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   BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14   

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https://dejure.org/2014,11552
BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14 (https://dejure.org/2014,11552)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2014 - 3 StR 133/14 (https://dejure.org/2014,11552)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2014 - 3 StR 133/14 (https://dejure.org/2014,11552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Neue Tat nach der Tat - Strafschärfung?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14
    Ist wie hier eine vom Angeklagten im Ausland erlittene Freiheitsentziehung auf die verhängte Strafe anzurechnen (§ 51 Abs. 1, Abs. 3 StGB), so hat der Tatrichter gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB nach pflichtgemäßem Ermessen - in der Urteilsformel (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364) - den Maßstab der Anrechnung zu bestimmen.
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehung durch das

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14
    Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 338/06

    Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen:

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14
    Eine nach der verfahrensgegenständlichen Tat ergangene Verurteilung darf daher nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat nach ihrer Art und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 338/06, NStZ 2007, 150).
  • BGH, 08.07.2004 - 5 StR 151/04

    Eigene Entscheidung des Revisionsgericht analog § 354 Abs. 1 StPO (Änderung des

    Auszug aus BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14
    Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Eine nach der verfahrensgegenständlichen Tat ergangene Verurteilung darf nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn die dieser Verurteilung zugrunde liegende Straftat nach ihrer Art und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (BGH, Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 113/14, BeckRS 2014, 11010); dies lässt sich den Feststellungen nicht entnehmen und liegt angesichts des Bagatellcharakters der dem Strafbefehl zugrunde liegenden Tat des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch fern.
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 462/20

    Grundsätze der Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer nach der

    Eine nach der verfahrensgegenständlichen Tat ergangene Verurteilung darf aber nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn die dieser Verurteilung zugrundeliegende Straftat nach ihrer Art und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 133/14; Senat, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 202/18).
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