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   FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 3 K 1792/03   

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FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 3 K 1792/03 (https://dejure.org/2006,20296)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.12.2006 - 3 K 1792/03 (https://dejure.org/2006,20296)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 3 K 1792/03 (https://dejure.org/2006,20296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Einkommensteuerbescheides hinsichtlich der Gewinnfeststellung; Gewinnfeststellung betreffend die Einkünfte aus der Beteiligung an einer GbR; Bindungswirkung des Grundlagenbescheides für den Folgebescheid

  • Judicialis

    AO 1977 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 182

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 129 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 817
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.06.1999 - IV R 25/98

    Feststellung von Betriebsausgaben als Grundlagenbescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 3 K 1792/03
    Die einheitlich und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der Büroetage 2 .OG stelle einen Grundlagenbescheid nur für die einheitlich und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus der Rechtsanwaltskanzlei dar, nicht aber für den Einkommensteuerbescheid (Hinweis auf BFH vom 10.06.1999 IV R 25/98).

    Weder behördeninterne Mitteilungen noch Fehlvorstellungen der für den Erlass des Folgebescheides zuständigen Bediensteten sind geeignet, eine Bindungswirkung zu begründen, die objektiv nicht vorhanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.1999 IV R 25/98, BStBl II 1999, 545).

    Ebenso ist ein Folgebescheid zu ändern, wenn - wie im Streitfall - aus einem Grundlagenbescheid vermeintlich mit Bindungswirkung für jenen Folgebescheid getroffene, in Wahrheit aber nicht mit solcher Wirkung versehene Feststellungen übernommen worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.1999 IV R 25/98, BStBl II 1999, 545; vgl. auch Rüsken in Klein, AO, Kommentar, 9. Aufl., § 175 Rdnr. 21).

    Abgesehen davon, dass im Rahmen einer Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO auch Fehler bei der Auswertung eines Grundlagenbescheids, die eine offenbare Unrichtigkeit darstellen, mit berichtigt werden können, ist allein maßgebend, ob die Änderung tatsächlich zu Recht erfolgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.1999 IV R 25/98, BStBl II 1999, 545).

  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 3 K 1792/03
    Solange die im Grundlagenbescheid gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt im Folgebescheid nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt sind, ist die dem Grundlagenbescheid zugedachte Aufgabe nicht erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1985 III R 204/81, BStBl II 1986, 245).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 219/85

    Werden die in einem Grundlagenbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen in

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 3 K 1792/03
    Ein Ermessen steht der Finanzbehörde insoweit nicht zu (vgl. BFH-Urteil vom 14.04.1988 IV R 219/85, BStBl II 1988, 711).
  • BFH, 17.02.1993 - II R 15/91

    Wertermittlung bei nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften - Verbrauch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 3 K 1792/03
    Diese Grundsätze gelten sowohl dann, wenn aus dem zunächst nicht oder fehlerhaft ausgewerteten Grundlagenbescheid später noch die zutreffenden Folgerungen im Folgebescheid gezogen werden, als auch dann, wenn ein zunächst nicht oder fehlerhaft ausgewerteter Grundlagenbescheid später geändert wird und das Finanzamt aus dem Änderungsbescheid die entsprechenden Folgerungen ziehen möchte (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1).
  • BFH, 14.06.1991 - III R 64/89

    1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 3 K 1792/03
    Deshalb hat der BFH in zahlreichen Entscheidungen angenommen, dass die Verpflichtung zur Anpassung des Folgebescheides nicht dadurch beseitigt wird, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige Finanzamt einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 14.06.1991 III R 64/89, BStBl II 1992, 52).
  • BFH, 29.08.2007 - XI R 5/07

    Änderung des Folgebescheids nach fehlerhafter Auswertung eines

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 817 veröffentlicht.
  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2007 - 10 K 188/06

    Einheitliche und gesonderte Feststellung bei verschiedenen Einkunftsarten

    Das von letzterer erzielte Ergebnis war nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO gesondert festzustellen, da an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind (vgl. FG Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2006 - 3 K 1792/03, EFG 2007, 817 ).
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