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   LAG Baden-Württemberg, 06.03.2008 - 3 Ta 45/08   

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https://dejure.org/2008,21355
LAG Baden-Württemberg, 06.03.2008 - 3 Ta 45/08 (https://dejure.org/2008,21355)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 3 Ta 45/08 (https://dejure.org/2008,21355)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 3 Ta 45/08 (https://dejure.org/2008,21355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wege einer einstweiligen Verfügung - Vorwurf des Diebstahls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wege einer einstweiligen Verfügung; Abgrenzung zwischen vermögensrechtlicher und nichtvermögensrechtlicher Streitigkeit

  • Judicialis

    GKG § 48 Abs. 1; ; GKG § 48 Abs. 2; ; GKG § 53; ; GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § 61; ; GKG § 63 Abs. 2; ; GKG § 68 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3; ; ZPO § 3

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 116/82

    Nichtvermögensrechtliche Natur der Unterlassungsklage und Widerrufsklage einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2008 - 3 Ta 45/08
    Vermögensrechtlich ist eine Streitigkeit dann, wenn materielle, wirtschaftliche Interessen verfolgt werden oder wenn der Anspruch einem vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis entstammt (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 01. Februar 1983 - VI ZR 116/82 - NJW 1983, 2572 ff; ständige Rechtsprechung).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.09.2006 - 3 Ta 159/06

    Abmahnung: Antrag auf Widerruf einer Abmahnung und Herausnahme aus der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.03.2008 - 3 Ta 45/08
    Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Beteiligten zu 1, die sich zur Begründung auf die Rechtsprechung der Beschwerdekammer bezieht (vgl. Beschluss vom 07. September 2006 - 3 Ta 159/06 - www.lagbw.de/Ta/3ta15906.htm ).
  • LAG Sachsen, 15.01.2024 - 1 Ta 86/22

    Festsetzung eines Mehrwerts für einen Vergleich im Verfahren zur Wertfestsetzung

    Vermögensrechtlich ist eine Streitigkeit dann, wenn der Anspruch einem vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis entstammt und wenn nach der Zielrichtung des Anspruchs materielle, wirtschaftliche Interessen verfolgt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1.2.1983, VI ZR 116/82, juris, Rn 11; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.3.2008, 3 Ta 45/08, Juris, Rn. 8).
  • LAG Nürnberg, 03.06.2020 - 2 Ta 57/20

    Streitwert - ehrverletzende Äußerung - Unterlassung - Widerruf - Kündigung

    Steht daher das wirtschaftliche Interesse am ungestörten Bestand des Arbeitsverhältnisses oder an der Wahrung der Chancen, auf dem Arbeitsmarkt ein neues Arbeitsverhältnis begründen zu können, im Vordergrund, liegt eine vermögensrechtliche Streitigkeit vor (LAG Baden-Württemberg 06.03.2008 - 3 Ta 45/08 - juris).
  • ArbG Herford, 12.11.2009 - 3 Ga 26/09

    1. Unterlassung von "Negativäußerungen" Abgrenzung Werteurteil /

    Insofern kommt dieser Angabe Indizwirkung zu (LAG Baden-Württemberg, 3 Ta 45/08).
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