Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 BJagdG, § 29 Abs 3 VwVfG, § 25 Abs 4 SGB 10, § 25 Abs 5 SGB 10, § 161 Abs 2 S 1 VwGO
Auskunftsanspruch gegen eine Jagdgenossenschaft aus dem Mitgliedschaftsverhältnis - Wolters Kluwer
Anspruch eines Jagdgenossen auf Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen der Jagdgenossenschaft bei Geltendmachung von materiellrechtlichen Ansprüchen gegen die Jagdgenossenschaft
- rewis.io
Auskunftsanspruch gegen eine Jagdgenossenschaft aus dem Mitgliedschaftsverhältnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Jagdgenossen auf Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen der Jagdgenossenschaft bei Geltendmachung von materiellrechtlichen Ansprüchen gegen die Jagdgenossenschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 05.06.2009 - 3 A 242/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 118/09
- BVerwG, 25.06.2012 - 3 B 69.11
- BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12
Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12
a) Nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche folgen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebensprüche darstellen (…zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10). - BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11
Fräsverfahren
Auszug aus BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 20.12
a) Nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche folgen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebensprüche darstellen (zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. …und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf; …
Im Übrigen folgen nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebenansprüche darstellen (Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 20.12 - AUR 2014, 73 Rn. 5;… zum Zivilrecht vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11 - juris Rn. 27 ff. …und vom 29. Mai 2013 - IV ZR 165/12 - juris Rn. 10). - VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 1 K 20.268
Anspruch auf Einsicht in Protokolle der Jagdgenossenschaftsversammlungen, das …
Ungeachtet dessen stünden dem Kläger Auskunftsansprüche jedenfalls insoweit zu, als die Auskunftserteilung erforderlich sei, um die ihm als Jagdgenossen gegenüber der Jagdgenossenschaft zustehenden Rechte bzw. Ansprüche, etwa dessen Anspruch auf ordnungsgemäße Berechnung und Auszahlung des sich aus den Pachteinnahmen erwirtschafteten Reinertrags, geltend machen zu können (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20.12).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängt der Auskunftsanspruch davon ab, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).
Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (vgl. zu § 29 Abs. 3 VwVfG, § 25 Abs. 4 und Abs. 5 SGB X: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).
Nach diesen Grundsätzen ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (so auch BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).".
- VG Würzburg, 13.03.2020 - W 9 K 18.1165
Einsichtsrechte der Jagdgenossen - Jagdkataster
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Jagdgenossenschaft die Möglichkeit zur Einsichtnahme in einer Weise konkretisiert, die als Erfüllung der berechtigten Auskunftsinteressen des Klägers bewertet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (vgl. zu § 29 Abs. 3 VwVfG, § 25 Abs. 4 und Abs. 5 SGB X: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).
Nach diesen Grundsätzen ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (so auch BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).
Art und Umfang der Unterlagen, auf die sich dieser Auskunftsanspruch im Einzelnen erstreckt, hängen maßgeblich davon ab, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (zum Ganzen: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 A 1165/16
Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in Akten über …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 3 C 20.12 -, AUR 2014, 73, sowie Urteile vom 5. Juni 1984 - 5 C 73.82 -, a. a. O., und vom 16. September 1980 - 1 C 89.79 -, BVerwGE 61, 40. - VG Magdeburg, 20.10.2020 - 3 A 281/19
Anspruch auf Einsichtnahme in Jagdgenossenschaftsunterlagen; Widerruflichkeit des …
Mit diesem Inhalt war das Auskunftsrecht des Klägers dem Grunde nach zwischen den Beteiligten nicht streitig (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 3 C 20/12 -, Rn. 5, juris).".Auch dazu führt das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 27.06.2013 (3 C 20.12; juris) aus:.
Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 3 C 20/12 -, Rn. 7, juris).".
- VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 1 K 20.267
Anspruch auf Einsicht in Protokolle der Jagdgenossenschaftsversammlungen, das …
Ungeachtet dessen stünden dem Kläger Auskunftsansprüche jedenfalls insoweit zu, als die Auskunftserteilung erforderlich sei, um die ihm als Jagdgenossen gegenüber der Jagdgenossenschaft zustehenden Rechte bzw. Ansprüche, etwa dessen Anspruch auf ordnungsgemäße Berechnung und Auszahlung des sich aus den Pachteinnahmen erwirtschafteten Reinertrags, geltend machen zu können (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20.12).Die Kosten hierfür hat der Berechtigte - als Aufwendungen für die seiner Sphäre zuzuordnende Rechtsverfolgung - auch dann zu tragen, wenn spezielle Verwaltungskostenregelungen fehlen (vgl. zu § 29 Abs. 3 VwVfG, § 25 Abs. 4 und Abs. 5 SGB X: BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).
