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LAG Hamburg, 24.06.1997 - 3 TaBV 4/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
Betriebsbedingte Kündigung
Ob dem Betriebsrat darüber hinaus ein Anspruch auf Unterlassung der Betriebsänderung, insbesondere betriebsbedingter Kündigungen vor Abschluß der Verhandlungen über den Interessenausgleich zusteht (streitig; dafür zB LAG Hamburg 24. Juni 1997 - 3 TaBV 4/97 - LAGE TVG § 1 Nr. 7;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 111 Rn. 112 ff. mwN; ablehnend zB LAG Düsseldorf 19. November 1996 - 8 TaBV 80/96 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 14;… Hueck/v. Hoyningen-Huene 12. Aufl. § 1 Rn. 412a mwN) und ob eine gerichtliche Unterlassungsverfügung es dem Arbeitgeber verwehrt, sich im Kündigungsschutzverfahren auf seine unternehmerische Entscheidung zu berufen, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, da der Kläger selbst nicht behauptet, der Betriebsrat habe die Unterlassung betriebsbedingter Kündigungen bis zum Abschluß von Verhandlungen über einen Interessenausgleich geltend gemacht bzw. gerichtlich durchgesetzt. - LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12
Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit
Mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.06.1997 - Az. 3 TaBV 4/97 - AiB 1998, 226 ff.), auf die sich der Betriebsrat bezieht, lässt sich für den vorliegenden Streitfall kein anderes Ergebnis begründen.