Rechtsprechung
BGH, 24.06.2008 - 3 StR 222/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,12219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 20 StGB
Schuldunfähigkeit; natürlicher Tatvorsatz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet mangels Vorliegens eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Beschuldigten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 15
Anforderungen an den natürlichen Tatvorsatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 334 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15
Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der …
Es berührt den natürlichen Tatvorsatz nicht, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08, NStZ-RR 2008, 334; Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14, juris mwN). - BGH, 12.04.2023 - 4 StR 468/22
Revision wegen der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Dabei wird zu beachten sein, dass es der Annahme eines natürlichen Tatvorsatzes nicht entgegensteht, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 5 StR 189/14; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08). - BGH, 18.06.2014 - 5 StR 189/14
Anforderungen an das Willensmoment beim Vorsatz im Fall einer Brandstiftung
Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass es den natürlichen Tatvorsatz nicht berührt, wenn der Täter infolge seines Zustands Tatsachen verkennt, die jeder geistig Gesunde richtig erkannt hätte (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1952 - 1 StR 510/52, BGHSt 3, 287; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 222/08, NStZ-RR 2008, 334;… Schöck in LK, 12. Aufl., § 63 Rn. 43 ff.).