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LG Waldshut-Tiengen, 13.07.2000 - 3 HO 13/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Fantasiebezeichnung als unzulässiger Namenszusatz einer Partnerschaftsgesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 13.07.2000 - 3 HO 13/00
- OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 04.05.1999 - 3 U 4374/98
Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Fantasiebezeichnung als Wettbewerbsverstoß
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.07.2000 - 3 HO 13/00
Deshalb ist nach Auffassung der Kammer der hier gewählte Fantasiename für die Bezeichnung von Zusammenschlüssen, bei denen RAe beteiligt sind, grundsätzlich nicht zulässig ( Hartung/Holl a.a.O., Rdn. 38 ff., OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 440 ff.). - BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92
Intubationsnarkose durch Assistentarzt
- BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften
Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 13.07.2000 - 3 HO 13/00
§ 59k BRAO betrifft nur die Frage der firmenrechtlichen Zulässigkeit, worauf auch das BayObLG in seinem Beschl. v. 27.3.2000 (MDR 2000, 733 ff.) hingewiesen hat, nicht jedoch die Frage, ob eine solche Firmenbezeichnung wettbewerbswidrig ist.
- OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00
Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"
4 U 96/00 3 HO 13/00.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.07.00 (3 HO 13/00) aufgehoben und die Klage abgewiesen.
das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 13.07.00 (3 HO 13/00) aufzuheben und die Klage abzuweisen.