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BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Wohnungseinbruchdiebstahl - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wohnungseinbruchsdiebstahl - Diebstahl - Beihilfe - Zueignungsabsicht - Mittäter - Änderung - Schuldspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …
Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00
Daß die Revision des Angeklagten keinen Erfolg hat, kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO dennoch durch Beschluß aussprechen, da die unterlassene Schuldspruchänderung nichts an dem vom Generalbundesanwalt angestrebten Ergebnis der Verwerfung der offensichtlich unbegründeten Revision durch Beschluß des Revisionsgerichts ändert (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 und Verwerfung 4; BGH, Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99). - BGH, 16.02.2000 - 3 StR 541/99
Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 02.08.2000 - 3 StR 250/00
Daß die Revision des Angeklagten keinen Erfolg hat, kann der Senat gemäß § 349 Abs. 2 StPO dennoch durch Beschluß aussprechen, da die unterlassene Schuldspruchänderung nichts an dem vom Generalbundesanwalt angestrebten Ergebnis der Verwerfung der offensichtlich unbegründeten Revision durch Beschluß des Revisionsgerichts ändert (…vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1 und Verwerfung 4; BGH, Beschl. vom 16. Februar 2000 - 3 StR 541/99).