Weitere Entscheidung unten: VG Aachen, 24.08.2005

Rechtsprechung
   FG Münster, 18.01.2007 - 3 K 4009/04 Erb   

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https://dejure.org/2007,13001
FG Münster, 18.01.2007 - 3 K 4009/04 Erb (https://dejure.org/2007,13001)
FG Münster, Entscheidung vom 18.01.2007 - 3 K 4009/04 Erb (https://dejure.org/2007,13001)
FG Münster, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 3 K 4009/04 Erb (https://dejure.org/2007,13001)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung des Bewertungsabschlags gemäß § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG); Bestimmung der Begriffe "ganzer Gewerbebetrieb", "Teilbetrieb" sowie "Beteiligung an einer Personengesellschaft" nach ertragssteuerlichen Grundsätzen; ...

  • Judicialis

    ErbStG § 12 Abs. 5; ; ErbStG § 13a; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 15 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 1; ; EStG § 18 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15; BewG § 97 Abs. 1; ErbStG § 13a
    § 13a ErbStG bei Übertragung eines KG-Anteils mit Sonder-BV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer: - § 13a ErbStG bei Übertragung eines KG-Anteils mit Sonder-BV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen: § 13a ErbStG bei Übertragung eines KG-Anteils mit Sonderbetriebsvermögen

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99

    Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2007 - 3 K 4009/04
    Das Urteil des BFH vom 12.04.2000 (XI R 35/99, BStBl II 2001, 26), auf das sich der Beklagte bezieht, ist zu § 16 Abs. 1 EStG ergangen und begründet seine Entscheidung ausdrücklich mit dem Sinn und Zweck der Tarifbegünstigung des § 16 EStG.

    Der Mitunternehmeranteil umfaßt den Gesellschaftsanteil und das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 12.04.2000 XI R 35/99 aaO).

  • BFH, 30.01.2002 - II R 52/99

    Amtliche Eröffnung einer letztwilligen Verfügung; Anzeige- und Erklärungspflicht

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2007 - 3 K 4009/04
    Die Übertragung einzelner, einem Gewerbebetrieb dienenden Wirtschaftsgüter ist nicht als Übergang von "Betriebsvermögen" begünstigt (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2006 II R 74/04, BFH/NV 2006, 1663, vom 20.03.2002 II R 53/99, BStBl II 2002, 441 und vom 25.01.2001 II R 52/99, BStBl II 2001, 414; BFH-Beschluss vom 14.11.2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305).
  • BFH, 20.03.2002 - II R 53/99

    Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 18.01.2007 - 3 K 4009/04
    Die Übertragung einzelner, einem Gewerbebetrieb dienenden Wirtschaftsgüter ist nicht als Übergang von "Betriebsvermögen" begünstigt (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2006 II R 74/04, BFH/NV 2006, 1663, vom 20.03.2002 II R 53/99, BStBl II 2002, 441 und vom 25.01.2001 II R 52/99, BStBl II 2001, 414; BFH-Beschluss vom 14.11.2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305).
  • FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 2476/08

    Erfassung einer Bürgschaftsverpflichtung und Bewertungsabschlag

    Soweit aber lediglich Gegenstände des Sonderbetriebsvermögens ohne den dazugehörigen Mitunternehmeranteil im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen werden, führt dies nach der die Verwaltungsauffassung in R 51 Abs. 3 Satz 8 ErbStR bestätigenden Rechtsprechung des BFH nicht zur Gewährung der Begünstigung des § 13a ErbStG (vgl. BFH - Urteil vom 20.03.2002 II R 53/99, BStBl II 2002, 441; FG Münster, Urteil vom 18.01.2007 3 K 4009/04 Erb, EFG 2007, 1259).
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Rechtsprechung
   VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29364
VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04 (https://dejure.org/2005,29364)
VG Aachen, Entscheidung vom 24.08.2005 - 3 K 4009/04 (https://dejure.org/2005,29364)
VG Aachen, Entscheidung vom 24. August 2005 - 3 K 4009/04 (https://dejure.org/2005,29364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen des Vorliegens der Klagebefugnis zur Erhebung einer Anfechtungsklage; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aufhebung einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.07.2004 - 7 B 35.04

    Divergenzrüge hinsichtlich der Auslegung des Begriffs "Eigenheim" i.S. des Rechts

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 3. Dezember 1998 zudem noch rechtswidrig war (und deshalb ihre Rücknahme nach § 48 Abs. 1 VwVfG NRW gerechtfertigt war), weil von Anfang an nicht ein Teilabbruch des Gebäudes, sondern nur der gesamte Abbruch zu fordern gewesen wäre, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 20. August 2004 - 7 B 35/04 - .

