Rechtsprechung
   FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38177
FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21 F (https://dejure.org/2022,38177)
FG Münster, Entscheidung vom 24.11.2022 - 3 K 1201/21 F (https://dejure.org/2022,38177)
FG Münster, Entscheidung vom 24. November 2022 - 3 K 1201/21 F (https://dejure.org/2022,38177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,38177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bewertung - Ist bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen, der niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet?

  • IWW
  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BewG § 198; ImmoWertVO § 7 Abs. 2
    Zulässiger Marktanpassungsabschlag zum Nachweis niedrigeren gemeinen Werts eines hälftigen Miteigentumsanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bewertungsgesetz | Bedarfsbewertung für einen erworbenen Miteigentumsanteil an einem Grundstück

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils ist ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erbschaftsteuer: Bewertung - Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 22.07.2005 - II B 58/05

    Bewertung - Miteigentumsanteil an einem Grundstück

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Der BFH habe im Beschluss vom 22.07.2005 (II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980) entschieden, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht weniger wert sei als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspreche.

    Dass bei der Feststellung des Wertes des Bruchteils nicht der Wert des Anteils, sondern der auf den Anteil entfallende Wert des Gesamteigentums maßgeblich sei, ergebe sich auch aus den BFH-Entscheidungen vom 18.08.2004 (II R 22/04, BStBl. II 2005, 19), vom 22.07.2005 (II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980) und vom 02.07.2008 (II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

    Soweit der BFH in seiner früheren Rechtsprechung keinen Nachweis dahingehend zugelassen hat, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück weniger wert sei als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspreche (BFH-Beschluss vom 22.07.2005 II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980), bezieht sich diese Rechtsprechung auf die Rechtslage vor Einführung des § 198 BewG.

    Auch der weiteren Erwägung des BFH in seinem Beschluss vom 22.07.2005 (II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980), dass § 9 Abs. 2 BewG der Zulässigkeit eines derartigen Nachweises entgegen stehe, ist im Streitfall nicht zu folgen.

  • BFH, 18.08.2004 - II R 22/04

    Keine einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei Schenkung von

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Dass bei der Feststellung des Wertes des Bruchteils nicht der Wert des Anteils, sondern der auf den Anteil entfallende Wert des Gesamteigentums maßgeblich sei, ergebe sich auch aus den BFH-Entscheidungen vom 18.08.2004 (II R 22/04, BStBl. II 2005, 19), vom 22.07.2005 (II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980) und vom 02.07.2008 (II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

    Wurde ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück freigebig zugewendet (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bildet grundsätzlich der Anteil selbst die wirtschaftliche Einheit, es sei denn, er zerfällt in mehrere wirtschaftliche Einheiten (BFH-Urteile vom 26.08.2020 II R 43/18, BStBl. II 2021, 597; vom 18.08.2004 II R 22/04, BStBl. II 2005, 19, jeweils zu § 138 BewG a. F.).

  • BFH, 02.07.2008 - II B 46/07

    Bewertung von hälftigem Miteigentum an einem Grundstück - Würdigung der

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Dass bei der Feststellung des Wertes des Bruchteils nicht der Wert des Anteils, sondern der auf den Anteil entfallende Wert des Gesamteigentums maßgeblich sei, ergebe sich auch aus den BFH-Entscheidungen vom 18.08.2004 (II R 22/04, BStBl. II 2005, 19), vom 22.07.2005 (II B 58/05, BFH/NV 2005, 1980) und vom 02.07.2008 (II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

    Überdies hatte er zu § 146 Abs. 7 BewG a. F. zuletzt offen gelassen, ob diese Frage unter der alten Rechtslage nicht mehr klärungsbedürftig sei (BFH-Beschluss vom 02.07.2008 II B 46/07, BFH/NV 2008, 1654).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Diese BFH-Rechtsprechung sei auch nach dem Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006 (1 BvL 10/02, BStBl. II 2007, 192) weiter anwendbar.
  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Auch der BGH habe mit Beschluss vom 07.06.2018 (V ZB 221/17, ZEV 2018, 734) entschieden, dass bei der Zwangsversteigerung der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils grundsätzlich dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks entspreche.
  • BFH, 11.09.2013 - II R 61/11

    Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Ob ein Sachverständigengutachten den geforderten Nachweis erbringt, unterliegt der freien Beweiswürdigung des FG (BFH-Beschluss vom 12.06.2020 II B 46/19, BFH/NV 2020, 1273; vgl. BFH-Urteil vom 11.09.2013 II R 61/11, BStBl. II 2014, 363, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 25.04.2018 - II R 47/15

    Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel nach den wirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage zu verstehen, bei dem die Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern in Wahrung ihrer eigenen Interessen handeln (z. B. BFH-Urteile vom 15.03.2017 II R 10/15, BFH/NV 20187, 1153; vom 25.04.2018 II R 47/15, BStBl. II 2019, 144).
  • BFH, 15.03.2017 - II R 10/15

    Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel nach den wirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage zu verstehen, bei dem die Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern in Wahrung ihrer eigenen Interessen handeln (z. B. BFH-Urteile vom 15.03.2017 II R 10/15, BFH/NV 20187, 1153; vom 25.04.2018 II R 47/15, BStBl. II 2019, 144).
  • BFH, 26.08.2020 - II R 43/18

    Wirtschaftliche Einheiten beim Erbbaugrundstück

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Wurde ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück freigebig zugewendet (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), bildet grundsätzlich der Anteil selbst die wirtschaftliche Einheit, es sei denn, er zerfällt in mehrere wirtschaftliche Einheiten (BFH-Urteile vom 26.08.2020 II R 43/18, BStBl. II 2021, 597; vom 18.08.2004 II R 22/04, BStBl. II 2005, 19, jeweils zu § 138 BewG a. F.).
  • FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12

    Bedarfsbewertung; Bewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
    Der Beklagte bezog sich ferner auf das rechtskräftig gewordene Urteil des FG München vom 25.02.2015 (4 K 3683/12, EFG 2015, 1067), in welchem dieses ausgeführt habe, dass sich aus den Regelungen des Zwangsversteigerungsgesetzes kein genereller Minderwert von Miteigentumsanteilen ableiten lasse, weil die dort geregelten Grenzen von 7/10 bis 5/10 keine Sondernorm für Teilungsversteigerungen darstellten, sondern ebenso gelten würden, wenn ein im Alleineigentum stehendes Grundstück versteigert werde.
  • BFH, 12.06.2020 - II B 46/19

    Ermittlung des Bodenwerts durch Sachverständigengutachten - grundsätzliche

  • BGH, 01.07.1982 - III ZR 10/81

    Bemessung der Grundstückspreise bei Verkäufen an die öffentliche Hand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht