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   BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00   

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https://dejure.org/2000,8210
BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00 (https://dejure.org/2000,8210)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2000 - 3 StR 250/00 (https://dejure.org/2000,8210)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2000 - 3 StR 250/00 (https://dejure.org/2000,8210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseinbruchsdiebstahl - Diebstahl - Beihilfe - Zueignungsabsicht - Mittäter - Änderung - Schuldspruch

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 349 Abs. 2

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00
    Daß die Revision des Angeklagten keinen Erfolg hat, kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO dennoch durch Beschluß aussprechen, da die unterlassene Schuldspruchänderung nichts an dem vom Generalbundesanwalt angestrebten Ergebnis der Verwerfung der offensichtlich unbegründeten Revision durch Beschluß des Revisionsgerichts ändert (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 und Verwerfung 4; BGH, Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99).
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00
    Daß die Revision des Angeklagten keinen Erfolg hat, kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO dennoch durch Beschluß aussprechen, da die unterlassene Schuldspruchänderung nichts an dem vom Generalbundesanwalt angestrebten Ergebnis der Verwerfung der offensichtlich unbegründeten Revision durch Beschluß des Revisionsgerichts ändert (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 und Verwerfung 4; BGH, Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99).
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