Rechtsprechung
LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Ablösung einer betrieblichen Altersversorgung nach Richtlinien aus dem Jahr 1962; Widerrufsmöglichkeit hinsichtlich im Wege einer Gesamtzusage zugesagter Leistungen durch den Widerruf der entsprechenden Gesamtzusage; Wirksamwerden einer den Arbeitnehmern ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; BetrAVG § 1
Widerruf freiwilliger Leistungen durch Gesamtzusage - Bekanntmachung der Gesamtzusage als Hausmitteilung durch Umlauf - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 09.10.2003 - 4 Ca 55/01
- LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03
- BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
- LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04
Widerruf einer Gesamtversorgungszusage
Auszug aus LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06
(im Anschluss an BAG 24.01.2006, Az 3 AZR 583/04).Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.01.2006 - 3 AZR 583/04 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 07.10.2004 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgerichts zurückverwiesen.
Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des zurückverweisenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.2006 - 3 AZR 583/04 - verwiesen.
Er wurde zudem in der Betriebsstätte des Klägers in einer Weise bekannt gemacht, die es diesem typischerweise ermöglichte, davon Kenntnis zu nehmen (BAG vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04; BAG vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02; BAG vom 24.01.2005 - 3 AZR 583/04).
- LAG München, 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03
Altersversorgungszusage, Widerruf
Auszug aus LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06
Das Landesarbeitsgericht München hat die Klage auf die Berufung der Beklagten mit Urteil vom 07.10.2004 - 3 Sa 1400/03 - abgewiesen, weil die mit den Richtlinien vom 18.07.1962 dem Kläger in Form einer Gesamtzusage gegebenen Altersversorgungszusage mit einem Bruttoversorgungssatz von maximal 75 % durch die Richtlinien vom 22.12.1980 wirksam widerrufen worden und für diesen Widerruf ein Zugang bei jedem einzelnen Arbeitnehmern, also auch dem Kläger, nicht erforderlich sei.Wegen des Vortrags der Parteien im Berufungsverfahren 3 Sa 1400/03 wird auf die Schriftsätze der Beklagten vom 28.01.2004 und des Klägers vom 15.03.2004 und 15.07.2004 sowie auf die Sitzungsniederschrift vom 22.07.2004 verwiesen.
- BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung
Auszug aus LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06
Er wurde zudem in der Betriebsstätte des Klägers in einer Weise bekannt gemacht, die es diesem typischerweise ermöglichte, davon Kenntnis zu nehmen (BAG vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04; BAG vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02; BAG vom 24.01.2005 - 3 AZR 583/04). - BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung; …
Auszug aus LAG München, 19.10.2006 - 3 Sa 689/06
Er wurde zudem in der Betriebsstätte des Klägers in einer Weise bekannt gemacht, die es diesem typischerweise ermöglichte, davon Kenntnis zu nehmen (BAG vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04; BAG vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02; BAG vom 24.01.2005 - 3 AZR 583/04).