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   OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02   

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https://dejure.org/2003,12945
OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02 (https://dejure.org/2003,12945)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02 (https://dejure.org/2003,12945)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 3 Ss 1114/02 (https://dejure.org/2003,12945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Eröffnungsbeschluss; fehlen, Ladungsverfügung, Terminsladung, Verzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung wegen der Verurteilung entgegenstehenden Verfahrenshindernisses; Fehlen des Eröffnungsbeschlusses; Beschluss der Eröffnung der Hauptverhandlung durch zuständigen Richter; "Nachholen" durch anderweitige Entscheidungen; Begriff der Schriftlichkeit ; Erfordernis ...

  • Judicialis

    StPO § 203; ; StPO § 206 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 203; StPO § 206a
    Eröffnungsbeschluss; fehlen, Ladungsverfügung, Terminsladung, Verzicht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02
    Durch diese Kontrollkompetenz soll verhindert werden, dass das Gericht gezwungen ist, eine Hauptverhandlung mit allen Nachteilen und Konsequenzen für den Betroffenen durchzuführen, wenn es abweichend von der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht für schlüssig oder den Tatverdacht nicht für ausreichend hält (BGHSt 29, 224, 229).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02
    Es befindet darüber, ob aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen bei vorläufiger Tatbewertung eine Verurteilung des Angeschuldigten möglich erscheint (BGHSt 23, 304, 306).
  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 2/86

    Begriff der Arbeitnehmer-Tätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02
    Angesichts der Bedeutung dieser richterlichen Entscheidung für das weitere Verfahren ist der Eröffnungsbeschluss in schriftlicher Form abzufassen (BGH DRiZ 1981, 343; NJW 1987, 2751; OLG Hamm MDR 1993, 893; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02
    Die fehlende Eröffnungsentscheidung ist auch durch die auf einem gesonderten Blatt der Akten erfolgte Termins- und Ladungsverfügung vom 20. November 2001 (vgl. Bl. 35 d.A.) nicht wirksam ersetzt worden, auch wenn sie von dem für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Richter unterschrieben worden ist (OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1991, 2849).
  • OLG Hamm, 01.04.1993 - 3 Ss 242/93

    Eröffnungsbeschluss; Fehlende Unterschrift; Wirksamkeit des Beschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02
    Angesichts der Bedeutung dieser richterlichen Entscheidung für das weitere Verfahren ist der Eröffnungsbeschluss in schriftlicher Form abzufassen (BGH DRiZ 1981, 343; NJW 1987, 2751; OLG Hamm MDR 1993, 893; BayObLG …
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02
    4 St 34/89|OLG Köln; 20.12.1988; 2 Ws 642/88|OLG Hamm; 29.03.1990; 3 Ws 167/90">StV 1990, 395, 396; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 74 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 3 Ws 148/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung, Jugendgerichtsverfahren; Schwere der Tat;

    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen bei einer solchen Fallkonstellation eine wirksame Eröffnung des Hauptverfahrens gegeben sein kann, ist jedoch grundsätzlich geklärt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 207 Rdnr. 11; Senatsbeschluss vom 11.02.2003 - 3 Ss 1114/02 - OLG Hamm VRS 98/199).
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