    Der Beklagte hat rechtsfehlerfrei, so auch OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2004 - 7 B 35/04 -, insoweit bestätigend den Beschluss der Kammer vom 15. Dezember 2003 - - in dem Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die streitige Verfügung, nachräglich die vollständige Beseitigung des inzwischen im Wesentlichen fertiggestellten Wochenendhauses angeordnet.

    Auch unter Berücksichtigung der Klageverfahren der Kammer und kann nach nunmehr 20 Jahren seit dem Brand von einer alsbaldigen Neuerrichtung des zerstörten Wochenendhauses keine Rede mehr sein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2004 - 7 B 35/04 -, BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1988 - 4 B 82.88 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248.

  • OVG Thüringen, 07.07.1994 - 1 EO 182/93

    Bauaufsichtsbehörde; Beseitigungsanordnung; Bauliche Anlage; Formelle und

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    Das würde wiederum einen verstärkten Anreiz zur Umgehung des Baugenehmigungsverfahrens schaffen, vgl. hierzu ThürOVG, Beschl. v. 7. Juni 1994, 1 EO 182/93, ThürVBl.
  • VG Gera, 17.05.2004 - 4 K 115/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Errichtung einer neuen

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    1994 S. 291/292 m.w.N. und Verwaltungsgericht Jena, Urteil vom 17. Mai 2004 - 4 K 115/01 GE - in juris.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    Der Kläger ist bei gleichbleibender Rechts- und Sachlage gehindert, in einem nachfolgenden Beseitigungs- und auch einem erneuten Genehmigungsantragsverfahren mit Erfolg geltend zu machen, dass sein Vorhaben doch materiell baurechtmäßig sei, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. Juni 1975 - IV C 15.73 - Baurechtssammlung (BRS) 29 Nr. 168 (S. 318); OVG NRW, Urteil vom 17. September 1992 - 7 A 283/92 - .
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, - Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 22.88 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1989, 880 - ein Bauantrag auch während der Anhängigkeit der entsprechenden Verpflichtungsklage zurückgenommen werden mit der Folge, dass die Hauptsache dadurch erledigt wird.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 B 38.96

    Bauordnungsrecht: Gleichbehandlung bei Erlaß und Durchsetzung von

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    Eine allgemeingültige zeitliche Grenze für ein unterschiedliches Vorgehen gegen baurechtswidrige Zustände ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz nicht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 1996 - 4 B 38.96 - BRS 48 Nr. 209 = Buchholz 406.17, Bauordnungsrecht Nr. 55.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 8 S 3371/95

    Gleichbehandlung/Willkürverbot bei Einschreiten gegen ungenehmigte bauliche

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, wenn die Baurechtsbehörde vor dem Erlass einer Abbruchandrohung nicht von sich aus der Frage nachgeht, ob in dem betreffenden Gebiet weitere ungenehmigte bauliche Anlagen errichtet oder an vorhandenen genehmigten oder bestandsgeschützten Anlagen ungenehmigte bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind, wenn sie dafür keine konkreten Hinweise hat, vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Februar 1996 - 8 S 3371/95 - BRS 58 Nr. 210 = Baurecht (BauR) 1996, 699 = NVwZ-Rechtsprechungs-Report 1997, 465.
  • BVerwG, 17.05.1988 - 4 B 82.88

    Neuerrichtung eines zerstörten Gebäudes im Außenbereich; Frist zur Umsetzung des

    Auszug aus VG Aachen, 24.08.2005 - 3 K 4009/04
    Auch unter Berücksichtigung der Klageverfahren der Kammer und kann nach nunmehr 20 Jahren seit dem Brand von einer alsbaldigen Neuerrichtung des zerstörten Wochenendhauses keine Rede mehr sein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2004 - 7 B 35/04 -, BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1988 - 4 B 82.88 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 248.
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