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BGH, 16.04.2002 - 3 StR 92/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 66 Abs. 2 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur bei hinreichend konkreter Erfolgsaussicht; Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei hinreichend konkreter Erfolgsaussicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 2
Ermessensausübung bei Anordnung der Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 16.04.2002 - 3 StR 92/02
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578) kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB nur angeordnet werden, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht für die Maßregel besteht.