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   OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14   

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OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14 (https://dejure.org/2014,30113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.2014 - 3 RVs 44/14 (https://dejure.org/2014,30113)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 3 RVs 44/14 (https://dejure.org/2014,30113)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Wer sich (zunächst nur) orientiert, muss (noch) nicht belehren…

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Wer sich (zunächst nur) orientiert, muss (noch) nicht belehren…

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
    - III-2 RVs 20/11, juris; BGH, Beschluss vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 252 Rdnr. 8, m.w.N.).

    Ihre Mitteilung in der Wohnung gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten auf die Frage, was passiert sei, warum sie die Polizei gerufen habe, stellt nicht zwingend bereits eine Vernehmung im Sinne des § 252 StPO dar (vgl. BGH NStZ 1986, 232).

    Der bloße Umstand, dass sich ein Hilferuf auf ein strafbares Verhalten eines anderen bezieht, macht seine Entgegennahme nicht zu einer Vernehmung (vgl. BGH, NStZ 1986, 232).

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
    Der Umstand, dass bei umfangreichen Vernehmungsprotokollen ausgeschlossen sein kann, dass das Tatgericht sich auf dem Wege des Vorhalts die Überzeugung von umfassenden Feststellungen zum Inhalt des Vernehmungsprotokolls verschafft haben kann (vgl. BGH NStZ 2012, 697), führt hier angesichts der Kürze der aufgezeichneten Notrufe zu keiner anderen Beurteilung.

    Lediglich bei umfangreichen oder inhaltlich oder sprachlich schwierigen Niederschriften kann es ausgeschlossen sein, dass sich die Auskunftsperson auf Vorhalt an den genauen Wortlaut des Schriftstücks erinnern kann (BGH, NStZ 2012, 697).

  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
    - III-2 RVs 20/11, juris; BGH, Beschluss vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 252 Rdnr. 8, m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 111/01

    Einführung von Ergebnissen einer Telefonüberwachung in die Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14
    Es erscheint daher keineswegs ausgeschlossen, dass sich eine Auskunftsperson an diese kurzen Angaben auf Vorhalt wörtlich erinnert (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2001 - 2 StR 111/01 in BeckRS 2001, 05143).
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