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BGH, 03.04.2002 - 3 StR 78/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 25 StGB
Sukzessive Mittäterschaft nach Vollendung des Betruges; eigenes Interesse am Taterfolg; Bedeutung des Tatbeitrags für das Gesamtgeschehen; Tatherrschaft; Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßiger Betrug - Telefongebühren - Rüge - Verletzung sachlichen Rechts - Mittäterschaft
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2
Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 482
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93
Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter - …
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 78/02
Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 14). - BGH, 14.06.1989 - 3 StR 156/89
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen …
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 78/02
Angesichts der bislang festgestellten Beteiligung des Angeklagten versteht sich die Annahme von Mittäterschaft somit nicht von selbst, zumal beim Eintritt in das Gesamtgeschehen nach Vollendung des Betruges und Ausüben einer eher untergeordneten Rolle die Annahme von Beihilfe nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 25 Rdn. 9).