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   FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18   

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https://dejure.org/2021,9107
FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18 (https://dejure.org/2021,9107)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.2021 - 3 K 1948/18 (https://dejure.org/2021,9107)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 3 K 1948/18 (https://dejure.org/2021,9107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10f Abs 1 EStG 2009, § 7i Abs 1 S 6 EStG 2009, § 74 FGO, Art 267 AEUV, EStG VZ 2010
    Kein Sonderausgabenabzug nach § 10f i.V.m. § 7i EStG für ein zum deutschen kulturgeschichtlichen Erbe gehörendes, in Frankreich gelegenes und unter Denkmalschutz stehendes Wohneigentum mangels Abstimmung mit den französischen Denkmalbehörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sonderausgabenabzug für ein in Frankreich gelegenes und unter Denkmalschutz stehendes Wohneigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerbegünstigung für ein Baudenkmal

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerbegünstigung für Sanierungsmaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen Baudenkmal - Abstimmungserfordernis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.09.2004 - X B 51/04

    Erhöhte Absetzungen für Baudenkmal nach § 7i EStG; Auslegung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
    Die Abstimmung muss aber vor dem Beginn der Baumaßnahmen oder eventueller Änderung der Planung vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960 Rn. 21) und kann nicht im Nachhinein getroffen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53).

    Zumindest letzteres stellt jedoch keinen Grund dar eine Ausnahme vom Abstimmungserfordernis zuzulassen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 53).

    Darüber hinaus bedarf es nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den Normzweck, einen Ausgleich für die öffentlich-rechtlichen Einschränkungen zu schaffen, keines steuerlichen Anreizes in den Fällen, in denen der Eigentümer/Bauherr bei der Sanierung bzw. Modernisierung keine Rücksicht auf denkmalschutzrechtliche Aspekte nehmen musste (ähnlich etwa BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 53 zu dem Fall, dass die Denkmaleigenschaft vor der Sanierung nicht bekannt war).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-87/13

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
    Das Einspruchsverfahren ruhte bis zur Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen Az. C-87/13 mit Urteil vom 18. Dezember 2014, HFR 2015, 205.

    Ergänzend zu seiner bisherigen Begründung verwies der Kläger auf das EuGH-Urteil in HFR 2015, 205.

    Im Hinblick auf den damit vom Gesetzgeber verfolgten Zweck kann die Abstimmung -entgegen der Auffassung des Klägers- nicht im Rahmen einer über den Wortlaut der Norm hinausgehenden europarechtskonformen Rechtsfortbildung (zum möglicherweise vorliegenden Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vgl. Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2014 C-87/13, ECLI:EU:C:2014:2459 zu einer ähnlichen niederländischen Regelung) durch eine nachträgliche Begutachtung ersetzt werden.

  • BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17

    Bescheinigung der Kosten für den Umbau des im 2. Obergeschoss des Rückgebäudes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
    Hieraus folge, dass eine Abstimmung nicht im Nachhinein getroffen werden könne (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG- vom 9. Mai 2018 4 B 40/17).

    Zweck der Abstimmung ist es, sicherzustellen, dass die Interessen des Denkmalschutzes bei der Durchführung der Baumaßnahmen gewahrt werden (Beschluss des BVerwG vom 9. Mai 2018 4 B 40/17, BFH/NV 2018, 1071 m.w.N.).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
    Bei europarechtlichen Sachverhalten könnten Nachweispflichten nach nationalem Recht auch durch Vorlage von Belegen erfüllt werden, die nicht die nationalen Formvorschriften erfüllten, die es aber den nationalen Steuerbehörden erlaubten, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Steuervorteils zu prüfen (EuGH-Urteil vom 30. Juni 2011 C-262/09 Meilicke II, Slg 2011, I - 5669 - Tz. 46).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
    Die Abstimmung muss aber vor dem Beginn der Baumaßnahmen oder eventueller Änderung der Planung vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960 Rn. 21) und kann nicht im Nachhinein getroffen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2004 X B 51/04, BFH/NV 2005, 53).
  • BFH, 19.02.2019 - X R 17/18

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund von Grundlagenbescheiden, die nicht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
    Dies ist durch die Bescheinigung nach § 7i, § 10f EStG des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium [ ___ ] vom xx.xx.2018 mit Bindungswirkung für die Einkommensteuerfestsetzung festgestellt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. Februar 2019 X R 17/18, BFH/NV 2019, 801 m.w.N.).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.01.2021 - 3 K 1948/18
    Für die Eigenheimzulage habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 17. Januar 2008 C-152/05, BStBl II 2008, 326 entschieden, dass die Beschränkung auf Inlandsobjekte gegen Europarecht verstoße.
  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/21

    Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg vom 14.01.2021 - 3 K 1948/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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