Rechtsprechung
   LAG Bremen, 21.10.2004 - 3 Sa 77/04   

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LAG Bremen, 21.10.2004 - 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,5092)
LAG Bremen, Entscheidung vom 21.10.2004 - 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,5092)
LAG Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,5092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Spaltung eines Betriebes ; Voraussetzung eines Anspruches auf Nachteilsausgleich; Notwendigkeit von Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan ; Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 111 Satz 2 Nr. 3; ; BetrVG § 113 III; ; BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilbetriebsübergang einer veräußerungsfähigen Einheit; Spaltung des Betriebes; Interessenausgleich wegen Spaltung; Nachteilsausgleich, keine Kausalität zwischen Nachteil (Kündigung) und Betriebsänderung bei Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang und ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG: Keine Kausalität einer Betriebsänderung wegen Teilbetriebsübergang für die nachfolgende Kündigung bei Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • doczz.fr (Leitsatz)

    Interessenausgleich, Nachteilsausgleich, Abspaltung eines kleinen Betriebsteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 167
  • NZA-RR 2005, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

    Auszug aus LAG Bremen, 21.10.2004 - 3 Sa 77/04
    aa) Ein Betriebsübergang ist grundsätzlich keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972, BAG AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972, BAG AP Nr. 110 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Da Nachteilsausgleichsansprüche vorliegend nicht Streitgegenstand sind, braucht die in diesem Zusammenhang strittige Frage, ob ein Kausalzusammenhang bestehen muss zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und der Entlassung des Arbeitnehmers (Balz, EWiR 1988, 17, 18) oder zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und dem Eintritt des Nachteils (LAG Bremen, Urt. v. 21.10.2004 - 3 Sa 77/04, AP Nr. 48 zu § 113 BetrVG 1972 = LAGE § 113 BetrVG 2001 Nr. 3 = LAGReport 2005, 94, 95 = NZA-RR 2005, 140) oder zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und dem Eintritt des Nachteils (LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, ZIP 1988, 52, 53) bzw. zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und der Entlassung des Arbeitnehmers (LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, a.a.O.), nicht beantwortet werden (siehe dazu näher BAG, Urt. v. 13.06.1989 - 1 AZR 819/87, MDR 1989, 1025 = NZA 1989, 894; Lüke, Anm. zu AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972; Uhlenbruck, Anm. zu EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 19 ).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Da Nachteilsausgleichsansprüche vorliegend nicht Streitgegenstand sind, braucht die in diesem Zusammenhang strittige Frage, ob ein Kausalzusammenhang bestehen muss zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und der Entlassung des Arbeitnehmers (Balz, EWiR 1988, 17, 18) oder zwischen der Durchführung der Betriebsänderung und dem Eintritt des Nachteils (LAG Bremen, Urt. v. 21.10.2004 - 3 Sa 77/04, AP Nr. 48 zu § 113 BetrVG 1972 = LAGE § 113 BetrVG 2001 Nr. 3 = LAGReport 2005, 94, 95 = NZA-RR 2005, 140) oder zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und dem Eintritt des Nachteils (LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, ZIP 1988, 52, 53) bzw. zwischen dem Unterbleiben des Versuchs eines Ausgleichs und der Entlassung des Arbeitnehmers (LAG Köln, Urt. v. 04.11.1987 - 7/9 Sa 582/87, a.a.O.), nicht beantwortet werden (siehe dazu näher BAG, Urt. v. 13.06.1989 - 1 AZR 819/87, MDR 1989, 1025 = NZA 1989, 894; Lüke, Anm. zu AP Nr. 19 zu § 113 BetrVG 1972; Uhlenbruck, Anm. zu EzA § 113 BetrVG 1972 Nr. 19 ).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04   

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https://dejure.org/2004,26422
LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,26422)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.10.2004 - 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,26422)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,26422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 529/97

    Fachlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrags für den Außenhandel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht definiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff nicht in einem Sinne gebraucht haben, der vom allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise abweicht (vgl. BAG, Urt. vom 16.08.1983 - 3 AZR 206/82 - AP 131 zu § 1 TVG Auslegung, BAG, Urt. vom 24.08.1999 - 9 AZR 529/97 -AP 14 zu § 1 TVG Auslegung, Tarifverträge: Großhandel).

    Tarifverträge knüpfen nämlich an Wirtschaftszweige an, um die Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges möglichst umfassend und lückenlos zu erfassen (BAG, Urt. vom 24.08.1999 - 9 AZR 529/97 - AP 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 225/00

    Formularmäßige Preisbindungsbestimmungen in einem Kommissionsvertrag;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Sie sind also Kommissionäre im Sinne der §§ 383 ff. HGB (BGH, Urt. vom 20.03.2003 - I ZR 225/00 - NJW-RR 2003, 1056).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Wenn die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages mit dessen Ablauf endet, wirken seine Rechtsnormen gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen nach (vgl. BAG, Urt. vom 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP 22 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG, Urt. vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - AP 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Wenn die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages mit dessen Ablauf endet, wirken seine Rechtsnormen gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen nach (vgl. BAG, Urt. vom 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP 22 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG, Urt. vom 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 - AP 38 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 206/82

    Manteltarifvertrag Außenhandel

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Werden die von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriffe nicht definiert, ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff nicht in einem Sinne gebraucht haben, der vom allgemeinen Sprachgebrauch und dem der beteiligten Kreise abweicht (vgl. BAG, Urt. vom 16.08.1983 - 3 AZR 206/82 - AP 131 zu § 1 TVG Auslegung, BAG, Urt. vom 24.08.1999 - 9 AZR 529/97 -AP 14 zu § 1 TVG Auslegung, Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04
    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2004 - L 3 Sa 77/04   

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https://dejure.org/2004,62121
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2004 - L 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,62121)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.10.2004 - L 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,62121)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - L 3 Sa 77/04 (https://dejure.org/2004,62121)
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  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2004 - L 3 Sa 77/04
    aa) Ein Betriebsübergang ist grundsätzlich keine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972, BAG AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972, BAG AP Nr. 110 zu § 112 BetrVG 1972).
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