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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11   

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VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11 (https://dejure.org/2013,26667)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.06.2013 - 3 K 2352/11 (https://dejure.org/2013,26667)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 3 K 2352/11 (https://dejure.org/2013,26667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine notarielle Beurkundung des in der Satzung eines Zweckverbands statuierten Anspruchs auf Übertragung von Grundeigentum

  • Justiz Baden-Württemberg

    Übertragung von Grundeigentum; Zweckverbandssatzung; Beurkundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311b
    Gemeindezusammenschluss; kommunale Zusammenarbeit; Wasserrecht; Wasserverbandsrecht; Antragsbefugnis; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; richtiger Beklagter; Beteiligungsfähigkeit; Prozessfähigkeit; Vertreter - Zweckverband; Übertragung von Grundeigentum; notarielle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Auch öffentlich-rechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung (BVerwG, Urteile vom 09.07.1973 - VIII C 4.73 -, BVerwGE 42, 353, und vom 09.03.1989 - 2 C 21.87 -, BVerwGE 81, 301).
  • BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77

    Formbedürftigkeit des Beitritts zu einer KG

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 10.04.1978 - II ZR 61/77 -, juris aufgenommen und auf Ansprüche eines Kommanditisten gegen eine Publikums-Kommanditgesellschaft, deren Zweck es ist, ihren Mitgliedern Eigentumswohnungen zu verschaffen, ausgedehnt worden.
  • BVerwG, 18.03.1960 - VII C 106.59

    Keine Absenkung der Kreisumlage für Gemeinde mit hoher Steuerkraft und eigenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Nach Vollzug des letzten Teilakts zur Gründung eines Zweckverbands ergeben sich die Rechtsbeziehungen der Beteiligten nicht mehr aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbands, sondern allein aus den nunmehr für ihn geltenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.05.1996 - 2 S 590/94 - unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 18.03.1960 - VII C 106.59 -, KStZ 1960, 107, und vom 29.06.1971 - IV 619/68 -, BaWüVBl. 1972, 90).
  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 299/53 -, BGHZ 15, 182, unter Berufung auf die vorangegangenen Urteile des Reichsgerichts vom 27.02.1925 - II 87/24 -, RGZ 110, 241, vom 15.11.1929 - II 123/29 -, RGZ 126, 218, vom 12.03.1935 - II 324/34 -, RGZ 147, 201, und vom 02.11.1937 - II 92/37 -, RGZ 156, 213; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung von Ludwig in jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311 b RdNr. 102 ff.) ist es im Recht der Baugenossenschaften anerkannt, dass sich der um Überlassung eines Grundstücks zu Eigentum bewerbende Genosse einer Baugenossenschaft, die sich in ihrer Satzung zur Übertragung von Grundeigentum an ihre Genossen verpflichtet hat, schon dann einen höchstpersönlichen und klagbaren Anspruch auf Eigentumsübertragung erwirbt, wenn die zuständigen Organe der Genossenschaft die Überlassung an ihn satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluss mitteilen.
  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 4.73

    Verjährung der Versorgungsansprüche von Beamten - Richterliche Überprüfung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Auch öffentlich-rechtliche Ansprüche unterliegen der Verjährung (BVerwG, Urteile vom 09.07.1973 - VIII C 4.73 -, BVerwGE 42, 353, und vom 09.03.1989 - 2 C 21.87 -, BVerwGE 81, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 2 S 590/94

    Zweckverbandsumlage als "sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe und Umlage" iSd

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Nach Vollzug des letzten Teilakts zur Gründung eines Zweckverbands ergeben sich die Rechtsbeziehungen der Beteiligten nicht mehr aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbands, sondern allein aus den nunmehr für ihn geltenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.05.1996 - 2 S 590/94 - unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 18.03.1960 - VII C 106.59 -, KStZ 1960, 107, und vom 29.06.1971 - IV 619/68 -, BaWüVBl. 1972, 90).
  • LG Kiel, 28.12.1994 - 3 T 400/94
    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Auch in einem solchen Fall bedarf eine Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks neben der Schriftform des Stiftungsgeschäfts nicht noch zusätzlich der notariellen Beurkundung (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 18.12.1994 - 3 T 400/94 -, juris).
  • RG, 15.11.1929 - II 123/29

    Über die satzungsmäßige Verpflichtung einer eingetragenen Baugenossenschaft m.

