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   LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08   

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LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08 (https://dejure.org/2008,13368)
LAG München, Entscheidung vom 25.09.2008 - 3 Sa 266/08 (https://dejure.org/2008,13368)
LAG München, Entscheidung vom 25. September 2008 - 3 Sa 266/08 (https://dejure.org/2008,13368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Unterrichtung über Betriebsübergang - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines Widerspruchsrechts gegen einen Betriebsübergang bei Ausübung des Widerspruchsrechts erst 13 Monate nach Information über Betriebsübergang; Notwendigkeit einer hinreichenden Information über den Grund des Betriebsübergangs und über dessen wirtschaftliche ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 613 a Abs. 5; ; BGB § 613 a Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).

    Zwar trifft es zu, dass in der Regel die Angabe des Rechtsgrundes wie Kaufvertrag, Pachtvertrag, Umwandlung etc. ausreichend ist (vgl. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).

    Dann müssen dem Arbeitnehmer jene unternehmerischen Gründe für den Betriebsübergang zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken können (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).

    Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen.

    Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).

    Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).

    Schließlich wäre für die Entscheidungsfindung, ob ein Arbeitnehmer einen Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB erhebt, auch die Kenntnis erforderlich gewesen, dass die dem übergehenden Bereich zuzurechnenden Immobilien nicht auf die B. M. übertragen wurden (vgl. BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Denn der Widerspruch des Klägers wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05).

    Sie liegt allein schon aufgrund des unstreitigen Sachverhalts auf der Hand (vgl. zum Ganzen BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05, Juris - Rn. 43).

  • LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 994/07

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.

    Solches könnte nur angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Fehler bzw. Mängel - konkret: der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreibens vom 29.08.2005 - und damit im Bewusstsein, dass er trotz des Zeitablaufs möglicherweise dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könne, den Aufhebungsvertrag geschlossen hätte (LAG München 28.05.2008 - 5 Sa 994/07; LAG Düsseldorf 30.05.2007 - 7 Sa 153/07).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05) zu folgen.
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Für eine Verwirkung fehlt es am erforderlichen Umstandsmoment (vgl. z. B. BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 mit ausführlichen Rechtsprechungshinweisen).
  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07

    Aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Solches könnte nur angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Fehler bzw. Mängel - konkret: der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreibens vom 29.08.2005 - und damit im Bewusstsein, dass er trotz des Zeitablaufs möglicherweise dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könne, den Aufhebungsvertrag geschlossen hätte (LAG München 28.05.2008 - 5 Sa 994/07; LAG Düsseldorf 30.05.2007 - 7 Sa 153/07).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Denn die Widerspruchsfrist von einem Monat gemäß § 613 a Abs. 6 BGB ist nicht angelaufen, weil die Beklagte den Kläger - und die sonstigen betroffenen Arbeitnehmer - nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 613 a Abs. 5 BGB unterrichtet hat (aus der reichhaltigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus jüngerer Zeit: BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06; BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 303/05).
  • LAG München, 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07

    Betriebsübergang, Widerspruch

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 26.06.2008 - 2 Sa 959/07

    Unterrichtung über Betriebsübergang

    Auszug aus LAG München, 25.09.2008 - 3 Sa 266/08
    Dieses Ergebnis entspricht einer zwischenzeitlich ergangenen Vielzahl von Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München (z. B. Urteil vom 21.05.2008 - 4 Sa 1181/07; Urteil vom 26.06.2008 - 2 Sa 959/07; Urteil vom 28.05.2008 - 5 Sa 891/07 sowie Urteil vom 25.06.2001 - 5 Sa 994/07), deren rechtlichen Erwägungen sich auch die erkennende Berufungskammer anschließt.
  • LAG München, 28.05.2008 - 5 Sa 891/07

    Unterrichtungsumfang bei Betriebsübergang

  • LAG München, 10.02.2009 - 6 Sa 872/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Fehlen der Abschrift des Betriebserwerbers -

    Die Behauptung der Beklagten, die Widersprüche der Arbeitnehmer hätten allein der Rücknahme des Geschäftsbereiches C. MD durch sie dienen sollen, ist durch nichts näher belegt (vgl. auch LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 393/08; LAGG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08).

    Es war daher nicht anzunehmen, ein asiatischer Konzern (B. .../T.) werde sein neu zu gründendes bzw. gerade neu gegründetes deutsches Tochterunternehmen (ohne Kapitalbeteiligung der Beklagten) als Übernehmerin dieses Geschäftsbereiches der Beklagten ohne weiteres und selbstverständlich an dessen bisherigen Verwaltungssitz "ansiedeln" und den registerrechtlichen (§ 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB) oder tatsächlichen Firmensitz dort begründen (ebenso LAG München v. 19.9.2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    Der von der Beklagten in Anspruch genommene Vertrauensschutzgesichtspunkt ist somit nicht einschlägig und führt zu keiner von der vorliegenden abweichenden Beurteilung (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08).

  • LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben -

    Die Behauptung der Beklagten, die Widersprüche der Arbeitnehmer hätten allein der Rücknahme des Geschäftsbereiches C. ... durch sie dienen sollen, ist durch nichts näher belegt (vgl. auch LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 393/08; LAGG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08).

    Es war daher nicht anzunehmen, ein asiatischer Konzern (B. C./T.) werde sein neu zu gründendes bzw. gerade neu gegründetes deutsches Tochterunternehmen (ohne Kapitalbeteiligung der Beklagten) als Übernehmerin dieses Geschäftsbereiches der Beklagten ohne weiteres und selbstverständlich an dessen bisherigen Verwaltungssitz "ansiedeln" und den registerrechtlichen (§ 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB) oder tatsächlichen Firmensitz dort begründen (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 411/08, juris; LAG München v. 8.10.2008 - 4 Sa 412/08).

    Der von der Beklagten in Anspruch genommene Vertrauensschutzgesichtspunkt ist somit nicht einschlägig und führt zu keiner von der vorliegenden abweichenden Beurteilung (ebenso LAG München v. 19.9. 2008 - 3 Sa 238/08 und 3 Sa 393/08; LAG München v. 25.9. 2008 - 3 Sa 266/08).

  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 827/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 824/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1033/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. September 2008 - 3 Sa 266/08 - aufgehoben.
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 835/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Klägerin in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 834/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass sie trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
  • LAG München, 23.12.2008 - 9 Sa 832/07

    Betriebsübergang - nachträglicher Widerspruch - Information des Arbeitnehmers

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn der Kläger in Kenntnis der Mängel - konkret der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit des Informationsschreiben vom 29.8.2005 - und damit im Bewusstsein, dass er trotz des Zeitablaufes möglicherweise dem Übergang des Arbeitsverhältnisses noch widersprechen könnte, den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hätte (ebenso LAG München vom 25.9.2008 - 3 Sa 266/08; vom 25.6.2008 - 5 Sa 994/07; vom 9.10.2008 - 4 Sa 411/08; LAG Düsseldorf vom 30.5.2007 - 7 Sa 153/07).
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