Rechtsprechung
OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VwGO § 80 Abs 3; VwGO § 146; WaffG § 4 Abs 1 Ziff 2; WaffG § 4 Abs 1 Ziff 5; WaffG § 5 Abs 1; WaffG § 9 Abs 2; WaffG § 36 Abs 6
Waffenrecht; Waffenrecht; nachträgliche waffenrechtliche Auflage; Lebensgefährte; psychische Erkrankung; Sicherheitsstandard; Aufbewahrungspflicht; Waffenbesitz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche waffenrechtliche Auflage gegenüber dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Unterbringung der Waffen außerhalb der Wohnung bei einer berechtigten Person; In der Person des Lebensgefährten begründete, einen höheren Sicherheitsstandard gebietende ...
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 146; ; WaffG § 4 Abs. 1 Ziff. 2; ; WaffG § 4 Abs. 1 Ziff. 5; ; WaffG § 5 Abs. 1; ; WaffG § 9 Abs. 2; ; WaffG § 36 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrecht: nachträgliche waffenrechtliche Auflage; Lebensgefährte; psychische Erkrankung; Sicherheitsstandard; Aufbewahrungspflicht; Waffenbesitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 20.07.2005 - 2 E 658/05
- OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05
Papierfundstellen
- DÖV 2007, 573
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - …
Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05
Dazu wird ergänzend auf den Inhalt der Beschwerdeschrift im Verfahren G - 3 EO 945/05 - Bezug genommen.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf folgende Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners Bezug genommen; (1 Ordner, 1 Hefter), die beigezogenen Verwaltungsvorgänge im Verfahren 3 EO 945/05 (2 Hefter), die beigezogenen Gerichtsakten der Hauptsacheverfahren der Antragstellerin (2 K 1210/05 We) sowie des Klageverfahrens des Herrn G (2 K 1209/05 We) und des Eilverfahrens (2 E 657/05 We); sie waren Gegenstand der Beratung.
Die Antragstellerin greift die wesentlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts auf, wenn ausnahmsweise - wegen des Sachzusammenhangs - zugleich noch das Verfahren 3 EO 945/05 berücksichtigt wird.
- Drs-Bund, 22.11.2001 - BT-Drs 14/7558
Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05
Dies folgt vor allem daraus, dass den Waffenbesitzer aus seiner umfassenden Garantenstellung, die sich aus der Ausübung der tatsächlichen Gewalt ergibt, die Verantwortlichkeit dafür trifft, dass Dritte - zu denen in erster Linie Familienmitglieder gehören und somit auch der Lebensgefährte - die Waffe nicht missbräuchlich verwenden und schon gar nicht darauf Zugriff nehmen können (…vgl. Apel/Bushart, Waffenrecht, Bd. 2, 3. A. Stuttgart 2004, § 36, Rdnr. 2; Gesetzesbegründung zu § 36 WaffG 2002, vgl. BT-Drucksache 14/7558, S. 73). - BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76
Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05
Hinsichtlich des Restrisikos - die Antragstellerin kann immerhin den Schießsport weiter ausüben und Waffen besitzen (der Lebensgefährte dürfte Zugang zum jeweiligen Schießplatz des Vereins haben) - erscheint der Handlungsspielraum des Antragsgegners nicht ausgeschöpft (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 06. Dezember 1978 - I C 94.76 - DVBl 1979, 725). - OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt; …
Auszug aus OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05
Das gesetzliche Erfordernis eines bestimmten Antrages ist aber auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel aus der Beschwerdebegründung durch Auslegung (§ 88 VwGO) unzweifelhaft ermitteln lässt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 28. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, 159 = ThürVGRspr. 2005, 121 m. w. N.).
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank
Ungeachtet dessen ist es der zuständigen Behörde grundsätzlich möglich, im Wege der gegebenenfalls nachträglichen Auflage die gemeinschaftliche Verwahrung durch Anordnung einer "Einzel-Verwahrung" zu untersagen, vgl. §§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 36 Abs. 6 WaffG; denn zur Gefahrenabwehr darf auch an die Aufbewahrungspflichten des Waffenbesitzers nach § 36 WaffG angeknüpft werden (vgl. ThürOVG, B.v. 10.3.2006 - 3 EO 946/05 - juris Rn. 49). - OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05
Waffenrecht; Waffenrecht; erlaubnisfreie Waffen; Waffenbesitzverbot; psychische …
Das Thüringer Landesverwaltungsamt wies den Antragsgegner mit Schreiben vom 7. März 2005 an, die Frau ___ H erteilte waffenrechtliche Erlaubnis mit einer Auflage zu verbinden (vgl. paralleles Verfahren der Frau H - 3 EO 946/05).Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf folgende Vorgänge Bezug genommen: die Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (1 Ordner, 2 Hefter) und zum Verfahren 3 EO 946/05 (1 Hefter), die beigezogene Gerichtsakte des Hauptsacheverfahrens des Antragstellers (2 K 1209/05 We) sowie des Klageverfahrens der Frau H (2 K 1210/05 We) und des Eilverfahrens (2 E 658/05 We); sie waren einschließlich der Gerichtsakte Gegenstand der Beratung.
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496
Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Ungeachtet dessen ist es der zuständigen Behörde grundsätzlich möglich, im Wege der gegebenenfalls nachträglichen Auflage die gemeinschaftliche Verwahrung durch Anordnung einer "Einzel-Verwahrung" zu untersagen, vgl. §§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 36 Abs. 6 WaffG; denn zur Gefahrenabwehr darf auch an die Aufbewahrungspflichten des Waffenbesitzers nach § 36 WaffG angeknüpft werden (vgl. ThürOVG, B.v. 10.3.2006 - 3 EO 946/05 - juris Rn. 49).