Übrigen folgen nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebenansprüche darstellen (Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 20.12 - AUR 2014, 73 Rn. 5; zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10).
  • VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 1 K 20.268

    Anspruch auf Einsicht in Protokolle der Jagdgenossenschaftsversammlungen, das

    Ungeachtet dessen stünden dem Kläger Auskunftsansprüche jedenfalls insoweit zu, als die Auskunftserteilung erforderlich sei, um die ihm als Jagdgenossen gegenüber der Jagdgenossenschaft zustehenden Rechte bzw. Ansprüche, etwa dessen Anspruch auf ordnungsgemäße Berechnung und Auszahlung des sich aus den Pachteinnahmen erwirtschafteten Reinertrags, geltend machen zu können (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20.12).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängt der Auskunftsanspruch davon ab, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).

    Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (vgl. zu § 29 Abs. 3 VwVfG, § 25 Abs. 4 und Abs. 5 SGB X: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).

    Nach diesen Grundsätzen ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (so auch BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).".

  • VG Würzburg, 13.03.2020 - W 9 K 18.1165

    Einsichtsrechte der Jagdgenossen - Jagdkataster

    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Jagdgenossenschaft die Möglichkeit zur Einsichtnahme in einer Weise konkretisiert, die als Erfüllung der berechtigten Auskunftsinteressen des Klägers bewertet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).

    Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (vgl. zu § 29 Abs. 3 VwVfG, § 25 Abs. 4 und Abs. 5 SGB X: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).

    Nach diesen Grundsätzen ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (so auch BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).

    Art und Umfang der Unterlagen, auf die sich dieser Auskunftsanspruch im Einzelnen erstreckt, hängen maßgeblich davon ab, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (zum Ganzen: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 A 1165/16

    Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in Akten über

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 3 C 20.12 -, AUR 2014, 73, sowie Urteile vom 5. Juni 1984 - 5 C 73.82 -, a. a. O., und vom 16. September 1980 - 1 C 89.79 -, BVerwGE 61, 40.
  • VG Magdeburg, 20.10.2020 - 3 A 281/19

    Anspruch auf Einsichtnahme in Jagdgenossenschaftsunterlagen; Widerruflichkeit des

    Mit diesem Inhalt war das Auskunftsrecht des Klägers dem Grunde nach zwischen den Beteiligten nicht streitig (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 3 C 20/12 -, Rn. 5, juris).".

    Auch dazu führt das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 27.06.2013 (3 C 20.12; juris) aus:.

    Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 3 C 20/12 -, Rn. 7, juris).".

  • VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 1 K 20.267

    Anspruch auf Einsicht in Protokolle der Jagdgenossenschaftsversammlungen, das

    Ungeachtet dessen stünden dem Kläger Auskunftsansprüche jedenfalls insoweit zu, als die Auskunftserteilung erforderlich sei, um die ihm als Jagdgenossen gegenüber der Jagdgenossenschaft zustehenden Rechte bzw. Ansprüche, etwa dessen Anspruch auf ordnungsgemäße Berechnung und Auszahlung des sich aus den Pachteinnahmen erwirtschafteten Reinertrags, geltend machen zu können (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20.12).

    Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (vgl. zu § 29 Abs. 3 VwVfG, § 25 Abs. 4 und Abs. 5 SGB X: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).

    Nach diesen Grundsätzen ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (so auch BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).".

  • VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.795

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht bei Jagdgenossen

    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Jagdgenossenschaft die Möglichkeit zur Einsichtnahme in einer Weise konkretisiert, die als Erfüllung der berechtigten Auskunftsinteressen des Klägers bewertet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).

    Somit ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).

    Art und Umfang der Unterlagen, auf die sich dieser Auskunftsanspruch im Einzelnen erstreckt, hängen maßgeblich davon ab, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147

    Einsichtnahme in das Jagdkataster

    Eine Jagdgenossenschaft schuldet dem Jagdgenossen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht insoweit eine Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen, als nicht offensichtlich und eindeutig auszuschließende materiell-rechtliche Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis gegen die Jagdgenossenschaft geltend gemacht werden (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).

    Art und Umfang der Unterlagen, auf die sich ein Auskunftsanspruch im Einzelnen erstreckt, hängen aber maßgeblich davon ab, welche Daten zur effektiven Rechtsverfolgung notwendig sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).

    Es muss insoweit sichergestellt sein, dass die Einsichtnahme eine effektive Rechtsverfolgung gewährleistet, sodass Auszüge oder Überlassung von Kopien insbesondere dann in Betracht kommen, wenn umfängliche Daten oder komplizierte Sachverhalte zu prüfen oder Berechnungen anzustellen sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2020 - 2 LB 565/17

    Anspruch auf Einsicht in das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft

    Wenn und soweit Auskünfte für die Geltendmachung eines Anspruches des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft zumindest nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen sein, schulde die Jagdgenossenschaft dem Jagdgenossen eine Offenlegung seiner Bücher und sonstigen Unterlagen (BVerwG, Beschl. v. 27.06.2013, 3 C 20.12, Rn. 5).
  • VG Berlin, 23.02.2017 - 2 K 275.16

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen bezüglich einer Richterwahl;

    Nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche folgen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung allein aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebenansprüche darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 12.13 - juris Rn. 49 und Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 20.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Sind diese Ansprüche nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen, kommt es für die Frage der Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft darauf an, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013, a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.34

    Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung

  • VG Sigmaringen, 19.10.2021 - 6 K 2462/18

    Akteneinsicht; fiskalisches Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit der

  • VG Potsdam, 29.01.2020 - 13 K 6500/17
  • VG Würzburg, 02.01.2019 - W 9 E 18.1640

    Kein Anspruch auf Einsicht und Kopieerstellung von Jagdakte und Jagdkataster

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Rechtsprechung
   AG Schwedt, 18.12.2012 - 3 C 20/12   

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https://dejure.org/2012,59100
AG Schwedt, 18.12.2012 - 3 C 20/12 (https://dejure.org/2012,59100)
AG Schwedt, Entscheidung vom 18.12.2012 - 3 C 20/12 (https://dejure.org/2012,59100)
AG Schwedt, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 3 C 20/12 (https://dejure.org/2012,59100)
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