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   OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06   

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https://dejure.org/2006,4661
OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06 (https://dejure.org/2006,4661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2006 - 3 U 12/06 (https://dejure.org/2006,4661)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 3 U 12/06 (https://dejure.org/2006,4661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Anwendbarkeit des UWG auf Anwaltsreferat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbshandlung bei negativer Äußerung eines Rechtsanwalts als Dozent über die Prospekt-Werbung für einen Schiffsfonds vor Anlageberatern zum Seminarthema "Beraterhaftung"; Wettbewerbsabsicht durch Äußerungen im Rahmen einer wissenschaftlicher Lehrtätigkeit; Folgen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5; ; BGB § 824; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; BGB § 824; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Negative Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Prospekt-Werbung für einen Schiffsfonds: Äußerungen in wissenschaftlicher Lehrtätigkeit als Wettbewerbshandlung - Unterlassungsgebot und freie Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 702
  • GRUR-RR 2007, 206
  • afp 2007, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    Bei zukünftigen Äußerungen besteht vorliegend ohne weiteres die Möglichkeit, sich nunmehr eindeutig und zutreffend auszudrücken (Fortführung von BVerfG NJW 2006, 207).

    Der Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht sind vielmehr alle nicht entfernt liegenden Deutungsvarianten zu Grunde zu legen, die dieses Recht beeinträchtigen (BVerfG NJW 2006, 207 m. w. Nw.).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird allerdings die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) verletzt, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen deren zu einer (zivil- oder strafrechtlichen) Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (BVerfG NJW 1992, 2073 m. w. Nw.).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    In der Seminarunterlage (Anlage ASt 4: "Beraterhaftung - ein völlig unterschätztes Thema") wurde im "Fall 15" unter Hinweis auf eine dort zitierte BGH-Entscheidung (Urteil vom 13. Januar 2000 - Aktenzeichen III ZR 62/99) folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 212/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    Auch wenn eine wissenschaftliche Arbeit geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen Dritter zu begünstigen oder zu beeinträchtigen, fehlt es an einem Wettbewerbszweck (BGH GRUR 1964, 389 - Fußbekleidung, GRUR 1957, 360 - Phylax-Apparate), für die Dozententätigkeit des Antragsgegners gilt nichts anderes.
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    Schon die sozial abhängige Stellung eines Wissenschaftlers belegt für sich nicht die Vermutung, er handle bei der Abfassung wissenschaftlicher Abhandlungen im wettbewerblichen Interesse (BGH GRUR 1962, 45 - Betonzusatzmittel).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    Hierzu ist eine Gesamtschau der Umstände, des Zwecks der beanstandeten Handlung und der Besonderheiten der jeweiligen Einzelfallgestaltung vorzunehmen, die subjektiven Motive des Antragsgegners bedürfen keiner Ermittlung, maßgebend für die Wettbewerbsabsicht ist die nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden (BGH GRUR 2002, 987 - Wir Schuldenmacher; Harte-Henning-Keller, a. a. O. Rz. 58).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    Eine staatliche Sanktion könnte in so einem Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (BVerfG NJW 1996, 1529 m. w. Nw.).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 123/55

    Phylax-Apparate / Phylax - Apparate / Erdstrahlen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
    Auch wenn eine wissenschaftliche Arbeit geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen Dritter zu begünstigen oder zu beeinträchtigen, fehlt es an einem Wettbewerbszweck (BGH GRUR 1964, 389 - Fußbekleidung, GRUR 1957, 360 - Phylax-Apparate), für die Dozententätigkeit des Antragsgegners gilt nichts anderes.
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Lässt sich dies nicht nachweisen, kommt es auf den Inhalt der Äußerung und der Begleitumstände an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.7. 2009 - 4 U 188/07 - GRUR-RR 2010, 47, 48 - Vergleich; OLG Hamburg, Beschluss vom 29.6. 2006 - 3 U 12/06 - GRUR-RR 2007, 206 - Emissionsprospekt; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 2 Rn. 51, 67).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Aber auch unabhängig von der Förderung gerade fremden Wettbewerbs fehlt ein objektiver Zusammenhang im Sinne einer Förderung des Wettbewerbs, wenn sich die Handlung zwar auf die geschäftlichen Entscheidungen von Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern tatsächlich auswirken kann, sie aber vorrangig anderen Zielen als der Förderung des Absatzes oder Bezuges dient, was insbesondere bei der (wiederum insbesondere, aber nicht nur redaktionellen) Unterrichtung der Öffentlichkeit, vor allem der Verbraucher über verbraucherpolitische Ziele angenommen wird (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 51; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 206, 208; vgl. auch KG, Beschluss vom 18.08.2009, 5 W 95/09, Rn. 11 ff. - dort Äußerungen in einem Leserbrief - und Senat, GRUR-RR 2006, 20, 21 - Beeinflussung des Wettbewerbs nicht Ziel, sondern nur Nebeneffekt eines von einer Umweltorganisation aus umweltpolitischen Gründen veranlassten Boykotts).

    Richtigerweise sollte darauf abgestellt werden, ob ein marktbezogenes geschäftliches Verhalten vorliegt, bei dem der Idealverein mit seinem Angebot in Konkurrenz zu anderen Anbietern tritt (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 206, 208; Harte/Henning-Keller, UWG, 2. Aufl., § 2 Rn. 27).

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