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   BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04   

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https://dejure.org/2004,11767
BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04 (https://dejure.org/2004,11767)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2004 - 3 StR 321/04 (https://dejure.org/2004,11767)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2004 - 3 StR 321/04 (https://dejure.org/2004,11767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Widerrufbarkeit, Anfechtbarkeit und Zurücknahme eines Rechtsmittelverzichts ; Folgen des Fehlens von Hinweisen einer fehlenden Einsichtsfähigkeit hinsichtlich einer vorgenommenen Prozesshandlung

  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04
    Umstände, die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründen könnten, oder zureichende Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten, der aktiv an der Hauptverhandlung mitgewirkt hat, die genügende Einsichtsfähigkeit für seine Prozesshandlung und deren Tragweite gefehlt hätte (BGHSt 17, 14, 18f.; BGH NJW 1999, 2449, 2451; BGH NStZ-RR 1997, 173) sind weder nachvollziehbar vorgetragen noch sonst ersichtlich, zumal der Angeklagte sich in seinem Schreiben vom 18. April 2004 nicht auf einen psychischen Ausnahmezustand in der Hauptverhandlung berufen hat.
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04
    Er schließt zugleich jede Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BGH NStZ 1999, 526).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04
    Umstände, die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründen könnten, oder zureichende Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten, der aktiv an der Hauptverhandlung mitgewirkt hat, die genügende Einsichtsfähigkeit für seine Prozesshandlung und deren Tragweite gefehlt hätte (BGHSt 17, 14, 18f.; BGH NJW 1999, 2449, 2451; BGH NStZ-RR 1997, 173) sind weder nachvollziehbar vorgetragen noch sonst ersichtlich, zumal der Angeklagte sich in seinem Schreiben vom 18. April 2004 nicht auf einen psychischen Ausnahmezustand in der Hauptverhandlung berufen hat.
  • BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04
    Umstände, die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründen könnten, oder zureichende Anhaltspunkte dafür, dass dem Angeklagten, der aktiv an der Hauptverhandlung mitgewirkt hat, die genügende Einsichtsfähigkeit für seine Prozesshandlung und deren Tragweite gefehlt hätte (BGHSt 17, 14, 18f.; BGH NJW 1999, 2449, 2451; BGH NStZ-RR 1997, 173) sind weder nachvollziehbar vorgetragen noch sonst ersichtlich, zumal der Angeklagte sich in seinem Schreiben vom 18. April 2004 nicht auf einen psychischen Ausnahmezustand in der Hauptverhandlung berufen hat.
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 693/98

    Voraussetzungen des Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.09.2004 - 3 StR 321/04
    Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1999, 258, 259; 526).
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