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   FG Niedersachsen, 13.08.2004 - 3 K 404/03   

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https://dejure.org/2004,10054
FG Niedersachsen, 13.08.2004 - 3 K 404/03 (https://dejure.org/2004,10054)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2004 - 3 K 404/03 (https://dejure.org/2004,10054)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2004 - 3 K 404/03 (https://dejure.org/2004,10054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ermessensbindung bei R 85 Abs. 6 ErbStR: keine Stundung nach Fällig werden der auf eine Nießbrauchsbelastung entfallenden Steuer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 ErbStG; § 30 ErbStG; § 85 Abs. 6 ErbStR ; § 163 AO
    Berücksichtigung einer teilweisen Stundung von Schenkungssteuer gemäß § 25 des Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG); Festsetzung der Schenkungssteuer aus Billigkeitsgründen als Ermessensentscheidung; Niedrigere Festsetzung von Steuern bei ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensbindung; Stundung; Ablösung - Keine Ermessensbindung bei R. 85 Abs. 6 ErbStR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Ermessensbindung bei R. 85 Abs. 6 ErbStR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung einer teilweisen Stundung von Schenkungssteuer gemäß § 25 des Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG); Festsetzung der Schenkungssteuer aus Billigkeitsgründen als Ermessensentscheidung; Niedrigere Festsetzung von Steuern bei ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nießbrauch - Keine Stundung nach Wegfall einer Nießbrauchsbelastung

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 642
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 52/00

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 51a Abs. 2; AO 1977 § 163; EStR 1993 R 101 Abs. 1

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2004 - 3 K 404/03
    Nur in den Fällen der sogenannten Ermessenreduktion auf Null ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (Urteil des BFH vom 10. Oktober 2001 XI R 52/00, Bundessteuerblatt II 2002, 201).

    Im Falle von begünstigenden Regelungen für einen bestimmten Personenkreis ergibt sich zudem eine Bindungswirkung für die Gerichte aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Urteil des BFH vom 10. Oktober 1002 XI R 52/00, a.a.O.).

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2004 - 3 K 404/03
    Sachliche Gründe sind danach gegeben, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (Urteil des BFH vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, Bundessteuerblatt II 1994, 833).
  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 61/87

    Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2004 - 3 K 404/03
    In solchen Fällen, können die Steuergerichte nur unterbinden, dass die Finanzverwaltung in Einzelfällen, die offensichtlich von den Richtlinien gedeckt werden, willkürlich, d.h. ohne zwingende Sachgründe die Anwendung der Richtlinien ablehnen (BFH Urteil vom 23. April 1991 VIII R 61/87, Bundessteuerblatt II 1991, 752).
  • BFH, 23.03.1998 - II B 97/97

    Abhängigkeit der Stundung von der erfolgten Steuerfestsetzung vor Wegfall der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 13.08.2004 - 3 K 404/03
    Dies hat zur Folge, dass eine Stundung im Rahmen der Besteuerung nach § 25 ErbStG von vornherein ausscheidet, wenn im Zeitpunkt der Steuerfestsetzung die Belastung nicht besteht (BFH-Beschluss vom 23. März 1998 II B 97/97, BFH/NV 1998, 1224).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 1 K 1849/07

    Herabsetzung der Erbschaftsteuer um den Betrag, der sich aus der Berechnung des

    Derartige Billigkeitsregelungen würden auch in der Rechtsprechung abgelehnt, so vom Niedersächsischen Finanzgericht in seinem Urteil vom 13.08.2004 (3 K 404/03) und vom Hessischen Finanzgericht in seinem Urteil vom 16.02.2006 (1 K 2526/03).

    Danach kommt es lediglich für die Ermittlung des Ablösungsbetrages auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld an, es wird jedoch nicht der Zeitpunkt der Fälligkeit der zu stundenden Steuerforderung und des Vorliegens der sonstigen Stundungsvoraussetzungen auf diesen Zeitpunkt vorverlegt (vgl. Urteil des Niedersächsisches Finanzgerichts vom 13.08.2004 3 K 404/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 642; Urteile des Senats vom 16.02.2006 1 K 2526/03, EFG 2006, 1186 sowie vom 24.09.2009 in dem von der Klägerin gegen den Beklagten des vorliegenden Verfahrens anhängig gemachten Klageverfahren 1 K 1340/07).

  • FG Hessen, 16.02.2006 - 1 K 2526/03

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Wegfall des Nießbrauchs vor Festsetzung der

    Danach kommt es für die Ermittlung des Ablösungsbetrages, nicht aber für die Prüfung der Stundungsvoraussetzungen, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld an (vgl. Urteil des Niedersächsisches Finanzgerichts vom 13.08.2004 3 K 404/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 642).Die Steuerfestsetzung wäre vorliegend aber auch nicht aus anderen Gründen sachlicher Unbilligkeit abweichend festzusetzen.
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 1 K 1340/07

    Stundung der anteiligen Erbschaftssteuer bei Tod des Nießbrauchsberechtigten vor

    In diesem Fall wird aber lediglich für die Ermittlung des Ablösungsbetrages auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld abgestellt, nicht jedoch die Fälligkeit der Steuerbetrages und das Vorliegen der weiteren Stundungsvoraussetzungen zeitlich auf diesen Zeitpunkt vorverlegt (vgl. Urteil des Senats vom 16.02.2006 1 K 2526/03, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2006, 1186 ; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.08.2004 3 K 404/03, EFG 2005, 642 ).
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