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   OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99   

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https://dejure.org/2000,6710
OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99 (https://dejure.org/2000,6710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.2000 - 3 U 140/99 (https://dejure.org/2000,6710)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 3 U 140/99 (https://dejure.org/2000,6710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit irrenführender Werbung; Vollständigen Vertriebs- und Werbeverbot für ein bestimmtes Produkt gegenüber einem Händler als besonders einschneidende wettbewerbsrechtliche Maßnahme ; Vorhersehbarer bzw. vermeidbarer Warenvorratsmangel bei Direktverkauf ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 3; UWG § 4
    Zur unzulässigen Lockvogelwerbung in Verbindung mit ungenügender Warenvorratshaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99
    Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, durch die eine solche Wiederholungsgefahr (nur) ausgeräumt werden könnte (vgl. BGH WRP 99, 1035, 1038 - Kontrollnummernbeseitigung), haben die Beklagten auf das Abmahnschreiben der P GmbH vom 23.03.1998 (Anlage K7) verweigert.

    Zwar können die Kontakte und Vereinbarungen vor allen Dingen die "Nähe" zwischen Testkäufer (zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Testkäufern BGH WRP 99, 1035, 1038 - Kontrollnummernbeseitigung) und Unternehmen durchaus unterschiedlich ausgestaltet sein, so dass dem Unternehmen das Wissen des Testkäufers nicht automatisch zuzurechnen ist.

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99
    Für eine vergleichbare Situation ist zudem ausdrücklich anerkannt, dass zwischen einem Kraftfahrzeughersteller und einem (nicht vertriebsgebundenen) Händler dieser Kraftfahrzeuge im Zusammenhang mit irreführenden Angaben in der Werbung für die Fahrzeuge durch den Händler ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht (BGH WRP 99, 1151, 1152 - EG-Neuwagen I).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99
    In derartigen Fällen kann ein als berechtigt anzuerkennendes Interesse des Herstellers z. B. an der Aufrechterhaltung der Lückenlosigkeit eines selektiven Vertriebssystems unter Umständen Verbotsmaßnahmen begründen (vgl. aber hierzu aus jüngster Zeit BGH WRP 99 1022 ff - Außenseiteranspruch).
  • BGH, 04.02.1999 - I ZR 71/97

    Werbebeilage - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99
    Entsprechend den Kriterien, die der Bundesgerichtshof für den Erwerb von Waren in einem Verkaufslokal aufgestellt hat, ist nach Auffassung des Senats auch im Versandhandel mit HiFi-Geräten eine Werbung grundsätzlich dann als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht oder nicht in gewünschter Menge lieferbar sind und von den Interessenten erworben werden können (BGH GRUR 96, 800, 801 m.w.N. - EDV-Geräte; BGH WRP 99, 924,925 - Werbebeilage).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99
    Entsprechend den Kriterien, die der Bundesgerichtshof für den Erwerb von Waren in einem Verkaufslokal aufgestellt hat, ist nach Auffassung des Senats auch im Versandhandel mit HiFi-Geräten eine Werbung grundsätzlich dann als irreführend zu beurteilen, wenn beworbene Waren, die zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind, entgegen der Verbrauchererwartung zu dem angekündigten Zeitpunkt, in der Regel also mit Erscheinen der Werbung, nicht oder nicht in gewünschter Menge lieferbar sind und von den Interessenten erworben werden können (BGH GRUR 96, 800, 801 m.w.N. - EDV-Geräte; BGH WRP 99, 924,925 - Werbebeilage).
  • OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 279/00

    Warenvorratsmangel im Versandhandel und Organisationsmängel bei Selbstbelieferung

    Für die bei einer Anzeigenwerbung für einen Irreführungsvorwurf maßgebliche Lieferfähigkeit des Versandhändlers kommt es - anders als beim Erwerb im Verkaufslokal - nicht auf Art und Umfang der Vorratshaltung, sondern darauf an, dass sich der Versandhändler das bestellte Gerät innerhalb des verkehrsüblichen Zeitraums beschaffen und an den Besteller zur Auslieferung bringen kann (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Februar 2000 (3 U 140/99), Magazindienst 2000, 609).

    Dies hat der Senat - ebenfalls in Bezug auf die Lieferfähigkeit von Mxxxx-Geräten ergangenen - bereits mit seinem Urteil vom 17.02.2000 in dem Rechtsstreit 3 U 140/99 ausgesprochen und in diesem Zusammenhang die Kriterien der maßgeblichen Verkehrserwartung und der sich daraus ergebenden Obliegenheiten des Versandhändlers bei der Zeitschriften-Werbung für HiFi-Geräte näher konkretisiert (OLG Hamburg, MD 2000, 609 ff.).

  • OLG Hamburg, 03.04.2003 - 5 U 164/02

    Werbung ohne Ware

    Die für den Versandhandel maßgeblichen Rechtsgrundsätze hat das Hanseatische Oberlandegericht bereits in seinen Entscheidungen vom 17.02.00 (3 U 140/99 = MD 00, 609) und 03.05.01 (3 U 279/00 = OLGRep 02, 33) im Einzelnen konkretisiert.
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