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 299/53 -, BGHZ 15, 182, unter Berufung auf die vorangegangenen Urteile des Reichsgerichts vom 27.02.1925 - II 87/24 -, RGZ 110, 241, vom 15.11.1929 - II 123/29 -, RGZ 126, 218, vom 12.03.1935 - II 324/34 -, RGZ 147, 201, und vom 02.11.1937 - II 92/37 -, RGZ 156, 213; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung von Ludwig in jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311 b RdNr. 102 ff.) ist es im Recht der Baugenossenschaften anerkannt, dass sich der um Überlassung eines Grundstücks zu Eigentum bewerbende Genosse einer Baugenossenschaft, die sich in ihrer Satzung zur Übertragung von Grundeigentum an ihre Genossen verpflichtet hat, schon dann einen höchstpersönlichen und klagbaren Anspruch auf Eigentumsübertragung erwirbt, wenn die zuständigen Organe der Genossenschaft die Überlassung an ihn satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluss mitteilen.
  • RG, 02.11.1937 - II 92/37

    Kann durch die Satzung einer gemeinnützigen Baugenossenschaft ein

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 299/53 -, BGHZ 15, 182, unter Berufung auf die vorangegangenen Urteile des Reichsgerichts vom 27.02.1925 - II 87/24 -, RGZ 110, 241, vom 15.11.1929 - II 123/29 -, RGZ 126, 218, vom 12.03.1935 - II 324/34 -, RGZ 147, 201, und vom 02.11.1937 - II 92/37 -, RGZ 156, 213; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung von Ludwig in jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311 b RdNr. 102 ff.) ist es im Recht der Baugenossenschaften anerkannt, dass sich der um Überlassung eines Grundstücks zu Eigentum bewerbende Genosse einer Baugenossenschaft, die sich in ihrer Satzung zur Übertragung von Grundeigentum an ihre Genossen verpflichtet hat, schon dann einen höchstpersönlichen und klagbaren Anspruch auf Eigentumsübertragung erwirbt, wenn die zuständigen Organe der Genossenschaft die Überlassung an ihn satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluss mitteilen.
  • RG, 27.02.1925 - II 87/24

    Bauverein. Grundstückserwerb der Genossen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 299/53 -, BGHZ 15, 182, unter Berufung auf die vorangegangenen Urteile des Reichsgerichts vom 27.02.1925 - II 87/24 -, RGZ 110, 241, vom 15.11.1929 - II 123/29 -, RGZ 126, 218, vom 12.03.1935 - II 324/34 -, RGZ 147, 201, und vom 02.11.1937 - II 92/37 -, RGZ 156, 213; vgl. auch die zusammenfassende Darstellung von Ludwig in jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 311 b RdNr. 102 ff.) ist es im Recht der Baugenossenschaften anerkannt, dass sich der um Überlassung eines Grundstücks zu Eigentum bewerbende Genosse einer Baugenossenschaft, die sich in ihrer Satzung zur Übertragung von Grundeigentum an ihre Genossen verpflichtet hat, schon dann einen höchstpersönlichen und klagbaren Anspruch auf Eigentumsübertragung erwirbt, wenn die zuständigen Organe der Genossenschaft die Überlassung an ihn satzungsgemäß beschließen und ihm den Beschluss mitteilen.
  • RG, 12.03.1935 - II 324/34

    1. Bedarf ein genossenschaftliches Recht zu seiner Entstehung noch einer

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2014 - 3 S 2097/13

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung einer Wasserzweckverbandssatzung nach §

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.6.2013 - 3 K 2352/11 - zu ändern, soweit der Klage stattgegeben wurde, und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 16.01.2013 - 3 K 2352/11   

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VG Karlsruhe, 16.01.2013 - 3 K 2352/11 (https://dejure.org/2013,831)
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VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 3 K 2352/11 (https://dejure.org/2013,831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Der heilige Bund zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der juris GmbH

Papierfundstellen

  • NZBau 2013, 264
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Dem Senat liegen die das Verfahren betreffenden Verwaltungs- und Gerichtsakten sowie die Gerichtsakten des VG Karlsruhe zum Verfahren 3 K 2352/11 vor.

    Aber auch nach inhaltlichen Maßstäben ist hier der Verwaltungsrechtsweg eröffnet; auf die zwischen denselben Beteiligten in einem weiteren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (3 K 2352/11) ausgetragene Kontroverse um den Rechtsweg bei Annahme eines Dienstleistungsauftrags oder aber einer Dienstleistungskonzession kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an.

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