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BGH, 07.02.2001 - 3 StR 556/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StGB
Verwerfung der Revision als unzulässig (wirksamer Rechtsmittelverzicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Räuberische Erpressung - Schwerer Raub - Diebstahl - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Gesamtfreiheitsstrafe - Rechtsmittelverzicht - Hauptverhandlungsprotokoll - Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts - Schwerwiegende Willensmängel - Versäumnis der Revisionsfrist - ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 3 StR 556/00
Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f.; BGH NStZ-RR 1997, 173; NJW 1999, 2449, 2451). - BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 3 StR 556/00
Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1999, 526). - BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60
Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit …
Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 3 StR 556/00
Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f.; BGH NStZ-RR 1997, 173; NJW 1999, 2449, 2451). - BGH, 21.01.1997 - 1 StR 732/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Frist auf Grund …
Auszug aus BGH, 07.02.2001 - 3 StR 556/00
Die Rechtsprechung erkennt allerdings an, daß in besonderen Fällen schwerwiegende Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts aus Gründen der Gerechtigkeit dazu führen können, daß eine Verzichtserklärung von Anfang an unwirksam ist (BGHSt 17, 14, 18 f.; BGH NStZ-RR 1997, 173; NJW 1999, 2449, 2451).