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   FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03   

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https://dejure.org/2004,9945
FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03 (https://dejure.org/2004,9945)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.08.2004 - 3 K 492/03 (https://dejure.org/2004,9945)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. August 2004 - 3 K 492/03 (https://dejure.org/2004,9945)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 76 Abs 1 Nr 5 BewG, § 76 Abs 3 Nr 1 BewG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Bewertung eines Zweifamilienhauses mit übergroßer Wohnfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung; Zweifamilienhaus; Sachwertverfahren; Übergroße Wohnfläche; Besondere Gestaltung - Bewertung eines Zweifamilienhauses mit übergroßer Wohnfläche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung eines Zweifamilienhauses mit übergroßer Wohnfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung des Werts von Zweifamilienhäusern; Bewertung eines Zweifamilienhauses im Sachwertverfahren oder im Ertragswertverfahren ; Voraussetzungen für eine Bewertung nach dem Sachwertverfahren; Notwendige Größe der Wohnfläche eines Zweifamilienhauses für die Anwendung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.11.2000 - II R 45/99

    EFH; Ertragswert- oder Sachwertverfahren?

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Die Ungleichheit der Behandlung zeige sich insbesondere im Vergleich seines Falles mit dem vom BFH mit Urteil vom 07.11.2000 - II R 45/99 (BFH/NV 2001, 583) - entschiedenen Fall.

    Auch soweit der Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 07.11.2000 (BFH/NV 2001, 583) eine Ungleichbehandlung rügt, vermag das Gericht ihm nicht zu folgen.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.02.1987 - 1 BvL 18/81, 1 BvL 20/82 (BStBl II 1987, 240) die unterschiedlichen Bewertungsverfahren für Einfamilienhäuser nach § 76 Abs. 1 und Abs. 3 BewG für mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar gehalten, weil sich regelmäßig für Grundstücke mit einer übergroßen Wohnfläche oder mit einer besonderen Ausstattung zum Hauptfeststellungszeitpunkt keine übliche Jahresrohmiete feststellen lässt.
  • BFH, 12.02.1986 - II R 192/78

    Wohnungsbegriff ab 1. Januar 1974 bei neu errichteten Ein- und

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Als Ergebnis dieser rechtlichen Konkretisierung ist anerkannt, dass eine die Anwendung des Sachwertverfahrens rechtfertigende besondere Gestaltung des Grundstücks regelmäßig dann vorliegen soll, wenn die Grundstücksfläche in städtischen Gebieten deutlich über 2.000 qm liegt (BFH-Urteil vom 27.04.1978 - III R 6/77, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1978, 523) und die Wohnfläche einer Wohnung mehr als 220 qm beträgt (BFH-Urteil vom 12.02.1986 - II R 192/78, BStBl II 1986, 321 und für Zweifamilienhäuser: BFH-Urteil vom 15.11.1988 - II B 108/88, BFH/NV 1990, 16).
  • BFH, 28.01.1987 - II R 234/81

    Einbeziehung eines Kellerraums und Abstellraums in die Wohnflächenberechnung

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Das ergibt sich aus § 42 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung (BFH-Urteil vom 28.01.1987 II R 234/81, BFH/NV 1988, 351).
  • BFH, 06.02.2002 - II B 45/01

    Rechtsfortbildung; Ertragswert- und Sachwertverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Denn die Frage, ob eine besondere bauliche Gestaltung vorliegt, ist weiterhin nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 zu beurteilen (BFH-Beschluss vom 06.02.2002 II B 45/01, BFH/NV 2002, 761).
  • BFH, 27.04.1978 - III R 6/77

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Als Ergebnis dieser rechtlichen Konkretisierung ist anerkannt, dass eine die Anwendung des Sachwertverfahrens rechtfertigende besondere Gestaltung des Grundstücks regelmäßig dann vorliegen soll, wenn die Grundstücksfläche in städtischen Gebieten deutlich über 2.000 qm liegt (BFH-Urteil vom 27.04.1978 - III R 6/77, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1978, 523) und die Wohnfläche einer Wohnung mehr als 220 qm beträgt (BFH-Urteil vom 12.02.1986 - II R 192/78, BStBl II 1986, 321 und für Zweifamilienhäuser: BFH-Urteil vom 15.11.1988 - II B 108/88, BFH/NV 1990, 16).
  • BFH, 27.01.1999 - II B 74/98

    EFH; Sachwertverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Denn dieser Wohnfläche ist zum einen der Werkraum im Keller als Nebenraum zur Wohnung mindestens mit der hälftigen Grundfläche zuzurechnen, weil er zum zeitweiligen Aufenthalt von Menschen bestimmt ist (BFH-Beschluss vom 27.01.1999 - II B 74/98, BFH/NV 1999, 911).
  • BFH, 23.03.1998 - II B 66/97

    Nichtzulassungsbeschwerde bei bereits höchstrichterlich entschiedenen

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Das schließt die Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse, zu der auch die Zahl der Familienmitglieder gehört, aus (BFH-Beschluss vom 23.03.1998 II B 66/97, BFH/NV 1998, 1201).
  • BFH, 15.11.1988 - II B 108/88

    Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für Ein- und Zweifamilienhäuser

    Auszug aus FG Hessen, 04.08.2004 - 3 K 492/03
    Als Ergebnis dieser rechtlichen Konkretisierung ist anerkannt, dass eine die Anwendung des Sachwertverfahrens rechtfertigende besondere Gestaltung des Grundstücks regelmäßig dann vorliegen soll, wenn die Grundstücksfläche in städtischen Gebieten deutlich über 2.000 qm liegt (BFH-Urteil vom 27.04.1978 - III R 6/77, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1978, 523) und die Wohnfläche einer Wohnung mehr als 220 qm beträgt (BFH-Urteil vom 12.02.1986 - II R 192/78, BStBl II 1986, 321 und für Zweifamilienhäuser: BFH-Urteil vom 15.11.1988 - II B 108/88, BFH/NV 1990, 16).
  • BFH, 17.10.2005 - II S 9/05

    Anhörungsrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren der

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Anspruch des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) auf rechtliches Gehör in dem Verfahren II B 121/04 über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 4. August 2004 3 K 492/03 nicht verletzt.
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