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   BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52   

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https://dejure.org/1953,1714
BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52 (https://dejure.org/1953,1714)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1953 - 3 StR 154/52 (https://dejure.org/1953,1714)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1953 - 3 StR 154/52 (https://dejure.org/1953,1714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betrugs, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Untreue, betrügerischem Bankrott und wegen Unterschlagung - Unterlassung des Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens - Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1957, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 28.01.1935 - 5 D 544/34

    1. Wie verhält sich der dritte Tatbestand des § 15 Abs. 1 der zweiten StAmnVO. v.

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Die Unterwerfungsverhandlung wäre also nicht zulässig gewesen und infolgedessen nicht geeignet, den Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache zu begründen (RGSt 69, 93 [96]).

    Ergibt also die neue Hauptverhandlung, dass der Angeklagte durch Abschluss des Vertrages vom 18. Juli 1949 eine Unterschlagung in Tateinheit mit Steuerverkürzung begangen hat und sollte das Landgericht gemäss §§ 396 RAbgO, 246 Abs. 1, 73 StGB auf Gefängnisstrafe und Geldstrafe erkennen, so hat es auszusprechen, dass die im Unterwerfungsverfahren verhängte Geldstrafe von 2.500 DM, wenn der Angeklagte sie bezahlt hat, auf die nunmehr verhängte Geldstrafe anzurechnen und, soweit diese Geldstrafe niedriger ist, zurückzuzahlen ist (RGSt 69, 93 [97]).

  • RG, 03.07.1933 - III 1164/32

    Kann sich der Geschäftsführer einer GmbH. eine fremde Sache im Sinne des § 246

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Lagen die Dinge aber so, so würde er durch den Abschluss des Sicherungsübereignungsvertrages mit dem Finanzamt sich den wirtschaftlichen Wert der Maschinen zugeführt, mithin diese sich zugeeignet haben, obwohl er im Namen und in Vertretung der GmbH handelte (RGSt 67, 266).
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Ist er vermeidbar, so mindert er lediglich die Schuld, beseitigt aber den Vorsatz nicht (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [196, 197]).
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Denn als Betrug zum Nachteil des Finanzamts G... könnte der Abschluss des Sicherungsübereignungsvertrages nur dann gewürdigt werden, wenn der Angeklagte gewusst hätte, er könne durch den Vertrag dem Finanzamt kein Eigentum verschaffen, und dies demnach auch nicht gewollt hätte (vgl BGHSt 1, 262 [264]).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51] aufgegeben.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Sie bezeichnet entgegen der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 nicht die Beweismittel, deren sich das Landgericht zur weiteren Wahrheitserforschung noch hätte bedienen können (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Das Verfahren würde daher in diesem Falle ausdrücklich einzustellen sein, weil der Eröffnungsbeschluss diese Tat als selbständige angesehen hat (BGH 2 StR 681/51 vom 14. Dezember 1951), wenn es völlig ausgeschlossen wäre, dass das Verhalten des Angeklagten neben dem Tatbestand der Steuerverkürzung auch den der Unterschlagung erfüllt.
  • RG, 25.04.1929 - II 1318/28

    Kann Hinterziehung von Einnahmen aus dem Branntweinmonopol zugleich als Betrug

    Auszug aus BGH, 22.01.1953 - 3 StR 154/52
    Neben ihr ist für die Bestrafung wegen Betruges deshalb kein Raum (RGSt 63, 139 [142]; weitere Nachweise bei Hartung, Das Steuerstrafrecht, X 2 a zu § 396 RAbgO).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 519/05

    Gerichtsstand bei Untreue zu Lasten einer GmbH (Wohnsitz der Gesellschafter;

    Eine Pflicht zur Betreuung der Vermögensinteressen der Gesellschafter trifft den Geschäftsführer demgegenüber nicht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1953 - 3 StR 154/52 - ; Schünemann in Leipziger Kommentar 11. Aufl. § 266 Rdn. 125; Tiedemann in Scholz, GmbHG 9. Aufl. vor § 82 Rdn. 15; Gribbohm ZGR 1990, 1, 3, 13 f.; Kohlmann, Die strafrechtliche Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers, Seite 99 f.; ders. in Hachenburg, GmbHG 8. Aufl. vor § 82 Rdn. 60; vgl. auch Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 25).

    Die Pflicht zur Wahrung der Interessen der Gesellschaft kann ihn dabei - etwa bei der Durchsetzung von Nachschüssen (§§ 26 ff. GmbHG) oder bei Maßnahmen zur Erhaltung des Stammkapitals (§§ 30 ff. GmbHG) - gerade zu Entscheidungen anhalten, die mit den Vermögensinteressen der Gesellschafter in Konflikt treten (BGH, Urteil vom 22. Januar 1953 - 3 StR 154/52 - Tiedemann aaO).

  • BGH, 18.12.1975 - 4 StR 472/75

    Dritter als Täter einer Steuerhinterziehung - Verhängung einer Geldstrafe neben

    Auf diesen Standpunkt haben sich nicht nur das Reichsgericht (vgl. u.a. JW 1938, 2899 Nr. 15) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1953 - 3 StR 154/52 - BB 1957, 317; Urteile vom 9. November 1956 - 2 StR 414/56 - und vom 29. Mai 1957 - 2 StR 183/57 - in GA 1958, 49) gestellt.
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 414/56

    Rechtsmittel

    Denn das Sondergesetz des § 396 RAbgO läßt gegebenenfalls eine Verurteilung wegen Betrugs nicht zu (vgl. RGSt 60, 97; 63, 142; RG HRR 1937 Nr. 1142; BGH 3 StR 154/52 vom 22. Januar 1953).
  • BGH, 14.08.1958 - 2 StR 304/58

    Rechtsmittel

    Neben ihr ist für die Bestrafung wegen Betruges deshalb kein Raum (RGSt 63, 139, 142; BGH Urteil vom 22. Januar 1953 - 3 StR 154/52 -).
  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 183/57

    Rechtsmittel

    Das Sondergesetz des § 396 RAbgO läßt jedoch gegebenenfalls eine Verurteilung wegen Betruges überhaupt nicht zu (vgl RGSt Bd 60, 97; Bd 63, 142; RG HRR 1937 Nr. 1142; BGH 3 StR 154/52 vom 22. Januar 1953).
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