Rechtsprechung
BGH, 05.04.2016 - 3 StR 95/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,8858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 349 StPO
Unzulässigkeit der auf die Nichtverhängung einer Maßregel neben der Strafe gestützten Revision mangels Beschwer - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 64 StGB
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung des Absehens von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 1; StGB § 64
Statthaftigkeit einer revisionsrechtlichen Nachprüfung des Absehens von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revision - wegen Nichteinweisens in eine Entziehungsanstalt
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.2009 - 3 StR 424/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Nichtanordnung; Beschwer); hinreichend …
Auszug aus BGH, 05.04.2016 - 3 StR 95/16
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09, NStZ 2010, 270 mwN).
- BGH, 15.05.2019 - 4 StR 198/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (unterbliebene Anordnung kein …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 4 StR 259/18, juris; vom 5. April 2016 - 3 StR 95/16, juris; vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09, NStZ 2010, 270). - BGH, 04.04.2017 - 3 StR 112/17
Statthaftigkeit eines Rechtsmittels mangels Beschwer; Anordnung der Maßregel …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht allein deswegen anfechten kann, weil gegen ihn neben der Strafe keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 424/09, NStZ 2010, 270 mwN; vom 5. April 2016 - 3 StR 95/16, juris Rn. 2).