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BGH, 05.01.1999 - 3 StR 593/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2, 4 StPO
Schuldspruchänderung - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260 Abs. 4 S. 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 05.01.1999 - 3 StR 593/98
Aus dem Schuldspruch entfällt das Wort "gemeinschaftlicher" (vgl. BGHSt 27, 287, 289), aus dem Strafausspruch die Einschränkung, "soweit sie nicht durch anzurechnende Untersuchungshaft als verbüßt gilt" (vgl. § 56 Abs. 4 StGB).