Nach diesen Grundsätzen ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (so auch BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).".
- VG Bayreuth, 27.09.2022 - B 1 K 21.795
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht bei Jagdgenossen
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn die Jagdgenossenschaft die Möglichkeit zur Einsichtnahme in einer Weise konkretisiert, die als Erfüllung der berechtigten Auskunftsinteressen des Klägers bewertet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).Somit ist die Beklagte verpflichtet, ermessensfehlerfrei Zeit und Ort der Einsichtnahme zu bestimmen und dem Kläger die Anfertigung gewünschter Kopien auf seine Kosten zu ermöglichen (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 8).
Art und Umfang der Unterlagen, auf die sich dieser Auskunftsanspruch im Einzelnen erstreckt, hängen maßgeblich davon ab, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 09.05.2019 - 19 CE 19.147
Einsichtnahme in das Jagdkataster
Eine Jagdgenossenschaft schuldet dem Jagdgenossen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung aus dem streitigen materiellen Recht insoweit eine Offenlegung ihrer Bücher und sonstigen Unterlagen, als nicht offensichtlich und eindeutig auszuschließende materiell-rechtliche Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis gegen die Jagdgenossenschaft geltend gemacht werden (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).Art und Umfang der Unterlagen, auf die sich ein Auskunftsanspruch im Einzelnen erstreckt, hängen aber maßgeblich davon ab, welche Daten zur effektiven Rechtsverfolgung notwendig sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 5).
Es muss insoweit sichergestellt sein, dass die Einsichtnahme eine effektive Rechtsverfolgung gewährleistet, sodass Auszüge oder Überlassung von Kopien insbesondere dann in Betracht kommen, wenn umfängliche Daten oder komplizierte Sachverhalte zu prüfen oder Berechnungen anzustellen sind (BVerwG, B.v. 27.6.2013 - 3 C 20/12 - juris Rn. 7).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2020 - 2 LB 565/17
Anspruch auf Einsicht in das Jagdkataster der Jagdgenossenschaft
Wenn und soweit Auskünfte für die Geltendmachung eines Anspruches des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft zumindest nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen sein, schulde die Jagdgenossenschaft dem Jagdgenossen eine Offenlegung seiner Bücher und sonstigen Unterlagen (BVerwG, Beschl. v. 27.06.2013, 3 C 20.12, Rn. 5). - VG Berlin, 23.02.2017 - 2 K 275.16
Anspruch auf Einsichtnahme in die Unterlagen bezüglich einer Richterwahl; …
Nicht eigens geregelte Auskunftsansprüche folgen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen als Voraussetzung effektiver Rechtswahrung allein aus dem streitigen materiellen Recht, zu dem sie Annexe oder Nebenansprüche darstellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 7 C 12.13 - juris Rn. 49 und Beschluss vom 27. Juni 2013 - BVerwG 3 C 20.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).Sind diese Ansprüche nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen, kommt es für die Frage der Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft darauf an, welche Daten zur effektiven Überprüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013, a.a.O.).
- VG Bayreuth, 26.04.2022 - B 1 K 21.34
Erhebung einer Umlage durch die Jagdgenossenschaft, Beschlussfassung, Berechnung …
- VG Sigmaringen, 19.10.2021 - 6 K 2462/18
Akteneinsicht; fiskalisches Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit der …
- VG Potsdam, 29.01.2020 - 13 K 6500/17
- VG Würzburg, 02.01.2019 - W 9 E 18.1640
Kein Anspruch auf Einsicht und Kopieerstellung von Jagdakte und Jagdkataster
Rechtsprechung
AG Schwedt, 18.12.2012 - 3 C 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Müllentsorgungskosten aufgrund der Mindestschüttmenge von 7 Litern pro Person i.R.d. Betriebskostenabrechnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Kein Ansatz einer Mindestschüttmenge bei Müllentsorgung
- rechtsportal.de (Leitsatz)